Glättegefahr auf Eimsbüttels Gehwegen
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Armita Kazemi (SPD-Fraktion)
Titel: Glättegefahr auf Eimsbüttels Gehwegen
Fortlaufende. Nr.: 22-152
Eingangsdatum: 02.02.2026
Datum der Antwort: 10.02.2026
Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:
Sachverhalt:
In den kalten Tagen der letzten Wochen wurde immer wieder thematisiert, dass Gehwege nicht (ausreichend) vom Eis befreit bzw. gestreut wurden. Dies stellt nicht nur ein Ärgernis, sondern vor allem für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen eine ernsthafte Gefahr dar.
Verantwortlich für die Flächen vor den Häusern sind in der Regel die Eigentümer. Die Kontrolle, ob der Räumpflicht nachgekommen wird, obliegt jedoch den Bezirksämtern.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Bezirksamtsleiter:
Beim Abschnitt E/MR22 sind im Januar 128 Meldungen über glatte Gehwege bzw. Nichterfüllung der Räumpflicht eingegangen.
Bei MR1 sind 330 Meldungen eingegangen, die an die Wegeaufsicht weitergeleitet wurden.
Siehe beigefügter Liste.
Es wurden bereits 22 Ordnungswidrigkeiten eingeleitet. 33 Anzeigen sind noch in der Bearbeitung. Die Ordnungswidrigkeiten wurden aufgrund von Hinweisen der Bürger und Bürgerinnen aufgenommen und anschließend durch die Wegeaufsicht kontrolliert.
Es wurden noch keine Bußgelder verhängt, da sich die entsprechenden Fälle noch im Anhörungsverfahren befinden.
ohne
Glättemeldungen Januar 2026
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