Gibt der Finanzsenator seine Erkenntnisse an die Bezirksämter weiter?
25.04.2023
Lfd. Nr. 215 (21)
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Mikey Kleinert (Fraktion DIE LINKE)
Gibt der Finanzsenator seine Erkenntnisse an die Bezirksämter weiter?
Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Vorbemerkung:
Nach Kenntnis des Bezirksamtes Eimsbüttel handelt es sich bei dem Verfahren um steuerrechtliche Fragestellungen, nicht um Fragen des Wohnraumschutzes.
Der Steuerverwaltung obliegt es, steuerlich relevante Daten zu erheben und zu bewerten. Hierzu kann es in Einzelfällen auch zur Abfrage von beim Wohnraumschutz bekannten Daten zum Umfang von Überlassungen kommen (§ 15a Wohnraumschutzgesetz). Eine Bewertung dieser Daten im Hinblick auf steuerrechtliche Relevanz kann mangels Fachkenntnis nicht durch den Bereich Wohnraumschutz erfolgen.
Zu beachten ist, dass eine Überlassung von Wohnraum steuerlich relevant sein kann, ohne dabei gleichzeitig den Regelungen des Wohnraumschutzgesetzes zuwider zu laufen. Zum Beispiel kann eine Überlassung an wechselnde Nutzer genehmigungsfrei nach § 9 Abs. 2 S. 4 und 5 HmbWoSchG sein, die konkreten Einnahmen daraus sind jedoch gegenüber dem Finanzamt zu deklarieren. Grundsätzlich geht das Bezirksamt Eimsbüttel davon aus, dass Meldungen Steuerpflichtiger an das Finanzamt über erfolgte Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung den Besitz einer Wohnraumschutznummer voraussetzen. Es wird weiterhin vorausgesetzt, dass eine Genehmigung zur Zweckentfremdung vorliegt bzw. eine Genehmigung nach HmbWoSchG nicht erforderlich ist.
Am 15.04.23 berichtet der NDR, dass Hamburgs Finanzverwaltung rund 900.000 Euro nachfordern könnte nachdem die Plattform airbnb Daten seiner Nutzer*innen freigeben musste. Der Finanzsenator feiert auf einschlägigen Social-Media Plattform den Ausgang des Verfahrens als Coup. In dem Verfahren ging es ausschließlich im um Steuerdaten.
Spannend in dem Zusammengang ist, ob die neu gewonnen Daten auch den Bezirksämtern zur Verfügung stehen. Denn: Ermittlungen über die Zweckentfremdung gestalten sich schwierig und sind langwierig. In Hamburg dürfen ohne Wohnraumschutznummer keine Ferienwohnungen vermietet oder angeboten werden. Angebote ohne Wohnraumschutznummer im Internet zu verfolgen ist dennoch mit intensiven Ermittlungen verbunden, da die Portal nicht so auskunftsfreudig sind wer hinter den Angeboten steht.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
Dem Bezirksamt ist das Verfahren aus der Presse bekannt.
Nein, hat das Bezirksamt nicht.
Siehe Antwort zu Frage 2.
Siehe Antwort zu Frage 2.
Siehe Antwort zu Frage 2.
Siehe Vorbemerkung.
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