21-2937

Gesundheitsschutz in den Sitzungen der BV Eimsbüttel

Gemeinsamer Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
28.04.2022
Ö 12.2
Sachverhalt

Im Zuge der Bemühungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gab es auch in den Gremiensitzungen der Bezirksversammlung Eimsbüttel verschiedene Maßnahmen, um Abgeordnete sowie die anwesenden Vertreter*innen der Gremienbetreuung sowie referierende Gäste in angemessener Form zu schützen.

 

In Hamburg sind Basisschutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht in Innenräumen noch bis Ende April in Kraft. Mit dem Auslaufen dieser Maßnahmen gibt es jedoch auch in den Sitzungen der Bezirksversammlung Eimsbüttel und ihrer Ausschüsse keine gesonderten Regelungen für den Schutz der Anwesenden. Nichtsdestotrotz gibt es den Wunsch, auch nach dem Auslaufen von verpflichtenden Maßnahmen einen guten Schutz sicherzustellen. Dazu gehört neben Maßnahmen wie ausreichenden Abständen und regelmäßigem Lüften auch die Empfehlung zum Tragen von medizinischen bzw. FFP2-Masken.

 

Petitum/Beschluss

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass im Sinne des Gesundheitsschutzes der Teilnehmenden bei der Einladung zu sämtlichen Sitzungen der Bezirksversammlung Eimsbüttel und ihrer Ausschüsse auf die Empfehlung zum Tragen einer FFP2- oder medizinischen Maske hingewiesen wird.

 

 

Gabor Gottlieb, Ines Schwarzarius und SPD-Fraktion

Kathrin Warnecke, Falk Schmidt-Tobler und GRÜNE-Fraktion

 

Anhänge

keine