20-3111

Geschwindigkeitsmessungen „Section Control“ in der Straße Niendorfer Gehege, Drs. 20-3060, Beschluss der BV vom 28.06.2018

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Sachverhalt

Die oben genannte Beschlussempfehlung ist der Verkehrsdirektion zur Beantwortung übermittelt worden.

 

Die Straße Niendorfer Gehege wurde in kompletter Länge in einer 3- Jahres Unfallauswertung betrachtet. Die Unfalllage ist insgesamt unauffällig und entspricht vergleichbaren Straßenzügen. Es sind keine Unfälle erkennbar, bei denen die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwin-digkeit für einen Unfall mitursächlich gewesen sein könnte. Eine leichte Häufung von Unfällen besteht lediglich in einem scharfen Kurvenbereich, diese wurden auch durch Fahrer unter Dro-gen und Alkoholeinfluss verursacht.

 

Die örtlich zuständige Verkehrsstaffel Innenstadt/ West führt in dem Straßenzug im Rahmen der personellen Ressourcen Geschwindigkeitsmessungen durch. Eine Messung mit dem Verkehrs-statistikgerät des Polizeikommissariat 24 (PK 24) vom 5.-6. Juni 2018 ergab einen V85 Wert von 35 km/h. Die Ergebnisse sind bisher unauffällig. Diese Maßnahmen werden fortgeführt. Eine lückenlose Verkehrsüberwachung ist jedoch nicht möglich. Gründe für die Installation einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage sind nicht erkennbar.

 

Das Geschwindigkeitsmesssystem „Section-control“ für längere Streckenabschnitte ist in Deutschland bisher nicht zugelassen. Ein Pilotprojekt befindet sich in Niedersachen in der Um-setzungsphase. Der Leiter des Sachgebiets Prävention und Verkehr am PK 24, Herr Piper, steht auch in der Regionalausschuss-Sitzung für Fragen zu diesem Thema zur Verfügung.

 

Anhänge

keine