21-2837

Geschwindigkeitsmessungen in der Kieler Straße

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

28.03.2022

Lfd. Nr. 82 (21)

 

Anfrage gemäß § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Ali Hadji Mir Agha, Robert Klein und Dietmar Kuhlmann (GRÜNE-Fraktion)

 

Geschwindigkeitsmessungen in der Kieler Straße

 

Die Behörde für Inneres und Sport (hier: Verkehrsdirektion (VD) der Polizei Hamburg) beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

 

 

Sachverhalt

Das Verkehrsgeschehen in der Kieler Straße im Abschnitt zwischen der BAB-Auffahrt Stellingen und dem Eidelstedter Platz ist insbesondere durch die Baumaßnahmen an der A7 und das damit verbundene gestiegene Aufkommen des Kfz-Verkehrs häufig Gegenstand von Diskussionen in der Bevölkerung und der Bezirkspolitik. Insbesondere wird auf die Gefährdung des Fuß- und Radverkehrs hingewiesen, die zum einen durch die schmalen Nebenflächen, vor allem aber durch das Geschwindigkeitsniveau auf der breiten Fahrbahn hervorgerufen wird. Entsprechend gab und gibt es regelmäßig Initiativen, die Geschwindigkeit zu kontrollieren und Überschreitun­gen mittels (festem oder mobilem) Blitzer zu sanktionieren.

In der 50. und 51. KW (2021) war im Bereich der Bushaltestelle Reichsbahnstraße (stadtaus­wärts) ein mobiler Blitzer (Anhänger) aufgestellt worden. Anschließend war in der 1. KW (2022) ein mobiler Blitzer im gleichen Bereich, allerdings stadteinwärts, aufgestellt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:

 

  1. Auf wessen Initiative hin wurde der Blitzer-Anhänger aufgestellt? Lag ein besonderer Grund vor?

 

Die Geschwindigkeitsmessanlage wurde auf Initiative der Verkehrsdirektion aufgestellt. Zu den Gründen siehe Antwort Frage 2.

 

  1. Nach welchen Kriterien wurde der Standort ausgewählt?

 

Die Kieler Straße beinhaltet im genannten Bereich Unfallhäufungsstellen und besonders schützenwerten Einrichtungen. Aus diesen Gründen wird die Örtlichkeit im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung berücksichtigt.

 

  1. Warum wurde der Anhänger in beiden Fällen nach einer Woche wieder entfernt?

 

Die mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen können aus technischen Gründen nicht länger als eine Woche an einem Standort betrieben werden. Zudem steht diese Örtlichkeit in Konkurrenz zu anderen Orten im Stadtgebiet, die ebenfalls den Einsatz der Geräte erfordern.

 

  1. Welche Ergebnisse hat die Geschwindigkeitsmessung geliefert? Wie viel Prozent der Fahrzeuge fuhren schneller als die erlaubte Geschwindigkeit von 50 km/h?

 

In der Zeit vom 14.12. – 20.12.2021 haben 27.403 Kraftfahrzeuge die Messstelle durchfahren. 393 (1,43%) davon wurden über dem Grenzwert gemessen.

Im Zeitraum vom 05.01. – 13.01.2022 haben 55.240 Kraftfahrzeuge die Messstelle passiert, wovon 408 (0,74%) über dem Grenzwert festgestellt wurden.

 

  1. Welche Rückschlüsse zieht die Straßenverkehrsbehörde aus den Messergebnissen?

 

Die Ergebnisse für die beiden Zeiträume der Messung sind als unauffällig einzustufen. Sie liegen unterhalb des Geschwindigkeitsniveaus in Hamburg.

 

  1. Ist der weitere Einsatz von mobilen Blitzern entlang der Kieler Straße geplant? Wenn nein: warum nicht?

 

Die Verkehrsdirektion wird weiterhin Geschwindigkeitsüberwachungsmaßahmen in der Kieler Straße durchführen.

 

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

Anhänge

 

keine