Geschwindigkeitsmessung mit dem Streckenradar "Section Control" in der Straße Niendorfer Gehege
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drucksache |
Ergebnis |
RA/Lo (Antrag der Fraktionen von SPD und GRÜNE) |
11.06.2018 |
16.2 |
aus Zeitgründen vertagt |
|
dito |
18.06.2018 |
7.2 |
dito |
Empfehlung einstimmig beschlossen |
Die Straße Niendorfer Gehege verbindet die Bundesstraße 447 (Friedrich-Ebert-Straße) mit der Vogt-Kölln-Straße und den Stadtteilen Eidelstedt und Stellingen. Sie quert den nördlichen Teil des gleichnamigen Erholungsgebietes.
Im 2011 beschlossenen Gesamtkonzept „Wie geht’s weiter im Niendorfer Gehege?“ hat die Eimsbütteler Bezirkspolitik unter zahlreichen weiteren Punkten das Ziel formuliert, dass Gefahrenpunkte insbesondere für Kinder, Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer zu minimieren sind.
Um vermeidbaren Unfallgefährdungen sowie Lärmbelästigung wirksam entgegenzuwirken, muss die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h in der Straße Niendorfer Gehege sichergestellt sein. Dies könnte künftig durch eine sogenannte Abschnittskontrolle mit einem Streckenradar geschehen, bei der die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs über einen längeren Abschnitt kontrolliert wird. Anders als stationäre Anlagen verhindert dieses System eine nur punktuelle Verlangsamung des Verkehrs.
Das System wird in einigen europäischen Nachbarländern erfolgreich praktiziert – in der Region Hannover ist zudem in den vergangenen Jahren ein Pilotprojekt zur „Section Control“ durchgeführt worden. Daher sollte nun die Möglichkeit geprüft werden, eine Geschwindigkeitsmessung per Streckenradar in der Straße Niendorfer Gehege zu installieren. Dabei sollte auch auf offene Fragen des Datenschutzes eingegangen werden.
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