20-3060

Geschwindigkeitsmessung mit dem Streckenradar "Section Control" in der Straße Niendorfer Gehege

Beschlussempfehlung Ausschuss

Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

am

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Drucksache

Ergebnis

RA/Lo (Antrag der Fraktionen von SPD und GRÜNE)

11.06.2018

16.2

20-3006

aus Zeitgründen vertagt

dito

18.06.2018

7.2

dito

Empfehlung einstimmig beschlossen

 

Die Straße Niendorfer Gehege verbindet die Bundesstraße 447 (Friedrich-Ebert-Straße) mit der Vogt-Kölln-Straße und den Stadtteilen Eidelstedt und Stellingen. Sie quert den nördlichen Teil des gleichnamigen Erholungsgebietes.

 

Im 2011 beschlossenen Gesamtkonzept „Wie geht’s weiter im Niendorfer Gehege?“ hat die Eimsbütteler Bezirkspolitik unter zahlreichen weiteren Punkten das Ziel formuliert, dass Gefahrenpunkte insbesondere für Kinder, Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer zu minimieren sind.

 

Um vermeidbaren Unfallgefährdungen sowie Lärmbelästigung wirksam entgegenzuwirken, muss die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h in der Straße Niendorfer Gehege sichergestellt sein. Dies könnte künftig durch eine sogenannte Abschnittskontrolle mit einem Streckenradar geschehen, bei der die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs über einen längeren Abschnitt kontrolliert wird. Anders als stationäre Anlagen verhindert dieses System eine nur punktuelle Verlangsamung des Verkehrs.

 

Das System wird in einigen europäischen Nachbarländern erfolgreich praktiziert – in der Region Hannover ist zudem in den vergangenen Jahren ein Pilotprojekt zur „Section Control“ durchgeführt worden. Daher sollte nun die Möglichkeit geprüft werden, eine Geschwindigkeitsmessung per Streckenradar in der Straße Niendorfer Gehege zu installieren. Dabei sollte auch auf offene Fragen des Datenschutzes eingegangen werden.

 

Anhänge

keine