20-2379

Geplante öffentliche Unterbringung am Hagendeel

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

26.06.2017

Lfd. Nr. 116 (20)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung, Lutz Schmidt (FDP)

 

"Geplante öffentliche Unterbringung am Hagendeel"

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Vorbemerkung:

Der Drucksache 20-2295 vom 17. Mai 2017 entnehme ich, dass am Hagendeel 60 in zwei Baufeldern insgesamt 529 Plätze in Folgeunterkünften für Flüchtlinge geschaffen werden und diese laut der Planungen vom Zentralen Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) im dritten Quartal 2017 in Betrieb genommen werden sollen.

 

Dies voraus geschickt, bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:

 

1)       Ist aus Sicht der Bezirksamtsleitung Eimsbüttel dieser Zeitplan realistisch, obwohl es dem Vernehmen nach noch immer rechtliche Auseinandersetzungen um den Standort gibt, da er sich mitten in einem Überschwemmungsgebiet befindet?

1.a) Falls Ja: Worauf stützt sich der Optimismus?

1.b) Falls Nein: Warum dürfte sich das Ganze verzögern?

 

2)       Seit Monaten ruhen sämtliche Bautätigkeiten auf dem benannten Gelände am Hagendeel. Woran liegt das aus bezirklicher Sicht?

 

Für die Beantwortung der Fragen 1 und 2 ist das Bezirksamt Eimsbüttel nicht zuständig.

Die laufenden rechtlichen Auseinandersetzungen um den Standort stehen aber der Ausnutzung der Baugenehmigung durch die Bauherrin, die f&w AöR, nicht entgegen. Aus Rechtsgründen darf f&w von der erteilten Baugenehmigung Gebrauch machen. Zuletzt hat das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 16.02.2017 die Klage der Anwohner zurückgewiesen. Die klagenden Anwohner haben dagegen zwar Berufung beim Oberverwaltungsgericht eingelegt; dies begründet aber keine aufschiebende Wirkung.

 

3)       In der Vergangenheit gab es schwere Bedenken gegen die Bebauung der Fläche, da sie als natürliche Versickerungsfläche für Hochwasser der Kollau beziehungsweise heftige Regenfälle dient. Von den Anwohnern wird immer wieder angeführt, dass bei entsprechenden Wetterlagen, die auf dem Grundstück Hagendeel 60 erfolgte Aufschüttung zur Überflutung anderer (bebauter) Gebiete führt. Gibt es seitens der Bezirksamtsleitung Bestrebungen, die Hinweise der Anwohner auch bezüglich der unzureichenden Entwässerung des Gebiets aufzunehmen und in Richtung der entsprechenden staatlichen Stellen tätig zu werden? Was ist diesbezüglich bisher geschehen?

 

Die angeführte Fläche liegt zum größten Teil im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet der Kollau. Für die Aufschüttung wurde eine wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung gem. § 78 (3) Wasserhaushaltsgesetz erteilt. Demnach ist neben anderen Auflagen durch die Aufschüttung verlorengegangenes Rückhaltevolumen durch entsprechende Abgrabungen auszugleichen.

 

Die wasserwirtschaftlich schwierige Situation in der Gegend ist bekannt. Unabhängig von der Bebauung Hagendeel 60 sind in den letzten Jahren Maßnahmen zum verbesserten Hochwasserschutz durchgeführt worden und auch in Zukunft geplant. Dies wurde vor dem Regionalausschuss Lokstedt und in den Info-Veranstaltungen zur Ausweisung der Überschwemmungsgebiete auch vorgetragen.

 

Petitum/Beschluss

ohne

 

Anhänge

keine

 

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