20-2058

Geplante Bebauung Kieler Strasse 263

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

03.01.2017

Lfd. Nr. 100 (20)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung, Burkhardt Müller-Sönksen (FDP)

 

„Geplante Bebauung Kieler Strasse 263“

 

Die kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Sachverhalt:

Im Regionalausschuss Stellingen wurde in der Sitzung vom 26.09.2016 im nichtöffentlichen Teil, vertraulich, unter TOP 3, Ziffer 3

 

Bauantrag:§ 62

Belegenheit:Kieler Straße 263

Bauvorhaben:Unterbringung 350 Personen,

Anzahl WE:0

B-Plan, Ausw:B-Plan Stellingen 40 / MK IV g, MK V g, WA II g

 

vorgestellt.

 

Ich frage die Bezirksamtsleitung,

 

  1. Abweichung der Geschossigkeit

 

  1. trifft es zu, dass das Planrecht des Bebauungsplans Stellingen 40 hier nur eine
  • vier- (Kieler Straße) bzw.
  • fünf-Geschossigkeit (Ecke Brunckhorstweg) zulässt und 
  • zwei-Geschossigkeit (allgemeines Wohngebiet)

 

vorsieht?

 

Ja.

 

  1. Trifft es weiter zu, dass statt der

 

  1. vier-/fünf-Geschossigkeit (Kieler Straße)
  2. ein/zwei Geschosse mehr, mithin also sechs-geschossig – jeweils zuzüglich Staffelgeschoss –

und

  1. statt der zwei-Geschossigkeit (allgemeines Wohngebiet) zwei Geschosse mehr, also eine vier-Geschossigkeit – jeweils zuzüglich Staffelgeschoss –

 

genehmigt worden sind?

 

Ja. Das Staffelgeschoss des Gebäudes ist zur Kieler Straße hin angeordnet.

 

 

  1. Wohnungen oberhalb des ersten Vollgeschosses

 

  1. Trifft es zu, dass das Planrecht des Bebauungsplans Stellingen 40 nach § 2 Ziffer 2, Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt, Teil 1, Nr. 23, Dienstag, den 14. Juni 1983, Seite 105, vorsieht,

 

„Im Kerngebiet sind Wohnungen oberhalb des ersten Vollgeschosses zulässig.“

 

Ja.

 

  1. Wie viele Wohnungen im Erdgeschoss sind laut vorliegendem Grundriss im Kerngebiet trotz des klaren bauplanrechtlichen gesetzlichen Verbotes genehmigt worden?

 

Keine.

 

 

  1. Sonstige Fragen

 

  1. Wie viele Wohneinheiten insgesamt sind in dem Bauvorhaben genehmigt worden?

 

Keine.

 

  1. Wie hoch ist die Bruttogeschossfläche, aufgeteilt in Wohnungen und Gemeinflächen?

 

Entfällt, siehe Nr. 5.

 

  1. Ist der Bau gemäß § 246 BauG genehmigt worden?

 

Nein.

 

  1. Gibt es ein Lärmschutzgutachten?

 

Nein.

 

  1. Falls Frage Nr. 8 mit ja beantwortet wird, wie lauten die jeweiligen Werte bzw. wurden Werte überschritten?

 

Entfällt, siehe Nr. 8.

 

  1. Wurden die im Bebauungsplan ausgewiesenen Baugrenzen eingehalten?

 

Nein.

 

  1. Wurden die Abstandsflächen auf dem Grundstück im Verhältnis zu der höher genehmigten Bebauung nachgewiesen?

 

Ja.

 

  1. Wie viele Widerspruchsverfahren gibt es?

 

Es liegen keine Widersprüche gegen die Baugenehmigung vor.

 

  1. Wie ist bei den Widerspruchsverfahren der jeweilige Sachstand?

 

Entfällt, siehe Nr. 12.

 

  1. Welche Rechte (abstrakt) werden in den Widerspruchsverfahren geltend gemacht?

 

Entfällt, siehe Nr. 12.

 

  1. In Hamburg wird ein Wohnanteil von maximal 35% für das gesamte Kerngebiet für vertretbar gehalten, ohne die Gebietsstruktur zu gefährden. Ist dieser Wert eingehalten?

 

Ja, siehe Nr. 5.

 

  1. Gab es in Bezug auf das Bauvorhaben zwischen dem Eigentümer / Eigentümervertreter / Bevollmächtigten und dem Bezirksamtsleiter und / oder dem Baudezernatsleiter des Bezirksamtes Gespräche?

 

Nein.

 

  1. Wenn Frage 16 mit ja beantwortet wird, wurden diese Gespräch in Aktenvermerken in der Bauakte festgehalten?

 

Entfällt.

 

  1. Wenn die Frage 16 mit ja, aber die Frage 17 mit nein beantwortet wird, was wurde besprochen bzw. vereinbart bzw. seitens des Bezirksamtes zugesagt?

 

Entfällt.

 

  1. Hat es eine Rolle bei Art und Umfang der Baugenehmigung und den Ausnahmebefreiungen gespielt, dass die fehlenden Unterkünfte, die nicht am Hörgensweg verwirklicht werden können, an dieser Belegenheit realisiert werden?

 

Nein.

 

Petitum/Beschluss

ohne

 

Anhänge

keine

 

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