Gehweg-Regentonnen als Baustein einer Schwammstadtstrategie für Eimsbüttel Drs. 22-1452, Beschluss der BV vom 25.09.2025
1. Rechtliche und technische Rahmenbedingungen
Die Aufstellung von Regentonnen im öffentlichen Straßenraum ist grundsätzlich unter Berücksichtigung des Straßen- und Wegerechts möglich. Es handelt sich hierbei um eine Sondernutzung, die im Einzelfall zu prüfen und zu genehmigen wäre. Voraussetzung für eine Genehmigung ist insbesondere, dass ausreichende Gehwegbreiten erhalten bleiben. Grundsätzlich ist sicherzustellen, dass eine Restgehwegbreite von mindestens 1,50 m für den Fußverkehr dauerhaft freigehalten wird. Belange des Radverkehrs sowie der Barrierefreiheit sind im Rahmen der Einzelfallprüfung ebenfalls zu berücksichtigen. Die Antragstellung und Prüfung einer solchen Sondernutzung kann grundsätzlich analog zu anderen Sondernutzungsanträgen erfolgen.
2. Potenziell geeignete Standorte
Geeignete Standorte können insbesondere in stark versiegelten Straßenzügen mit hohem Hitzebelastungsgrad sowie in Bereichen mit vorhandenem Baumbestand gesehen werden. Zur Identifikation geeigneter Bereiche können bestehende Daten im öffentlichen Geoportal Hamburg genutzt werden: https://geoportal-hamburg.de/. Hierzu zählen insbesondere:
3. Alternative Umsetzungsmöglichkeiten auf Privatgrund
Neben der Nutzung des öffentlichen Raumes besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, Regenwasserspeicher oder vergleichbare Elemente auf Privatgrundstücken (z. B. in Vorgärten) zu installieren.Hierfür steht im Rahmen der Förderkulisse der Stadt Hamburgdas RISA-Förderprogramm Regenwasserzisternen für Privatpersonen zur Verfügung (https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/regenwasserzisternen).
Beschluss:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine
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