Gehweg in der Hagenbeckstraße
08.07.2025
Lfd. Nr. 44 (22)
Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung
Alica Huntemann, Armita Kazemi und Roland Oehlmann (SPD-Fraktion)
Gehweg in der Hagenbeckstraße
Die Anfrage wird von der Behörde für Inneres und Sport (BIS)/dem Polizeikommissariat 27 beantwortet wie folgt:
Sachverhalt
Der Gehweg in der Hagenbeckstraße wird stark von Fußgängern, darunter viele Kinder, genutzt. An der Hagenbeckstraße befinden sich ein Kindergarten und eine Stadtteilschule, in der Nähe liegt die Grundschule Brehmweg. Dieser Bereich wird daher täglich von vielen Schülern und Eltern zu Fuß oder mit dem Fahrrad frequentiert.
Für Kinder unter 8 Jahren ist die Benutzung des Geh- oder Radweges gesetzlich vorgeschrieben, da sie nicht auf der Fahrbahn fahren dürfen, es sei denn, es ist ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden. Dies ist in der Hagenbeckstraße nicht der Fall.
Kinder im Alter von 8 bis 10 Jahren haben die Wahl, ob sie auf der Fahrbahn, auf dem Radweg oder auf dem Gehweg fahren wollen. Da es in der Hagenbeckstraße keinen baulich abgetrennten Radweg gibt und die Straße stark befahren ist, entscheiden sich viele Kinder und ihre Eltern für die sichere Nutzung des Gehweges.Dies hat zur Folge, dass der Gehweg aufgrund der hohen Frequentierung zunehmend überlastet wird, was sowohl die Sicherheit der Fußgänger als auch den Verkehrsfluss beeinträchtigen kann. Hinzu kommt, dass die über 10-Jährigen in einem Dilemma zwischen den gesetzlichen Regelungen und der tatsächlichen Verkehrssituation stehen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:
Aus polizeilicher Sicht ist in der Hagenbeckstraße keine konkrete Gefahrenlage erkennbar. Es gibt keine Hinweise auf eine Unfallhäufungslage mit Beteiligung von Fußgängern und/oder Radfahrenden. Natürlich wird es zu Schulanfangs- und Endzeiten etwas voller, aber auch Kinder und Jugendliche lernen verkehrsgerechtes Verhalten und setzen dieses auch meistens um.
Wenn ja, welche?
Aus polizeilicher Sicht gibt es keine Möglichkeit den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrende zu erhöhen. Vielmehr müssen hier die angestrebten baulichen Veränderungen umgesetzt werden, um die Sicherheit zu erhöhen. Aktuell plant das Bezirksamt Eimsbüttel den Komfort und die Sicherheit für den Rad- und Fußgängerverkehr in der Hagenbeckstraße durch baulicher Maßnahmen. Wie weit diese Planungen sind, ist dem PK 27 nicht bekannt, es wird aber gegenwärtig mit einem ersten Austausch unter Beteiligung der Polizei im September gerechnet.
Die Anbringung des VZ 1022-10 (Radfahrer frei) würde aus Sicht des PK 27 die Frequentierung des Gehweges durch Radfahrende ggf. weiter erhöhen. Dieses wäre im Sinne der Sicherheit kontraproduktiv, wenn nun zusätzlich die Erwachsenen den Gehweg legal nutzen dürften.
Beschluss: ohne
keine
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