22-1258

Gehweg in der Hagenbeckstraße

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

08.07.2025

Lfd. Nr. 44 (22)

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung

Alica Huntemann, Armita Kazemi und Roland Oehlmann (SPD-Fraktion)

Gehweg in der Hagenbeckstraße

Die Anfrage wird von der Behörde für Inneres und Sport (BIS)/dem Polizeikommissariat 27 beantwortet wie folgt:

Sachverhalt

Der Gehweg in der Hagenbeckstraße wird stark von Fußngern, darunter viele Kinder, genutzt. An der Hagenbeckstraße befinden sich ein Kindergarten und eine Stadtteilschule, in der Nähe liegt die Grundschule Brehmweg. Dieser Bereich wird daher täglich von vielen Schülern und Eltern zu Fuß oder mit dem Fahrrad frequentiert.

r Kinder unter 8 Jahren ist die Benutzung des Geh- oder Radweges gesetzlich vorgeschrieben, da sie nicht auf der Fahrbahn fahren dürfen, es sei denn, es ist ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden. Dies ist in der Hagenbeckstraße nicht der Fall.

Kinder im Alter von 8 bis 10 Jahren haben die Wahl, ob sie auf der Fahrbahn, auf dem Radweg oder auf dem Gehweg fahren wollen. Da es in der Hagenbeckstraße keinen baulich abgetrennten Radweg gibt und die Straße stark befahren ist, entscheiden sich viele Kinder und ihre Eltern für die sichere Nutzung des Gehweges.Dies hat zur Folge, dass der Gehweg aufgrund der hohen Frequentierung zunehmend überlastet wird, was sowohl die Sicherheit der Fußnger als auch den Verkehrsfluss beeinträchtigen kann. Hinzu kommt, dass die über 10-Jährigen in einem Dilemma zwischen den gesetzlichen Regelungen und der tatsächlichen Verkehrssituation stehen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:

  1. Wie schätzt das PK 27 die Gefahrenlage in der Hagenbeckstraße ein?

Aus polizeilicher Sicht ist in der Hagenbeckstraße keine konkrete Gefahrenlage erkennbar. Es gibt keine Hinweise auf eine Unfallhäufungslage mit Beteiligung von Fußngern und/oder Radfahrenden. Natürlich wird es zu Schulanfangs- und Endzeiten etwas voller, aber auch Kinder und Jugendliche lernen verkehrsgerechtes Verhalten und setzen dieses auch meistens um.

  1. Gibt es an dieser Stelle eine Möglichkeit den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit für Fußnger und Fahrradfahrende zu erhöhen?

Wenn ja, welche?

Aus polizeilicher Sicht gibt es keine Möglichkeit den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit für Fußnger und Radfahrende zu erhöhen. Vielmehr müssen hier die angestrebten baulichen Veränderungen umgesetzt werden, um die Sicherheit zu erhöhen. Aktuell plant das Bezirksamt Eimsbüttel den Komfort und die Sicherheit für den Rad- und Fußngerverkehr in der Hagenbeckstraße durch baulicher Maßnahmen. Wie weit diese Planungen sind, ist dem PK 27 nicht bekannt, es wird aber gegenwärtig mit einem ersten Austausch unter Beteiligung der Polizei im September gerechnet.

  1. re es hilfreich und umsetzbar durch das Verkehrsschild 1022-10 („Radfahrer frei“) den Gehweg ausdrücklich für den Radverkehr freizugeben?

Die Anbringung des VZ 1022-10 (Radfahrer frei) würde aus Sicht des PK 27 die Frequentierung des Gehweges durch Radfahrende ggf. weiter erhöhen. Dieses wäre im Sinne der Sicherheit kontraproduktiv, wenn nun zusätzlich die Erwachsenen den Gehweg legal nutzen dürften.

Petitum/Beschluss

Beschluss: ohne

Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Hagenbeckstraße

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