Gefahrenstelle für Fußgänger an der Kieler Straße im Bereich des Eidelstedt Centers beseitigen Drs. 20-2752 Beschluss der BV vom 22.02.2018
Die Behörde für Inneres, Polizei, PK27 nimmt wie folgt Stellung:
Das Eidelstedt Center befindet sich im Zuständigkeitsbereich des PK 27 und wird derzeit umgebaut. Zur Absicherung der Baustelle wurde ein geschlossener Bretterbauzaun durch die bauausführende Firma (ARGE Eidelstedt Center Generalplanung) errichtet. Aufgrund der Stellung des geschlossenen Bretterbauzauns im Bereich der seitlichen Zugänge zum Gebäude des Eidelstedt Center (Kieler Straße 719 + 721) war eine Unfallgefahr zwischen Fußgängern und Radfahrern aufgrund einer fehlenden Sichtbeziehung gegeben.
Gegenüber der bauausführenden Firma (ARGE Eidelstedt Center Generalplanung) wurde seitens der Straßenverkehrsbehörde, PK 272 in den betroffenen Bereichen ein Austausch der Bretterelemente gegen herkömmliche Gitterzaunelemente vorgeschlagen. Dadurch wäre die Sichtbeziehung zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmern wieder hergestellt und die Gefahrenstelle beseitigt worden.
Die bauausführende Firma (ARGE Eidelstedt Center Generalplanung) stellte in den Bereichen der o. g. Zugänge die Bretterbauzäune ausreichend trichterförmig zurück, so dass für die verschiedenen Verkehrsteilnehmer wieder eine Sichtbeziehung hergestellt wurde. D. h., es besteht eine vollständige Einsicht in den Radweg, ohne das Fußgänger, die aus den o. g. Zugängen kommen, zuvor auf den Radweg treten müssen, um diesen einsehen zu können.
Die Straßenverkehrsbehörde, PK 272 hat die vorstehend beschriebene Baustelleinrichtung am 14.02.2018 überprüft und festgestellt, dass die Gefahrenstelle für die Fußgänger in den o. g. Bereichen beseitigt worden ist. Zusätzlich wurden zur Erhöhung der Aufmerksamkeit der verschiedenen Verkehrsteilnehmer an den o. g. Bereichen das VZ 138 – Achtung Radfahrer, sowie Zusatzschilder mit Text: „VORSICHT: Fußgänger aus uneinsehbaren Hauseingängen“ angebracht.
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