20-2003

Gefährdung anderer Bäume durch erkrankte Kastanien

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

31.10.2016

Lfd. Nr. 93 (20)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung, Peter Schreiber (SPD-Fraktion)

 

Gefährdung anderer Bäume durch erkrankte Kastanien

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Sachverhalt

Erkrankten Kastanien im öffentlichen Raum droht den Lokalmedien zufolge die Fällung, da sie gesunde Bäume im Umfeld gefährden. In den vergangenen drei Jahren sind aus diesem Grunde bereits 200 der rund 6.300 Kastanien in Hamburg gefällt worden.

Zusätzlich zum Befall durch die Miniermotte setzt seit einigen Jahren das Bakterium Pseudomonas syringae pv. Aesculi den Bäumen zu, welches sich vermutlich über den Wind verbreitet. Eine Infektion hat zur Folge, dass Pilze in den Stamm und die Krone eindringen können, die schließlich zum Absterben des Baumes führen können.

Eine regelmäßige Untersuchung zum Krankheitsstand der Bäume im Bezirk Eimsbüttel wird durch den Fachbereich MR nur auf öffentlichen Wegen und Plätzen durchgeführt.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Bezirksamtsleiter:

 

  1. Auf welche Weise wird das Bakterium Pseudomonas syringae auf Bäume übertragen? Ist die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung bei geringerer räumlicher Distanz höher?

 

Es ist wissenschaftlich noch nicht geklärt, wie die Bakterien übertragen werden.

 

  1. Werden durch das Bakterium Pseudomonas syringae auch andere Baumarten gefährdet? Wenn ja, welche?

 

Pseudomonas syringae pv. Aesculi befällt nur die Rosskastanie. Eine Erkrankung anderer Baumarten ist noch nicht bekannt.

 

  1. Wie wird der Befall durch das Bakterium an Bäumen im Bezirk Eimsbüttel erfasst?

 

Wird ein Befall im Rahmen der Straßenbaumkontrolle festgestellt, erfolgt eine entsprechende Eintragung im Kontrollnachweis im Straßenbaumkataster.

 

  1. Welche Maßnahmen werden im Falle der Erkrankung eines Baumes durch das Bezirksamt getroffen?

 

Der Baum wird im Rahmen der Baumkontrolle beobachtet. Eine Behandlungsmöglichkeit ist noch nicht bekannt.

 

  1. Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob ein erkrankter Baum gefällt werden muss?

 

Ist ein Baum nicht mehr stand- oder bruchsicher und ist eine baumpflegerische Maßnahme zur Herstellung der Verkehrssicherheit nicht mehr sinnvoll, muss er gefällt werden.

 

  1. Untersucht das Bezirksamt auch Bäume auf Privatgrund auf Erkrankungen?
    Wenn ja,
  1. erfolgen die Untersuchungen anlassbezogen oder flächendeckend?
  2. wann fand die letzte Untersuchung statt und mit welchem Ergebnis?
  3. wie viele erkrankte Bäume wurden in den letzten Jahren festgestellt?

Wenn nein, warum nicht?

 

Nein. Eine gutachterliche Tätigkeit ist nicht vorgesehen und nicht zu leisten.

 

 

  1. Wie viele Kastanien im Bezirk Eimsbüttel sind erkrankt? Bitte ggf. aufschlüsseln nach öffentlichem und privatem Grund.

 

Hierzu liegen keine statistischen Erhebungen vor.

 

  1. Wie viele Kastanien mussten im Bezirk Eimsbüttel bereits aufgrund der Erkrankung mit dem o.g. Bakterium gefällt werden? Bitte ggf. aufschlüsseln nach öffentlichem und privatem Grund.

 

Dies wird nicht gesondert statistisch erhoben.

 

  1. Gibt es für erkrankte Kastanien auf privatem Grund ein vereinfachtes Verfahren zur Fällung?

 

Nein.

 

  1. Entstehen für das Fällen von erkrankten Kastanien auf privatem Grund Kosten für den Eigentümer, etwa für eine Fällgenehmigung?

 

Die Ausnahmegenehmigung nach § 4 der Baumschutzverordnung ist auch für die Fällung von erkrankten Bäumen zu beantragen. Die Gebühren werden nach der Umweltgebührenordnung erhoben.

 

Petitum/Beschluss

ohne

 

Anhänge

keine 

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