22-1864

Gastronom*innen den Rücken stärken: Lösungen für Sommerterassen in 2026 und ein tragfähiges langfristiges Konzept

Gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 12.02.2026 Hauptausschuss Ö 9.9

Sachverhalt

Während der Corona-Pandemie wurde die Gastronomie (z.B. Restaurants, Bars, Cafés, Kneipen, Eisdielen etc.) in Eimsbüttel mit pragmatischen Mitteln (z.B. auf Antrag die vereinfachte Genehmigung für die Sondernutzung von öffentlichen Wegen und Außenflächen und unter Wahrung der Anwohnerinteressen) entlastet. Die Gastronomie steht weiter unter einem hohen Druck, denn an die auslaufende Pandemie schloss sich der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine samt zugehöriger Energiekrise und Inflation an. Weiterhin herrscht große politische Verunsicherung u.a. aufgrund der aktuellen Zollpolitik der USA und weiterer Krisen weltweit. Zuletzt hat der Bund die Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie (bzw. genauer: die Umsatzsteuer auf Speisen in Restaurants, Cafés und ähnlichen Betrieben) in Deutschland durch das „Steueränderungsgesetz“ beschlossen. Dieses Gesetz sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2026 der Umsatzsteuersatz für Speisen in der Gastronomie dauerhaft von bisher 19 % auf 7 % reduziert wird.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für solche Möglichkeiten ergeben sich aus dem Wege-, Lärm- und Baurecht. Dabei sind auch die jeweiligen indirekten Folgen zu bedenken, da Genehmigungen für alle gleich gewertet werden müssen. So müsste geklärt werden, ob und ggf. wie es rechtssicher gelingen kann, dass nur die klassische Gastronomie begünstigt wird.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Die Bezirksamtsleitung wird gebeten, die rechtlichen Rahmenbedingungen aus dem Wege-, Lärm- und Baurecht hinsichtlich der Außengastronomie in der nächsten Sitzung des Haupt­ausschusses vorzustellen.

Ali Mir Agha, Nina Schübel und GRÜNE-Fraktion
Gabor Gottlieb, Ines Schwarzarius und SPD-Fraktion

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
12.02.2026
Ö 9.9
Anhänge

keine

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