Gänsepopulation in Hamburg wirksam eindämmen öffentliche Grünflächen schützen, Gesundheitsgefahren reduzieren und tierschutzgerechte Maßnahmen koordinieren
In zahlreichen Hamburger Grün- und Erholungsanlagen – insbesondere entlang der Alster, in Parkanlagen sowie auf Liegewiesen – hat die Population von Grau- und Kanadagänsen in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. Aktuelle Berichte sowie Stellungnahmen von Fachleuten, u.a. des Schwanenvaters OlafNieß, weisen darauf hin, dass inzwischen erhebliche Belastungen für öffentliche Grünflächen, andere Tierarten sowie die Bevölkerung bestehen.
Auch im Bezirk Eimsbüttel, insbesondere in den Bereichen Kaiser-Friedrich-Ufer, Eimsbütteler Parkanlagen sowie angrenzenden Wasserflächen, treten massive Verschmutzungen durch Gänsekot sowie Nutzungskonflikte zunehmend auf.
Die Situation betrifft dabei nicht nur ästhetische Fragen, sondern insbesondere:
Die Bezirksgrenzen spielen hierbei faktisch keine Rolle, da sich die Gänsepopulation insbesondere entlang zusammenhängender Wasser- und Grünachsen zwischen Hamburg-Nord und Eimsbüttel bewegt. Maßnahmen können daher nur abgestimmt und koordiniert wirksam erfolgen.
Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass sämtliche Maßnahmen unter strikter Beachtung tierschutzrechtlicher Anforderungen erfolgen. Ziel darf nicht eine tierschutzwidrige Verdrängung oder Schädigung von Tieren sein, sondern eine verantwortungsvolle und nachhaltige Populationssteuerung zur Wiederherstellung eines ausgewogenen ökologischen Gleichgewichts.
Öffentliche Grünflächen dienen allen Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen. Ihre Nutzbarkeit darf nicht durch eine aus dem Gleichgewicht geratene Tierpopulation dauerhaft eingeschränkt werden.Ein verantwortungsvoller Natur- und Tierschutz bedeutet nicht Untätigkeit, sondern aktives, fachlich fundiertes Handeln zur Wiederherstellung eines ökologischen Gleichgewichts. Dazu gehört auch, Fehlentwicklungen frühzeitig zu korrigieren, bevor gesundheitliche, ökologische und soziale Schäden weiter zunehmen.
Die Bezirksversammlung Eimsbüttel erwartet daher ein koordiniertes, sachorientiertes und tierschutzgerechtes Vorgehen der zuständigen Behörden.
Die Dringlichkeit ergibt sich aus der gegenwärtig bereits eingetretenen erheblichen Belastung öffentlicher Grün- und Erholungsflächen sowie aus den hieraus resultierenden aktuellen und laufenden gesundheitlichen, hygienischen und sicherheitsrelevanten Gefahren für die Bevölkerung.
Gerade in den Sommermonaten mit intensiver Nutzung von Parks, Liegewiesen, Spiel- und Aufenthaltsflächen durch Familien, Kinder, Senioren sowie Sport- und Erholungssuchende verschärft sich die Situation kurzfristig erheblich. Bereits jetzt kommt es in zahlreichen Bereichen zu massiven Verschmutzungen durch Gänsekot, erheblichen Einschränkungen der Nutzbarkeit öffentlicher Flächen sowie zu zunehmenden Nutzungskonflikten.
Hinzu treten mögliche Gesundheitsrisiken durch Krankheitserreger und aviäre Infektionskrankheiten sowie konkrete Gefahren für Fußgänger und Radfahrer durch verschmutzte und rutschige Wegeflächen. Gleichzeitig besteht die Gefahr weiterer ökologischer Schäden und einer fortschreitenden Verdrängung heimischer Tierarten.
Da die Gänsepopulation bezirksübergreifend entlang zusammenhängender Grün- und Wasserachsen wandert, ist ein frühzeitiges abgestimmtes Handeln zwischen den Bezirken und Fachbehörden erforderlich. Ein weiteres Zuwarten würde die Problemlage während der Sommermonate erheblich verschärfen und spätere Gegenmaßnahmen deutlich erschweren.
Die Angelegenheit ist daher dringlich im Sinne der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung zu behandeln.
Beschluss:
Die Bezirksversammlung Eimsbüttel möge beschließen:
2.1. eine systematische Erfassung der Populationen und Belastungsschwerpunkte,
2.2. eine Bewertung hygienischer, ökologischer und verkehrssicherheitsrelevanter Gefahren,
2.3. die regelmäßige Reinigung besonders belasteter Wege-, Spiel- und Liegeflächen,
2.4. geeignete Maßnahmen zur Vergrämung an besonders sensiblen Standorten unter Beachtung des Tierschutzes,
2.5. die Prüfung und Ausweitung tierschutzgerechter Gelege-Managementmaßnahmen, insbesondere das Unfruchtbarmachen oder Entnehmen von Eiern entsprechend der rechtlichen Möglichkeiten,
2.6. die verstärkte Ahndung unerlaubter oder übermäßiger Fütterung von Wasservögeln,
2.7. eine bessere Bürgerinformation über die negativen Folgen künstlicher Fütterung vor Ort,
2.8. die Prüfung natürlicher populationsregulierender Maßnahmen und ökologischer Steuerungsinstrumente,
2.9. Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung verdrängter heimischer Vogelarten,
2.10. die Prüfung, an welchen Orten Liegewiesen, Sportflächen und stark frequentierte Wege besonders geschützt werden müssen.
3.1. inwieweit bestehende ordnungsrechtliche Instrumente ausreichend sind,
3.2. ob ergänzende Regelungen oder Allgemeinverfügungen erforderlich erscheinen,
3.3. welche Kosten bislang durch Reinigung, Grünflächenschäden und Folgemaßnahmen entstehen.
Benjamin Schwanke, Camilla Joyce-Thiele, Lea Fricke und die FDP-Fraktion.
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