21-3273

Fußverkehrsfreundliche Gestaltung des Kreuzungsbereichs Langenfelder Damm / Steenwisch

Beschlussempfehlung Ausschuss

Letzte Beratung: 29.09.2022 Bezirksversammlung Ö 10.9

Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drucksache

Ergebnis

RaSE (Antrag der SPD-Fraktion)

26.09.2022

16.1

21-3213

Empfehlung mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion

 

Der Steenwisch verläuft zwischen der Hagenbeckstraße und dem Langenfelder Damm im Stadtteil Stellingen. Während sich der Straßenzug im östlichen Bereich zwischen Hagenbeckstraße und Jaguarstieg in einer Tempo 30-Zone befindet, gilt für den westlichen Abschnitt bis zur Einmündung in den Langenfelder Damm eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

Im stark frequentierten Kreuzungsbereich Steenwisch / Langenfelder Damm gestaltet es sich für Fußgänger:innen – ganz besonders für Kinder sowie mobilitätseingeschränkte Menschen – mitunter schwierig, den Steenwisch zu überqueren. Grund hierfür ist insbesondere die schlechte Einsehbarkeit des Straßenraums. Zudem wurde 2021 im Zuge einer Überplanung des Kreuzungsbereichs eine ehemals dort vorhandene Sprunginsel entfernt.

Insbesondere mittels Einrichtung eines Fußgängerüberwegs ließe sich die Kreuzung für den Fußverkehr sicherer gestalten – ohne dabei eine nennenswerte Beeinträchtigung des motorisierten Verkehrs zu erzeugen. Denkbar wäre zudem eine Ausweitung der Tempo 30-Regelung auf den westlichen Abschnitt des Steenwisch.

 

Petitum/Beschluss

:

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, in Abstimmung mit der unteren Straßenverkehrsbehörde geeignete Maßnahmen zu ermitteln und umzusetzen, um die Querung der Straße Steenwisch im Kreuzungsbereich zum Langenfelder Damm für den Fußverkehr sicherer zu gestalten. Insbesondere soll hierbei geprüft werden, ob dort die rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung eines Fußgängerüberwegs gegeben sind.

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der zuständigen Fachbehörde für die Prüfung sowie ggf. Einführung einer Tempo 30-Regelung im Steenwisch zwischen Jaguarstieg und Langenfelder Damm einzusetzen.

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
29.09.2022
Ö 10.9
Anhänge

keine  

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