Fußgängerquerungen bei geschlossenen Bahnschranken an der Halstenbeker und Süntelstraße
25.10.2019
Lfd. Nr. 10 (21)
Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Dr. Ann-Kathrin Riegel, Koorosh Armi und Ines Schwarzarius (SPD-Fraktion)
Fußgängerquerungen bei geschlossenen Bahnschranken an der Halstenbeker und Süntelstraße
Die Anfrage wird – von der Behörde für Inneres und Sport (hier: Verkehrsdirektion (VD) 52 im Einvernehmen mit dem Polizeikommissariat (PK) 24) – wie folgt beantwortet:
Sachverhalt
Im Bereich der beschrankten AKN-Übergänge an der Halstenbeker Straße sowie der Süntelstraße in Schnelsen kommt es häufig vor, dass Fußgängerinnen und Fußgänger den Übergang bei geschlossener Schranke passieren. Da der Übergang Halstenbeker Straße in unmittelbarer Nähe der Julius-Leber-Schule liegt, sind hier besonders viele Jugendliche unterwegs. Anwohnern zufolge kommt es des Öfteren zu gefährlichen Situationen, in denen ein akustisches Notsignal durch die Zugführer abgesetzt wird.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:
Nein.
Falls ja, zu welchen Ergebnissen kommen die Prüfungen? (Bitte seit 2017 aufführen)
Falls nein,
Dem örtlich zuständigen PK 24 ist seit dem Jahr 2017 kein einziger Fall bekannt gemacht worden, der eine solche Situation beschrieb.
Der in diesem Bereich tätige Stadtteilpolizist hat hierzu Schülerinnen und Schüler sowie das Sekretariat der Julius-Leber-Schule mit negativem Ergebnis befragt.
Auch die AKN und darüber die Triebwagenführer wurden zu gegebenenfalls erfahrenen Konfliktsituationen angehört. Auch diesem Personenkreis war kein solcher Vorfall bewusst. Ebenso die Abgabe eines akustischen Notsignals wurde in diesem Zusammenhang negiert. Inwieweit aufgrund anderer Umstände ein solches Signal möglicherweise ausgelöst wurde, konnte nicht gesagt werden.
Final kann also die Sachverhaltsschilderung der Mitglieder der Bezirksversammlung Hamburg-Eimsbüttel aus hiesiger Sicht nicht geteilt werden.
Nein.
Nein.
Falls ja, Wie lange ist jeweils die durchschnittliche Schließzeit der Schranken?
Falls nein,
Die Straßenverkehrsbehörde ist lediglich für die Anordnung der Verkehrszeichen vor den Bahnübergängen zuständig. Maßgebliche Behörde ist hierzu die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, der die Schaltpläne einschließlich der Signalzeitenpläne mitsamt der Schalteinrichtungen eines anerkannten Prüfingenieurs für Signaltechnik der Technischen Landeseisenbahnaufsicht (LEA) vorgelegt werden.
Eine diesbezügliche Verkehrsschau fand jedoch ohne negativen Befund zuletzt am 10.04.2019 statt.
Nein.
Im Nachhinein wird die Anfrage von der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation wie folgt – ergänzend – beantwortet:
25.11.2019
Zu 1.:
Siehe Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport vom 22.10.2019.
Zu 2.:
Messungen werden halbjährlich durchgeführt und dokumentiert. Die Grundschließzeit nach angestoßener Einschaltung beträgt zwölf Sekunden. Zu den zwölf Sekunden sind sechs Sekunden für die Senkung der Schrankenbäume hinzu zu addieren. Somit vergehen nach angestoßener Einschaltung bis zur vollständigen Sicherung des Bahnüberganges 18 Sekunden.
ohne
keine
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