20-2683

Fuhrpark des Bezirksamtes II

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

23.11.2017

Lfd. Nr. 130 (20)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Lutz Schmidt (FDP)

 

Fuhrpark des Bezirksamtes II

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

Aus den Antworten auf meine Kleine Anfrage mit der laufenden Nummer 105 (20) „Fuhrpark des Bezirksamtes“ vom 2. Februar 2017 ergeben sich nunmehr weitere Fragen. Auf die Frage: „Welche Anstrengungen hat das Bezirksamt seit Beginn der laufenden Legislaturperiode – seit Mai 2014 – unternommen, um den Abgasausstoß seiner Fahrzeuge zu reduzieren?“ wurde mitgeteilt: „Das Bezirksamt hat im ersten Schritt zwei Elektrofahrzeuge und einige Dienstfahrräder mit elektronischem Antrieb angeschafft. Außerdem wurde im Rahmen der Prüfung zum Einsatz von Elektrofahrzeugen und im Sinne einer ständigen Überprüfung der Wirtschaftlichkeit ein Projekt eingesetzt, um in diesem Rahmen ein neues Mobilitätskonzept für das Bezirksamt zu entwerfen. Mit der Fertigstellung des Konzeptes und der anschließenden Umsetzung wird im Jahre 2017 gerechnet.“

Dies voraus geschickt frage ich den Bezirksamtsleiter:

 

(1)     Wie weit ist das für dieses Jahr angekündigte Mobilitätskonzept gediehen? Wann ist mit konkreten Ergebnissen zu rechnen?

 

Das Mobilitätskonzept steht kurz vor dem Abschluss.  Kernpunkte des Konzeptes sind u.a. die Zentralisierung des Fuhrparkmanagements des Bezirksamtes, die Förderung der e-Mobilität,  der Aufbau eines CarSharing-Angebot für Dienstfahrzeuge sowie eine Untersuchung zum Mobilitätsverhalten der Beschäftigten.  Die Umsetzung erfolgt in mehreren Schritten und beginnt im Jahr 2018.

 

(2)     Wann, wo und wie sollen die Ergebnisse des Mobilitätskonzeptes den Bezirksabgeordneten vorgestellt werden?

 

Die Ergebnisse sollen im Frühjahr nächsten Jahres vorgestellt werden.

 

(3)     Aus der Anlage zu der oben bezeichneten Kleinen Anfrage geht hervor, dass das Bezirksamt Eimsbüttel allein im Kalenderjahr 2016 ein Dutzend Fahrzeuge mit Benzinmotor beschafft hat.

Warum sind „Benziner“ und nicht abgasärmere beziehungsweise abgasfreie Fahrzeuge beschafft worden?

 

Die Fahrzeuge sind auf Basis von Leasingverträgen beschafft worden. Die Verträge der Fahrzeuge mit Ottomotoren sind vertraglich verlängert bzw. die Fahrzeuge ersetzt worden, da es noch an der notwendigen Infrastruktur (Lademöglichkeiten) mangelt. Im Übrigen ist die sukzessive Umstellung auf abgasfreie Fahrzeuge Gegenstand des Mobilitätskonzeptes.

 

(4)     Aus der Anlage zu der oben bezeichneten Kleinen Anfrage geht auch hervor, dass für das Bezirksamt Eimsbüttel acht Diesel-Pkw mit Erstzulassungen zwischen 2005 und 2012 beschafft worden sind.

Wann ist der Austausch von wie vielen dieser Fahrzeuge mit abgasärmeren beziehungsweise abgasfreien Pkw vorgesehen?

 

Die angesprochenen Fahrzeuge sind noch im Einsatz vorhanden. Der Zustand der Fahrzeuge ist noch so gut, dass eine Ausmusterung oder Tausch aus wirtschaftlichen Gründen noch nicht geplant ist.

 

(5)     Warum macht des Bezirksamt Eimsbüttel keinen Gebrauch von der seit Mitte 2016 geltenden staatlichen Kaufprämie für Elektroautos und Hybridfahrzeuge? (Falls dies doch geschehen soll: Geben Sie bitte detailliertere Auskünfte darüber.)

 

Der sogenannte "Umweltbonus" kann zwar außer durch Private auch von Unternehmen und Vereinen beantragt werden, jedoch nicht durch den: "[...]Bund, die Bundesländer sowie deren Einrichtungen und Kommunen[...] " (vgl. Nr. 2.2 der "Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) vom 29. Juni 2016).

 

 

Petitum/Beschluss

ohne

 

Anhänge

keine