21-3479

Freigabe der Einbahnstraße Riekbornweg für den Radverkehr in beide Richtungen Drs. 21-3335, Beschluss der BV vom 27.10.2022

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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09.01.2023
15.12.2022
Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde (StVB) des PK 24 nimmt erneut, wie folgt Stellung:

 

Für Radfahrer und Kraftfahrzeugführer ist die Oldesloer Straße im Bereich Riekbornweg (beide Seiten) gerade, gut einsehbar und überschaubar. Somit ist das erhöhte Gefahrenpotential nicht erkennbar.

Da festgestellt worden ist, dass der Radfahrer auf der Oldesloer Straße fahren soll und kann, kann der Abbiegevorgang in den Riekbornweg keine besondere Gefahr darstellen.

Eine andere Einbahnstraße mit Kurven dieser Art ist nicht bekannt. Beispiele wären da hilfreich, um ggfs. vergleichen zu können.

Aus hiesiger Sicht wäre eine Gefährdung der Radfahrer nur minimiert, wenn in den Kurvenbereichen jeweils zahlreiche Parkplätze durch Haltverbote abgeschafft werden würden. Der Parkdruck in diesem Bereich ist sehr hoch, durch diverse Neubauten im Umfeld und dem Sportbetrieb auf den anliegenden Sportplätzen.

Haltverbote würden höchstwahrscheinlich teilweise ignoriert werden und die Gefährdung für die Radfahrer wäre weiterhin gegeben. Eine ständige Überwachung seitens der Polizei in diesem Bereich ist nicht möglich.

Auch hier wäre die Angabe der -zahlreichen Beispiele- hilfreich.

 

Als StVB ist es nur möglich Verkehrszeichen anzuordnen, die dringend notwendig sind.

Diese Notwendigkeit wird hier nicht gesehen, da es den Radfahrenden Personen zuzumuten ist, wenige hundert Meter Umweg zu fahren.

 

Petitum/Beschluss

:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

keine