Frauenhäuser in Eimsbüttel
29.07.2025
Lfd. Nr. 97 (22)
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Elke Zimmermann, Harald Wellmann und Jörg Pillatzke (AfD-Fraktion)
Frauenhäuser in Eimsbüttel
Die Kleine Anfrage wird vom Bezirksamt Eimsbüttel wie folgt beantwortet:
Sachverhalt:
Frauenhäuser spielen eine entscheidende Rolle in der Gesellschaft, insbesondere angesichts des besorgniserregenden Anstiegs von Gewalt gegen Frauen. Zwei Drittel aller Frauen in deutschen Frauenhäusern haben einen Migrationshintergrund. Diese Einrichtungen bieten nicht nur physische Zuflucht, sondern auch emotionale Unterstützung und juristische Beratung für Personen, die Opfer von häuslicher Gewalt, Missbrauch oder Stalking geworden sind. Ihre Bedeutung erstreckt sich über bloßen Schutz hinaus.Sie bieten sichere Unterkünfte, in denen die betroffenen Personen ihre körperliche und psychische Gesundheit wiederherstellen können, ohne die ständige Angst vor ihren Peinigern. Frauenhäuser tragen dazu bei, das Bewusstsein für häusliche Gewalt zu schärfen und die Gesellschaft für dieses Problem zu sensibilisieren.
Angesichts der steigenden Gewaltstatistiken ist die Erhaltung und Unterstützung von Frauenhäusern von größter Bedeutung, um das Leben und die Würde von Opfern zu schützen und sicherzustellen, dass sie in einer Gesellschaft ohne Angst und Gewalt leben können.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Die Frauenhäuser sind anonym. In Hamburg stehen 6 Frauenhäuser zur Verfügung
(ein 7. Frauenhaus für Frauen ohne Kinder). Alle Frauenhäuser stehen auch den Frauen aus Eimsbüttel zur Verfügung.
Die Platzkapazitäten in den einzelnen Frauenhäusern ist unterschiedlich. Jede Frau die Kontakt aufnimmt wird auch untergebracht. ggf. auch außerhalb von HH wenn der Schutz das erfordert.
Die Größe der Hamburger Frauenhäuser ist unterschiedlich und entsprechend auch der Personalkörper. Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen gibt es nicht. Die Anonymität der Standorte soll gewahrt bleiben.
Diese Frage müsste an den Hamburger Senat gerichtet werden, da dieser die Planung und Finanzierung beschließen müsste. Im Bezirk ist keine Planung zu einem Neubau bekannt.
Viele Beratungsstellen leisten auch Gewaltprävention. Neben den niedrigschwelligen Einrichtungen auch die Erziehungsberatungsstellen sowie die Jugendhilfe im Rahmen von ambulanten Hilfen zur Erziehung nach dem SGBVIII
Beschluss: ohne
keine
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.