22-1804

Fortschreibung und Aktualisierung des Gewerbeflächenkonzepts für den Bezirk Eimsbüttel: Eimsbüttel im Wandel-Wege zu einer qualifizierten Gewerbeflächenentwicklung

Beschlussempfehlung Ausschuss

Letzte Beratung: 29.01.2026 Bezirksversammlung Ö 10.15

Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drucksache

Ergebnis

Bezirksversammlung (FDP-Antrag)

25.09.2025

9.12

22-1438

Überwiesen in den StaPla

StaPla (FDP-Antrag)

30.09.2025

5.5

22-1438

-vertagt-

StaPla (FDP-Antrag)

14.10.2025

5.4

22-1438

-vertagt-

StaPla (FDP-Antrag)

04.11.2025

6.1

22-1438

-vertagt-

StaPla (FDP-Antrag)

18.11.2025

6.1

22-1438

-vertagt-

StaPla (FDP-Antrag)

09.12.2025

5.1

22-1438

-vertagt-

StaPla (FDP-Antrag)

13.01.2026

5.1

22-1438

-vertagt-

StaPla (Beschlussempfehlung Ausschuss)

27.01.2026

7.2

22-1438

Beschlussempfehlung einstimmig

Eimsbüttel steht exemplarisch für die Herausforderungen urbaner Entwicklung: wachsender Wohnraumbedarf und der damit verbundene Druck auf bezahlbaren Wohnraum, wirtschaftlicher Strukturwandel, insbesondere der lokalen Ökonomie und knappe Flächen durchzunehmende Verdichtung in einem dynamischen Umfeld. Umso wichtiger ist eine integrierte Stadtentwicklung, die das Zusammenspiel von Wohnen, Arbeiten und Mobilität aktiv gestaltet mit dem Ziel, Quartiere lebendig, vielfältig und wirtschaftlich tragfähig zu halten.

r einen urbanen Bezirk wie Eimsbüttel braucht es jetzt ein nachhaltiges, qualitatives und strategisches Flächenmanagements, das Räume nicht isoliert betrachtet, sondern im Sinne eines integrierten Stadtumbaus weiterdenkt.

Die nachhaltige Entwicklung urbaner Räume erfordert eine intelligente Verbindung von Wohnen und Arbeiten. Eimsbüttel kann hier zum Modellbezirk werden, indem innovative Nutzungskonzepte erprobt und planerisch umgesetzt werden.

Dabei sollen ökologische Kriterien, Flächeneffizienz und Klimaschutzaspekte berücksichtigt werden.

Die Fortschreibung des Gewerbeflächenkonzepts bietet die Chance, die Grundlagen dafür zu schaffen und gleichzeitig bestehende Nutzungskonflikte zu entschärfen. den Schritt von einer reinen Bestandsanalyse hin zu einer strategischen, zukunftsgerichteten Flächenentwicklung zu gehen. Dabei braucht es nicht nur eine Aktualisierung der Zahlen, sondern ein grundsätzlich neues planerisches Leitbild.

Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, Handwerksbetriebe und Start-ups braucht es vorausschauende Planung und wirtschaftsfreundliche Rahmenbedingungen und ein Umfeld, dass ihnen wohnortnahe, bezahlbare und langfristig gesicherte Räume bietet und das gleichzeitig die Lebensqualität der Quartiere verbessert.

Diese Betriebe sichern wohnortnahe Arbeitsplätze, leisten einen Beitrag zur Nahversorgung und tragen wesentlich zur sozialen und wirtschaftlichen Stabilität im Bezirk bei.

Daher muss ein modernes Konzept, welches über reine Gewerbesicherung hinausgeht entwickelt werden. Qualitative Kriterien, ökologische Standards und innovative Nutzungstypologien müssen dabei berücksichtigt werden.

Zudem hat sich die Flächenkonkurrenz zwischen Wohnen und Gewerbe weiter verschärft. Gleichzeitig besteht fraktionsübergreifend politischer Konsens darüber, dass Wohnen und Arbeiten stärker zusammengedacht integrativ werden müssen. Neue Entwicklungsansätze wie beispielsweise Wohnungsbau über Einzelhandelsflächen oder gemischt genutzte Quartiere zeigen Potenziale auf, die den veränderten Anforderungen an Stadtentwicklung gerecht werden. Dabei sind auch Nutzungsmischungen im Blockinnenbereich oder die Umnutzung versiegelter Bestandsflächen zu prüfen.

Diese aktuellen Entwicklungen zeigen, dass der Bezirk sich von starren Nutzungskategorien lösen und flexiblere Konzepte entwickeln muss.

Ein Gewerbeflächenkonzept für den Bezirk Eimsbüttel wurde zuletzt am 04.04.2017 und 09.01.2018 im Stadtplanungsausschuss vorgestellt. Die erforderliche Beteiligung der Behörden und Träger der öffentlichen Belange hat vom 08. bis 22.01.2018 stattgefunden. Während der Beteiligung gingen vier Stellungnahmen ein: BSU, BWVI, Handwerkskammer Hamburg und Handelskammer Hamburg. Der Stadtplanungsausschuss hat das Ergebnis der Behördenbeteiligung in seiner Sitzung am 20.02.2018 zur Kenntnis genommen und derBezirksversammlung empfohlen, dem Eimsbütteler Gewerbeflächenentwicklungskonzept zuzustimmen.

Die Bezirksversammlung Eimsbüttel hat in ihrer Sitzung am 22.02.2018 das Eimsbütteler Gewerbeflächenkonzept, Drs 20-2770 sodann beschlossen.

Seither haben sich die Rahmenbedingungen deutlich verändert: Digitalisierung, Klimaziele, Mobilitätswende und neue Arbeitsformen erfordern eine grundlegende Aktualisierung und strategische Neuausrichtung. Eine Fortschreibung des Gewerbeflächenkonzepts istdaher geboten. Denn das bestehende Gewerbeflächenkonzept, vor knapp 10 Jahren kann weder die aktuellen Herausforderungen abbilden, noch strategische Antworten geben. Darum braucht Eimsbüttel jetzt ein Gewerbeflächenkonzept, dass nicht nur fortschreibt, sondern vorausblickt, priorisiert und qualitativ steuert.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksamtsleitung wird gebeten, in einer der nächsten Sitzungen des Stadtplanungsausschusses zu berichten, wie eine Neukonzeptionierung des Gewerbeflächenkonzeptes gelingen könnte und wie dafür eine Zielfindung, ein Verfahren und eine Zeitschiene im Rahmen der zur Verfügung stehenden Personalressourcen sich gestalten könnte.

Es soll dabei auch berichtet werden, ob und ggf. wie folgende Aspekte berücksichtigt werden können:

  • Entwicklungspotenziale bestehender und potenzieller Gewerbestandorte,
  • konkrete Bedarfe kleiner und mittlerer Unternehmen sowie des Handwerks,
  • gliche Synergien mit Wohnungsbauprojekten und Nutzungsmischungen. Dabei sollen insbesondere Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie Gewerbe und Wohnen räumlich und funktional besser verbunden werden können. Dabei soll der Einsatz des Gebietstyps „Urbanes Gebiet“ als städtebauliches Instrument geprüft werden.
  • Die mögliche Kombination besonderer Wohnformen wie Azubi-Wohnungen, Mikroapartments oder betreutes Wohnen im Kontext gewerblicher Nutzungen.
  • ökologische Kriterien, Flächeneffizienz und Klimaschutzaspekte,
  • Anforderungen moderner Arbeitswelten (z. b. Digitalisierung, Logistik, urbane Produktion).
Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
29.01.2026
Ö 10.15
Anhänge

keine

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