20-2878

Förderung des Radverkehrs - Veloroute 3 Stresemannallee Knoten Stresemannallee/Grandweg BV-Beschluss vom 29.03.2018 - Drs. 20-2840

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

Sachverhalt

Zurzeit ist die Vorfahrt am Knoten Stresemannallee/Grandweg durch „Rechts-vor-Links“ geregelt. Im Zuge der Veloroutenplanung ist ein Kleiner Kreisverkehr mit einem Durchmesser von 25 m geplant. Der Regionalausschuss Lokstedt hat eine Prüfung eines Minikreisverkehrs am Knoten Stresemannallee/Grandweg erbeten. Die Einrichtung eines Minikreisverkehrs an dieser Stelle halten das Fachamt Management des öffentlichen Raumes, die Verkehrsdirektion und die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) r nicht sinnvoll. Die aufgetragene Variante eines Kleinen Kreisverkehrs erfüllt die Ziele zurrderung des Radverkehrs und Verkehrsberuhigung im Grandweg. Für die unsymmetrische Geometrie des Knotens erweist sich ein Kreisverkehr mit einer höheren Fahrbahnablenkung und nicht überfahrbaren Mittelinsel als verkehrstechnisch am sichersten, da dadurch die Geschwindigkeit reduziert wird und ein sogenannter Durchschusseffekt verhindert werden kann. Im Grandweg findet erheblicher Ausweichverkehr zum Lokstedter Steindamm statt, welcher durch geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen verringert werden soll. Des Weiteren ist der Knoten Teil eines Schulweges für viele Kinder.

Die Prüfung eines Minikreisverkehrs hat eine Einfassung der Kreisinsel mit einem 4-5 cm hohen Bord beinhaltet, welches das Überfahren des Minikreisverkehrs verhindern soll. Da der Minikreisverkehr jedoch regelmäßig von Anlieferverkehren für den EDEKA-Markt von Schwerverkehr überfahren werden müsste, wären die Borde mit hohen Unterhaltungsarbeiten und kosten verbunden.

Eine Kostengegenüberstellung der folgenden Varianten: Kleiner Kreisverkehr, Minikreisverkehr und der Bestandslösung (im folgenden „Rechts-vor-Links“-Variante) zeigt, dass sich der Kleine Kreisverkehr (ca. 220.000€) und der Minikreisverkehr (200.000€) kaum in den Kosten unterscheiden wohl jedoch in der Wirkung. Die „Rechts-vor-Links“-Variante würde ca. 50.000€ kosten. Bei der „Rechts-vor-Links“-Variante wird der Knoten barrierefrei ausgebaut, die Flächen werden erneuert und es wird geprüft, die Geometrie des Knotens insbesondere im Hinblick auf den Radverkehr leicht zu optimieren.

Die Überprüfung der zu erhaltenden Bäume in den Varianten hat ergeben, dass bei dem Kleinen Kreisverkehr 9 Bäume gefällt werden müssen, bei dem Minikreisverkehr 7 Bäume und bei der „Rechts-vor-Links“-Variante keiner.

 

Eine Abwägung der drei Planungsvarianten ergibt folgende Priorisierung:

1. Kleiner Kreisverkehr

2. „Rechts-vor-Links“-Variante

Der Minikreisverkehr soll aufgrund der oben dargestellten Nachteile aus Gründen der Wirtschaftlichkeit nicht weiter verfolgt werden. Die BWVI stimmt dieser Priorisierung unter den aufgeführten Aspekten zu. Die Umsetzung der Veloroute ist für die BWVI grundsätzlich auch mit der „Rechts-vor-Links“-Variante gegeben, auch wenn die Lösung „Kleiner Kreisverkehr“ klar favorisiert wird.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

keine