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Flucht aus der Ukraine: Was passiert mit den Haustieren? HA-Beschluss vom 17.03.2022 - Drs. 21-2774

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

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05.05.2022
Sachverhalt

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt zu dem o. g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

 

 

Sachverhalt:

Angesichts der dramatischen Ereignisse infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine befinden sich viele Menschen, darunter zahlreiche Familien mit Kindern, auf der Flucht in Richtung Westen. Auch Hamburg bereitet sich auf steigende Geflüchtetenzahlen vor und stellt dazu u.a. in den Unterkünften zusätzliche Kapazitäten zur Verfügung, so in Eimsbüttel an der Schmiedekoppel sowie der Holsteiner Chaussee.

Aufgrund der kurzfristigen Umstände sind viele Ukrainerinnen und Ukrainer gezwungen, ihr Zuhause sehr kurzfristig zu verlassen. Mit auf der Flucht sind dabei auch viele Haustiere, die die Menschen nicht im Kriegsgebiet zurücklassen möchten. Vor diesem Hintergrund haben Deutschland und andere EU-Staaten bereits vorübergehend erleichterte Bedingungen für die Einreise von Heimtieren, die in Begleitung ihrer Halter einreisen, geschaffen.

In den Hamburger Einrichtungen von fördern & wohnen ist das Mitführen von Haustieren jedoch bislang untersagt, sodass die Situation für mitgeführte Tiere unklar ist. Die enge Bindung von Mensch und Tier kann jedoch dazu beitragen, das seelische Leid, das durch Krieg und Flucht hervorgerufen wird, zu lindern. Das gilt auch und ganz besonders für Kinder, die die plötzliche Flucht als traumatisch erleben. Daher sollte es in dieser dramatischen Situation in Hamburg kurzfristig ermöglicht werden, Menschen und ihre Tiere gemeinsam unterzubringen.

 

Petitum:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei den zuständigen Fachbehörden dafür einzusetzen, dass angesichts der kurzfristigen Flucht aus der Ukraine auch die Situation mitgeführter Haustiere bedacht wird und im Sinne der geflüchteten Familien eine gemeinsame Unterbringung von Menschen und Tieren in den Hamburger Einrichtungen - ggf. in Hotels oder anderen Unterkünften - ermöglicht wird.

 

In Unterkünften von Fördern & Wohnen AöR  (F&W) werden viele Menschen unterschiedlicher Kulturen, verschiedenen Alters und mit vielfältigen gesundheitlichen Problemen untergebracht.

 

In der aktuellen Situation erfolgt die Unterbringung von Menschen aus der Ukraine in sehr unterschiedlichen Formen. Dies kann eine reguläre öffentlich-rechtliche Unterbringung (örU) in einer Wohnunterkunft sein, ein Notstandort zumeist in Form von Hallen (Messehalle, Fegro-Halle), oder auch ein Interimsstandort (Hotels o.ä.).

 

Ziel ist es, alle Personen mit Unterbringungsbedarf langfristig in einer regulären öffentlich-rechtlichen Unterkunft unterzubringen oder für sie eine Vermittlung in privaten Wohnraum über fachkundige Stellen zu realisieren.

 

Im Rahmen der Unterbringung können Allergien (es gibt Menschen, die gegen Tierhaare allergisch sind) und Phobien (es gibt Menschen, die Angst vor Tieren haben) von F&W nicht erfasst und im Belegungsmanagement nicht berücksichtigt werden. Zudem steht Personen aufgrund der Unterbringungssituation ein begrenzter Platz zur Verfügung (ca. 7,5 m pro Person). Dadurch sind die hygienischen Anforderungen, sowie die Anforderungen und Kontrollen von artgerechter Tierhaltung regulär nicht umsetzbar. Aus diesen Gründen ist eine generelle Aufnahme von Tieren nicht möglich.

 

F&W kann daher die Aufnahme von Haustieren nur in besonderen Ausnahmefällen genehmigen, bspw. wenn es sich um Therapietiere oder Blindenhunde handelt. In diesen Fällen wird aber auch mit den zuständigen Stellen nach einer schnellstmöglichen, anderweitigen Unterbringung gesucht.

 

Schutzsuchenden mit Tieren steht die Möglichkeit offen, Patenschaften in Anspruch zu nehmen. Diese vermittelt der norddeutsche ukrainische Hilfsstab im Rahmen des freiwilligen Engagements. Darüber hinaus werden in Kooperation mit dem Hamburger Tierschutzverein Tierpflegeplätze gesucht. Ukrainische Schutzsuchende können ihre Tiere hier vorübergehend in Pflege geben, bis sie eigenen Wohnraum beziehen. Dadurch können auch soziale Kontakte zu Hamburgerinnen und Hamburgern aufgebaut werden.

 

Über die Mailadresse HTV-Ukraine@hamburger-tierschutzverein.de werden die Hilfsangebote von Hamburgerinnen und Hamburgern durch den Hamburger Tierschutzverein koordiniert. Ein Hinweisblatt unterstützt Einreisende bzgl. aller notwendigen Maßnahmen bei Einreise mit Haustieren. Alle entsprechenden Informationen sind auch unter https://www.hamburg.de/ukraine abrufbar.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Anhänge

 

keine