22-0769

Finanzierung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) in Eimsbüttel

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

19.02.2025

Lfd. Nr. 60 (22)

Kleine Anfrage gemäß § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Maxim Loboda (CDU-Fraktion)

Finanzierung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) in Eimsbüttel

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Sachverhalt:

Die Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) in Hamburg steht vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Trotz einer Erhöhung der Rahmenzuweisungen für 2025 um ca. 15 % ist unklar, ob diese Steigerung ausreicht, um die gestiegenen Personal-, Betriebs- und Sachkosten zu decken.

Laut Berichten von Trägern und Einrichtungen sind die tatsächlichen Kostensteigerungen, insbesondere durch Tarifsteigerungen, Energiekosten und allgemeine Preissteigerungen, deutlich höher als die bereitgestellten Mittel. Dies könnte zu „kalten Kürzungen“hren, bei denen pädagogische Angebote reduziert oder Honorarkräfte gestrichen werden müssen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Bezirksamtsleiterin:

  1. Welche Summe wurde für die OKJA in Eimsbüttel für das Jahr 2025 beantragt, und welche Zuwendungssumme wurde tatsächlich bewilligt?

r die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit wurden für 2025 insgesamt 2.965.007,40 € von den Trägern beantragt. Abzüglich der zur Verfügung stehenden Eigen- und Drittmittel in Höhe 157.452,24€ haben sie damit einen Bedarf i.H. von 2.807.555,16 € angemeldet.Tatsächlich bewilligt wurden 2.531.603,00€

Diese Summe beeinhaltet neben Mitteln aus der RZ OKJA auch Gelder aus den Finanzierungsquellen der Sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe (SAJF) sowie der Sozialräumlichen Integrationsnetzwerke (SIN) und dem Quartiersfonds, da einige Träger unterschiedliche Leistungsbereiche unter einem Dach miteinander verbinden. Die gesamte Angebotsvielfalt wird dann in einem Zuwendungsbescheid abgebildet.

  1. Inwieweit sind die steigenden Tarif- und Betriebskosten (z. B. Mieten, Energiekosten) in den bewilligten Mitteln für 2025 berücksichtigt?

Die Anträge sowie Bedarfsmeldungen der Träger sind für sämtliche Ausgabenpositionen regelhaft höher als die zur Verfügung stehenden Mittel. Die Verwaltung legt deshalb einen Mindestbedarf anhand der tatsächlichen Ausgaben der Vorjahre sowie erwarteten Kostensteigerungen fest. Die tatsächlichen Kosten für 2024 können erst nach Prüfung der Verwendungsnachweise ab Mai 2025 ermittelt werden.

Bei der Festlegung der Zuwendungshöhen je Träger für das Jahr 2025 wurden die Personalkosten auf der Grundlage der aktuell geltenden Tarifverträge vollumfänglich berücksichtigt.

Auch die Mieten und Betriebskosten wurden entsprechend der belegbaren Kosten anerkannt.

Im Oktober 2025 werden durch die TarifparteienTarifverhandlungen r den Geltungsbereich TV-L aufgenommen. Ob die Steigerungen der Zuwendungen um 3 % für das Jahr 2026 ausreichend sind, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden.

gliche weitere Energiekostensteigerungen, die noch nicht spezifizierbar sind, wurden ebenfalls nicht einberechnet.

  1. Welche konkreten Auswirkungen sind bei den Trägern zu erwarten, falls die Mittel nicht auskömmlich sind (z. B. Angebotskürzungen, Schließtage, Honorarausfälle)?

Träger und Verwaltung haben Leistungsvereinbarungen abgestimmt, für die die zur Verfügung gestellten Mittel grundsätzlich auskömmlich sein sollten. Sofern unterjährig unerwartete Mehrkosten entstehen, werden die Vereinbarungen im Dialog angepasst, b.z.w. wird versucht entsprechende Bedarfe nachzusteuern. Dafür steht im Haushalt auch eine flexible Notreserve zur Verfügung.

Die Differenz zwischen der Summe der beantragten und der bewilligten Mittel bildet im Wesentlichen eine über die Leistungsvereinbarung hinausgehende Erweiterung des Leistungsangebots und Qualitätssicherung ab. So wurden z.T. Personalstellen über den bestehenden Stellenschlüssel hinaus beantragt, um fachliche Themen wie Digitalisierung, Inklusion und größere Projekte umzusetzen.

Fachmittelbedarfe für Lebensmittel und Essensangebote, Gelder für Teilhabe an kostenintensiven Freizeitaktivtiäten sind ohne Zweifel deutlich höher als bewilligt.

Die Standards für die Finanzierung von Wochenend- und Nachtzuschlägen, Supervision und Fortbildung, eine angemessene Vergütung für Honorartätigkeiten müssten angepasst werden, um Personal gerade auch in Zeiten des Fachkräftemangels zu binden.

  1. Gibt es Möglichkeiten für Nachbewilligungen oder Umschichtungen, um drohende Kürzungen im pädagogischen Angebot zu verhindern?

Die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit werden aus der Rahmenzuweisung für Offene Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit finanziert. Sie wird von der Sozialbehörde zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt. Zur Verteilung der Mittel macht das Bezirksamt Eimsbüttel einen Verteilungsvorschlag, der im Jugendhilfeausschuss abgestimmt und beschlossen wird. Weitere Mittel stehen dem Bezirksamt Eimsbüttel nicht zur Verfügung.

Ob und wenn ja in welcher Höhe Ermächtigungsüberträge aus dem Vorjahr zur Verfügung stehen, steht frühestens im Mai 2025 fest.

  1. Welche Gespräche führt das Bezirksamt mit der Sozialbehörde, um eine langfristig auskömmliche Finanzierung der OKJA in Eimsbüttel sicherzustellen?

Die Rahmenzuweisungen werden in den Einzelplänen der zuständigen Sozialbehörde veranschlagt und anhand des festgelegten Verteilungsschlüssels auf die Bezirke verteilt.

Im Wege des Haushaltsaufstellungsverfahrens werden von den Bezirksämtern regelmäßig Bedarfe benannt. Diese Bedarfsmeldungen fließen in die Veranschlagung des Haushaltsentwurfs ein, der von der Bürgerschaft beschlossen wird.

In den Besprechungsformaten mit der Sozialbehörde wird vom Bezirksamt stets auch auf die Finanzierung und den Finanzierungsbedarf hingewiesen. Die Erörterung der Höhe der Rahmenzuweisungen ist regelhaftes Thema in diesen Gesprächen.

Petitum/Beschluss

ohne

Anhänge

keine

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