Feuer- und Rettungswache Schnelsen
28.08.2018
Lfd. Nr. 66 (20)
Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Hans-Hinrich Brunckhorst, Silke Seif und Rüdiger Kuhn (CDU-Fraktion)
„Feuer- und Rettungswache Schnelsen“
Die Anfrage wird – von der Behörde für Inneres und Sport – wie folgt beantwortet:
Zurzeit gibt es in Schnelsen nur eine temporäre Rettungswache. Nach einem Beschluss der Bezirksversammlung vom 22.09.2016 (Drucksache 20-1765) wurde die Interimslösung begrüßt, verbunden mit der Forderung Standorte im Stadtteil für eine dauerhafte Lösung zu prüfen, und so schnell wie möglich umzusetzen.
Vor dem Hintergrund der Fertigstellung des BAB 7-Deckels im Bereich Schnelsen, wird das Problem akut, da bei Inbetriebnahme eine effiziente Notfallversorgung im Unglücksfall sichergestellt sein muss.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:
Folgende Standorte wurden durch die Einsatzabteilung der Feuerwehr Hamburg hinsichtlich einer dauerhaften Lösung für eine Feuer- und Rettungswache Schnelsen im Stadtteil Schnelsen geprüft:
1) Frohmestraße 59
2) Frohmestraße 77
3) Frohmestraße 97
4) Frohmestraße 142
5) Schleswiger Damm (AS Schnelsen Ostseite „Ohr“)
6) Schleswiger Damm, Flurstück 5072
7) Schleswiger Damm, Flurstück 5068 (Teilstück)
8) Schleswiger Damm, Flurstück 946
9) Röthmoorstieg 3
10) Röthmoorstieg 7
11) Wunderbrunnen 12
12) Oldesloer Straße ggü. 141
13) Oldesloer Straße ggü. 155
14) Sassenhof 1
15) Wendlohstraße ggü. 181a
Im Prüfergebnis sind die Standorte 1, 2, 5, 6, 7, 8, 9, 10 für den Objektschutz der A7, Erreichen der Tunnelportale innerhalb von 5 Minuten, geeignet.
Die Standorte 1, 2, 5, 6, 7, 8 erfüllen hierbei auch die Anforderungen der Einhaltung der Hilfsfristen für den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Rettungsdienst.
Die Standorte 14 und 15 erfüllen die Anforderungen der Einhaltung der Hilfsfristen für den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Rettungsdienst im Nordwesten, jedoch nicht die Kriterien für den Objektschutz des A7.
Die Standorte 3, 4, 11, 12, 13 sind auf Grund der Nichteinhaltung von Hilfsfristen und/oder der Nichteignung der Grundstücke als ungeeignet bewertet worden.
Das Verfügbarmachen eines geeigneten Standortes für die Feuer- und Rettungswache Schnelsen ist mit Herausforderungen verbunden, die derzeit weiterhin lösungsorientiert bearbeitet werden. Die Problemlagen sind hierbei vielschichtig. Zu berücksichtigen sind bau- und naturschutzrechtliche Belange sowie teilweise nicht zweckdienliche Eigentumsverhältnisse. Zur Kompensation der gegenwärtigen Situation werden Interimslösungen geplant.
Außerhalb des Stadtteils Schnelsen wurde im Stadtteil Eidelstedt der Standort Niendorfer Gehege (Betonwerk) geprüft. Dieser erfüllt die Hilfsfrist für den Objektschutz der A 7, ist einsatzstrategisch ungeeignet, weil er die Hilfsfristen für Brandschutz- und Hilfeleistungseinsätze in den Stadtteilen Schnelsen und Niendorf nicht erreicht.
Nein.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt befinden sich die Standorte 6 und 7 in der näheren Betrachtung. Beide Standorte erfüllen die erforderlichen Kriterien und befinden sich zudem im Eigentum der FHH.
a) Sofern es sich um private Flächen handelt: Ist ein Ankauf erforderlich? Bitte für die jeweiligen Flächen gesondert angeben.
Entfällt.
Nein, denn nach den bisherigen Erfahrungen bei Bauprojekten der Feuerwehr ist für die Realisierung einer FuRW in Schnelsen mit einer Projektzeit von 27-30 Monaten zu rechnen.
Der Tunnel Schnelsen kann durch die Feuer- und Rettungswache Stellingen nach den Vorgaben des AGBF-Schutzziels innerhalb von acht Minuten erreicht werden.
ohne
keine
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