20-3237

Feuer- und Rettungswache Schnelsen

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

28.08.2018

Lfd. Nr. 66 (20)

 

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Hans-Hinrich Brunckhorst, Silke Seif und Rüdiger Kuhn (CDU-Fraktion)

 

Feuer- und Rettungswache Schnelsen

 

Die Anfrage wird – von der Behörde für Inneres und Sport – wie folgt beantwortet:

 

 

 

Zurzeit gibt es in Schnelsen nur eine temporäre Rettungswache. Nach einem Beschluss der  Bezirksversammlung vom 22.09.2016 (Drucksache 20-1765) wurde die Interimslösung begrüßt, verbunden mit der Forderung Standorte im Stadtteil für eine dauerhafte Lösung  zu prüfen, und so schnell wie möglich umzusetzen.

Vor dem Hintergrund der Fertigstellung des BAB 7-Deckels im Bereich Schnelsen, wird das Problem akut, da bei Inbetriebnahme eine effiziente Notfallversorgung im Unglücksfall sichergestellt sein muss.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:

 

  1. Welche Flächen im Stadtteil Schnelsen wurden als Standort für eine dauerhafte Feuer- und Rettungswache geprüft und mit welchem Ergebnis? Bitte detailliert aufführen.

 

Folgende Standorte wurden durch die Einsatzabteilung der Feuerwehr Hamburg hinsichtlich einer dauerhaften Lösung für eine Feuer- und Rettungswache Schnelsen im Stadtteil Schnelsen geprüft:
 

1)      Frohmestraße 59

2)      Frohmestraße 77

3)      Frohmestraße 97

4)      Frohmestraße 142

5)      Schleswiger Damm (AS Schnelsen Ostseite „Ohr“)

6)      Schleswiger Damm, Flurstück 5072

7)      Schleswiger Damm, Flurstück 5068 (Teilstück)

8)      Schleswiger Damm, Flurstück 946

9)      Röthmoorstieg 3

10)  Röthmoorstieg 7

11)  Wunderbrunnen 12

12)  Oldesloer Straße ggü. 141

13)  Oldesloer Straße ggü. 155

14)  Sassenhof 1

15)  Wendlohstraße ggü. 181a

 

Im Prüfergebnis sind die Standorte 1, 2, 5, 6, 7, 8, 9, 10 für den Objektschutz der A7, Erreichen der Tunnelportale innerhalb von 5 Minuten, geeignet.

Die Standorte 1, 2, 5, 6, 7, 8 erfüllen hierbei auch die Anforderungen der Einhaltung der Hilfsfristen für den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Rettungsdienst.

Die Standorte 14 und 15 erfüllen die Anforderungen der Einhaltung der Hilfsfristen für den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Rettungsdienst im Nordwesten, jedoch nicht die Kriterien für den Objektschutz des A7.


Die Standorte 3, 4, 11, 12, 13 sind auf Grund der Nichteinhaltung von Hilfsfristen und/oder der Nichteignung der Grundstücke als ungeeignet bewertet worden.
 

Das Verfügbarmachen eines geeigneten Standortes für die Feuer- und Rettungswache Schnelsen ist mit Herausforderungen verbunden, die derzeit weiterhin lösungsorientiert bearbeitet werden. Die Problemlagen sind hierbei vielschichtig. Zu berücksichtigen sind bau- und naturschutzrechtliche Belange sowie teilweise nicht zweckdienliche Eigentumsverhältnisse. Zur Kompensation der gegenwärtigen Situation werden Interimslösungen geplant.

 

  1. Wurden alternative Flächen außerhalb des Stadtteils Schnelsen als dauerhafter Standort für eine Feuer- und Rettungswache geprüft und mit welchem Ergebnis? Bitte detaillierte Angaben machen.

 

Außerhalb des Stadtteils Schnelsen wurde im Stadtteil Eidelstedt der Standort Niendorfer Gehege (Betonwerk) geprüft. Dieser erfüllt die Hilfsfrist für den Objektschutz der A 7, ist einsatzstrategisch ungeeignet, weil er die Hilfsfristen für Brandschutz- und Hilfeleistungseinsätze  in den Stadtteilen Schnelsen und Niendorf  nicht erreicht.

 

  1. Ist bereits eine Entscheidung für einen Standort gefallen, wenn ja wo und warum?

 

Nein.

 

  1. Sofern noch keine Entscheidung getroffen wurde, welche Standorte befinden sich noch in der engeren Wahl und aus welchen Gründen?

 

  1. Handelt es sich bei den Standorten zu 3. bzw. zu 4. um Flächen, die sich im Eigentum der öffentlichen Hand befinden oder um private Flächen? Bitte für alle Flächen gesondert beantworten.

 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt befinden sich die Standorte 6 und 7 in der näheren Betrachtung. Beide Standorte erfüllen die erforderlichen Kriterien und befinden sich zudem im Eigentum der FHH.

 

a)       Sofern es sich um private Flächen handelt: Ist ein Ankauf erforderlich? Bitte für die jeweiligen Flächen gesondert angeben.

 

Entfällt.

 

  1. Ist die Realisierung eines dauerhaften Standortes einer Feuer- und Rettungswache im Bereich Schnelsen oder ggf. in den angrenzenden Stadtteilen bis zur Freigabe des überdeckelten Abschnitts der BAB 7 in Schnelsen realistisch und warum bzw. warum nicht?

 

Nein, denn nach den bisherigen Erfahrungen bei Bauprojekten der Feuerwehr ist für die Realisierung einer FuRW in Schnelsen mit einer Projektzeit von 27-30 Monaten zu rechnen.

 

  1. Sofern Frage 6. mit „nein“ beantwortet werden musste:  Wie soll gewährleistet werden, dass ausreichende Rettungskapazitäten für einen Unglücksfall im oben genannten Abschnitt der BAB 7 zur Verfügung stehen?

 

Der Tunnel Schnelsen kann durch die Feuer- und Rettungswache Stellingen nach den Vorgaben des AGBF-Schutzziels innerhalb von acht Minuten erreicht werden.

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

 

Anhänge

 

keine

 

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