22-1646

Fernwärmeausbau Spange Haferkamp – Grindel sozialverträglich gestalten – Abbau des Spielplatzes vor Hallerstraße 1a – 1d kurz halten Drs. 22-1482 & 22-1524, Beschluss der BV vom 16.10.2025

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Letzte Beratung: 01.12.2025 Kerngebietsausschuss Ö 5.3

Sachverhalt

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft nimmt wie folgt Stellung:
Die Versorgung mit Fernwärme stellt eine zentrale und übergeordnete Maßnahme dar, um die Klimaziele zu erreichen. Insbesondere der geplante Kohleausstieg aus der Fernwärmeversorgung führt zu einer erheblichen Emissionsreduzierung im Bereich der Wärmeversorgung. Eine zentrale Rolle beim Ausbau des Fernwärmenetzes spielt dabei die sogenannte Spange Haferweg-Grindel. Sie transportiert künftig klimaneutrale Wärme aus dem Energiepark Hafen in Richtung Eimsbüttel und Eppendorf.

Die Hamburger Energiewerke GmbH (HEnW)ist gern bereit, ihre Vorschläge sowie geplante Kommunikationsmaßnahmen im Kerngebietsausschuss (KGA) vorzustellen. Nach aktuellem Stand werden neue Informationen zur weiteren Planung der Bautätigkeiten voraussichtlich erst Anfang 2026 vorliegen, so dass eine Vorstellung im Rahmen eines KGA und eine mögliche Informationsveranstaltung zu Beginn des kommenden Jahres angeregt wird. HEnW befindet sich hierzu bereits in Abstimmung mit dem Bezirksamt.

Fernhin wird auf die BV-Drs. 22-1600 sowie auf die Drs. 23/1559 verwiesen.

Im Übrigen nimmtdie Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) unter Beteiligung der HEnW zu den o.g. Beschlüssen wie folgt Stellung:

  1. Die Hamburger Energiewerke GmbH wird gebeten darzulegen, welcher Ersatzstandort für die temporäre Aufstellung der Baucontainer nun möglich ist und ob für die vorgesehene Dauer der eigentlichen Leitungsverlegung Ersatzangebote für die Kinder vor Ort angeboten werden.
  1. Hamburger Energiewerke GmbH und das Bezirksamt Eimsbüttel werden gebeten mit der SAGA alternative Standorte für notwendige Baucontainer zu prüfen, um den Spielplatz an der jetzigen Stelle zu erhalten. Einwände des Denkmalschutzamt sind für die temporäre Aufstellung von Container nachrangig gegenüber dem Erhalt bzw. der maximalen Einschränkung des Spielplatzes einzustufen.
  1. Hamburger Energiewerke GmbH und das Bezirksamt Eimsbüttel werden gebeten mit der SAGA zu prüfen, ob Teile der geplanten Baucontainernutzungen im ehemaligen Laden „DER STOFF“ (Hallerstraße 1a 1d) untergebracht werden können.
  1. Die Hamburger Energiewerke GmbH wird gebeten Vorschläge für eine zeitlich und qualitativ verbesserte Kommunikation mit der Bezirksverwaltung und dem Kerngebietsausschuss (KGA) vorzustellen.
  2. Im November wird ein Informationstreffen durchgeführt mit
    1. Anwohnerinnen und Anwohner
    2. Hamburger Energiewerke GmbH
    3. Vertretern des Bezirksamtes von Management des öffentlichen Raums
    4. Vertretern des Denkmalschutzamtes
    5. Mitgliedern des Kerngebietsausschusses

um die Hintergründe zu den Planungen und der Entscheidungswege darzulegen, den aktuelle Sachstand von Lösungsmöglichkeiten vorzustellen und klare Kommunikationswege festzulegen.

  1. Der KGA ist spätestens im Dezember 2025 über den aktuellen Stand zu informieren. Ebenfalls informiert werden soll die durch die Anwohner gebildete Initiative.


Siehe Vorbemerkung.


Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) nimmt zu den Fragen 2 und 3 des o.g. Beschlusses der Bezirksversammlung Eimsbüttel wie folgt Stellung:

  1. Hamburger Energiewerke GmbH und das Bezirksamt Eimsbüttel werden gebeten, mit der SAGA alternative Standorte für notwendige Baucontainer zu prüfen, um den Spielplatz an der jetzigen Stelle zu erhalten. Einwände des Denkmalschutzamt sind für die temporäre Aufstellung von Container nachrangig gegenüber dem Erhalt bzw. der maximalen Einschränkung des Spielplatzes einzustufen.

Die öffentliche Infrastrukturmaßnahme wird auf einer öffentlichen Fläche durchgeführt, die SAGA verfügt über keine geeignete Fläche für einen alternativen Standort hinsichtlich der Baucontainer und auch nicht hinsichtlich des Spielplatzes im Bereich des Grindelparks.(siehe Drs. 23/1559)

  1. Hamburger Energiewerke GmbH und das Bezirksamt Eimsbüttel werden gebeten mit der SAGA zu prüfen, ob Teile der geplanten Baucontainernutzungen im ehemaligen Laden „DER STOFF“ (Hallerstraße 1a 1d) untergebracht werden können.

Eine entsprechende Kontaktaufnahme für Gespräche hat es weder von der FHH als Eigentümerin der Fläche noch von den Hamburger Energiewerken gegeben. Für die Ladenfläche des ehemaligen Stoffladens ist bereits eine anderweitige gewerbliche Nutzung vorgesehen, diese Fläche steht daher für Baucontainernutzungen nicht zur Verfügung (siehe Drs. 23/1559).

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
01.12.2025
Ö 5.3
27.11.2025
Ö 6.10
Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Hallerstraße Eppendorf

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