Fernwärmeausbau Spange Haferkamp Grindel sozialverträglich gestalten Abbau des Spielplatzes vor Hallerstraße 1a 1d kurz halten Drs. 22-1482 & 22-1524, Beschluss der BV vom 16.10.2025
Letzte Beratung: 01.12.2025 Kerngebietsausschuss Ö 5.3
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft nimmt wie folgt Stellung:
Die Versorgung mit Fernwärme stellt eine zentrale und übergeordnete Maßnahme dar, um die Klimaziele zu erreichen. Insbesondere der geplante Kohleausstieg aus der Fernwärmeversorgung führt zu einer erheblichen Emissionsreduzierung im Bereich der Wärmeversorgung. Eine zentrale Rolle beim Ausbau des Fernwärmenetzes spielt dabei die sogenannte Spange Haferweg-Grindel. Sie transportiert künftig klimaneutrale Wärme aus dem Energiepark Hafen in Richtung Eimsbüttel und Eppendorf.
Die Hamburger Energiewerke GmbH (HEnW)ist gern bereit, ihre Vorschläge sowie geplante Kommunikationsmaßnahmen im Kerngebietsausschuss (KGA) vorzustellen. Nach aktuellem Stand werden neue Informationen zur weiteren Planung der Bautätigkeiten voraussichtlich erst Anfang 2026 vorliegen, so dass eine Vorstellung im Rahmen eines KGA und eine mögliche Informationsveranstaltung zu Beginn des kommenden Jahres angeregt wird. HEnW befindet sich hierzu bereits in Abstimmung mit dem Bezirksamt.
Fernhin wird auf die BV-Drs. 22-1600 sowie auf die Drs. 23/1559 verwiesen.
Im Übrigen nimmtdie Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) unter Beteiligung der HEnW zu den o.g. Beschlüssen wie folgt Stellung:
um die Hintergründe zu den Planungen und der Entscheidungswege darzulegen, den aktuelle Sachstand von Lösungsmöglichkeiten vorzustellen und klare Kommunikationswege festzulegen.
Siehe Vorbemerkung.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) nimmt zu den Fragen 2 und 3 des o.g. Beschlusses der Bezirksversammlung Eimsbüttel wie folgt Stellung:
Die öffentliche Infrastrukturmaßnahme wird auf einer öffentlichen Fläche durchgeführt, die SAGA verfügt über keine geeignete Fläche für einen alternativen Standort hinsichtlich der Baucontainer und auch nicht hinsichtlich des Spielplatzes im Bereich des Grindelparks.(siehe Drs. 23/1559)
Eine entsprechende Kontaktaufnahme für Gespräche hat es weder von der FHH als Eigentümerin der Fläche noch von den Hamburger Energiewerken gegeben. Für die Ladenfläche des ehemaligen Stoffladens ist bereits eine anderweitige gewerbliche Nutzung vorgesehen, diese Fläche steht daher für Baucontainernutzungen nicht zur Verfügung (siehe Drs. 23/1559).
Beschluss:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.