22-2359

Fernwärme-Chaos in der Osterstraße – Planungsversagen auf dem Rücken von Bürgern und Gewerbe

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Benjamin Schwanke, Camilla Joyce Thiele, Lea Fricke (FDP-Fraktion)
Titel: Fernwärme-Chaos in der Osterstraße Planungsversagen auf dem Rücken von Bürgern und Gewerbe
Fortlaufende. Nr. 22-94

Eingangsdatum: 20.04.2026
Datum der Antwort: 04.06.2026

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantwortet die Anfrage unter Beteiligung der Hamburger Energiewerke GmbH (HEnW) wie folgt:

Sachverhalt:

Das Osterstraßenfest muss das zweite Jahr in Folge abgesagt werden. Die massiven Verzögerungen bei den Fernwärme-Bauarbeiten der Hamburger Energiewerke (HEnW) sind für den lokalen Einzelhandel und die Gastronomie existenzbedrohend. Eine Planung, die „hoffnungslos aus dem Ruder läuft“, darf nicht allein zulasten der Gewerbetreibenden gehen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg:

Fragen

I. Planung, Transparenz und „Soll-Ist“-Abweichung

  1. Wie bewertet der Senat die eklatante Abweichung zwischen der ursprünglichen Zielsetzung und dem aktuellen Realisierungsstand der Fernwärmeleitung in der Osterstraße?

Die ursprünglich für Ende 2025 vorgesehene Fertigstellung der Fernwärmeleitung in der Osterstraße verzögert sich aufgrund einer ungewöhnlichen Häufung nicht vorhersehbarer Randbedingungen und Restriktionen im dicht bebauten innerstädtischen Raum. Zu den wesentlichen Ursachen zählen:

  • Im Zuge der Bauarbeiten wurden abweichende sowie nicht dokumentierte Fremdleitungen sowie bauliche Altstrukturen (z. B. Fundamente, alte Verbauten im Bereich der U-Bahn-Station Osterstraße) vorgefunden. Dies machte aufwendige Um- und Neuplanungen der Leitungsführung und Fächerschachtbauwerke sowie zusätzliche Genehmigungen erforderlich.
  • Nach Öffnung der Straße wurde festgestellt, dass der vorhandene Schutzbeton über dem U-Bahntunnel schadstoffbelastet war und vollständig entfernt werden musste. Auch die Abdichtung und der Zustand der Tunneloberfläche wichen von den ursprünglichen Annahmen ab und mussten aufwendig erneuert werden.
  • Aufgrund von Bauablaufrestriktionen durch Verkehr, Anlieger und Rettungswege (z. B. Sicherstellung von Anliegerzufahrten, Lieferverkehr, Rettungswegen) mussten die Baufelder deutlich verkürzt werden.
  • Der Abschluss des Kreuzungsvertrages mit der Hochbahn verzögerte sich. Zudem waren zusätzliche Auflagen, wie beispielsweise Erschütterungsmessungen, umzusetzen. Hinzu kam ein Lieferengpass beim einzigen Hersteller des benötigten Leichtbetons infolge eines Brandes am Produktionsstandort, sodass alternative Lösungen gefunden und abgestimmt werden mussten.
    • Darüber hinaus kam es zu einer Verzögerung von rund zwei Monaten durch eine längere Frostperiode zu Beginn des Jahres 2026, in der Tiefbauarbeiten nicht durchgeführt werden konnten.

Insgesamt ist die Verzögerung auf das Zusammenwirken technisch-konstruktiver, genehmigungsrechtlicher und verkehrlicher Rahmenbedingungen zurückzuführen. Über die angepassten Terminplanungen wurde der Kerngebietsausschuss fortlaufend informiert.

  1. Warum wurde die projektierte Dauer der Bauarbeiten gegenüber den Bürgern und dem Handel von Anfang an nicht realistisch kommuniziert? Fehlte dem Senat hier der Mut zur Wahrheit?

Die ursprünglich kommunizierte Bauzeit für die Fernwärmeleitung in der Osterstraße erfolgte nach dem damaligen Kenntnisstand auf Grundlage der vorliegenden Bestandsunterlagen und Planungen, Erfahrungswerte aus vergleichbaren Maßnahmen sowie den erfolgten Abstimmungen mit Dritten.

Bei komplexen innerstädtischen Tiefbauprojekten ist grundsätzlich nicht auszuschließen, dass wesentliche Einflussfaktoren insbesondere der tatsächliche Zustand vorhandener Infrastrukturen und Altbauteile sowie zusätzliche Untersuchungs- und Genehmigungserfordernisse mitunter nach Öffnung der Straße einer veränderten Bewertung unterzogen werden müssen, die hierzu zu einer Verlängerung der Bauzeit führen.

  1. Welche spezifischen Bodenverhältnisse oder Leitungshindernisse waren konkret „nicht vorherplanbar“, und warum wurden diese nicht durch umfassende Voruntersuchungen (z.B. Suchschachtungen) im Vorwege identifiziert?

Im Verlauf der Bauarbeiten an der Fernwärmeleitung in der Osterstraße traten verschiedene, in dieser Form nicht vorhersehbare Gegebenheiten auf. Hierzu zählten unter anderem:

  • Nicht dokumentierte Fundamente und Altbauteile,
  • Falsch oder nicht verzeichnete Fremdleitungen,
  • Ein abweichender Zustand des U-Bahntunnels (insbesondere schadstoffbelasteter Schutzbeton und zu erneuernde Abdichtungen),
  • Unerwartetes Grundwasseraufkommen mit zusätzlichem Genehmigungsbedarf,
  • Sowie relevante Baumwurzeln, für die Schutzmaßnahmen erforderlich waren.

Diese Gegebenheiten machten ergänzende Untersuchungen wie Vermessungen, Asphalt- und Bodenanalysen, Kampfmitteluntersuchungen sowie weitere Gutachten erforderlich und führten zu einem erhöhten Zeitbedarf. Umfassende Suchschachtungen im Vorfeld wären in der Osterstraße nur eingeschränkt möglich, da hierfür zusätzliche Vollsperrungen notwendig gewesen wären, die mit der Aufrechterhaltung von Anliegerzufahrten, Lieferzonen und dem übergeordneten Verkehrsfluss nicht vereinbar gewesen wären. Zudem lassen sich zentrale Aspekte wie der Zustand von Schutzbeton, Abdichtungen und Altbauteilen im Bereich der U-Bahn grundsätzlich erst nach Öffnung größerer Flächen valide feststellen.

II. Ökonomische Kennzahlen (Monitoring des Schadens)

  1. Umsatzeinbußen: Welche Erkenntnisse hat der Senat über die durchschnittlichen Umsatzrückgänge im Osterstraßen-Quartier seit Baubeginn?

Der Senat hat hierüber keine Kenntnisse.

  1. Frequenzanalyse: Wie hat sich die Passantenfrequenz (Footfall) im Vergleich zum Zeitraum vor der Baustelle entwickelt?

Der Senat führt hierüber keine Statistik.

  1. Schaden durch Festabsage: Wie hoch beziffert der Senat den wirtschaftlichen Gesamtschaden (entgangene Bruttoumsätze), der durch die erneute Absage des Osterstraßenfestes für das Quartier entsteht?

Siehe Antwort zu 4.

III. Konkrete Entschädigungsmodelle für das lokale Gewerbe

  1. Direkte Härtefallentschädigung: Plant der Senat nach der Absage auch für das zweite Osterstraßenfest die Einrichtung eines rtefallfonds, aus dem betroffene Gewerbetreibende bei nachgewiesenen baustellenbedingten Umsatzverlusten von über 20 % direkte, nicht rückzahlbare Zuschüsse erhalten?

Die Hamburger Energiewerke sind in Abstimmung mit der zuständigen Behörde in konkreter Prüfung, ob Möglichkeiten der Unterstützung von Umfeldmaßnahmen bestehen. Härtefallhilfen für einzelne Gewerbetreibende sind nicht geplant.

  1. Vollständiger Gebührenerlass: Wird der Senat nach der zweiten Absage des Osterstraßenfestes rückwirkend und für die restliche Dauer der Bauzeit auf sämtliche Sondernutzungsgebühren (für Außengastronomie, Warenauslagen, Werbeträger) in der Osterstraße verzichten?

Es handelt es sich bei der Sondernutzungsgebühr gemäß § 4 Absatz 1 Satz 1 Gebührengesetz (GebG) um eine Benutzungsgebühr. Diese stellt eine Gegenleistung für die Nutzung öffentlicher Wege über den Gemeingebrauch hinaus sowie für die damit verbundene Beeinträchtigung der gemeingebräuchlichen Nutzung dar. Damit ist kein Tatbestand und kein Ermessensspielraum eröffnet, die Gebühren nicht zu erheben. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Gebührenberechnung an den nachweislich tatsächlich genutzten Zeitraum anzupassen, sodass nur für die tatsächlich genutzte Fläche und den entsprechenden Zeitraum Gebühren erhoben werden.

  1. Mietzuschussprogramm: Sieht der Senat Möglichkeiten nach der erheblichen Überschreitung der angesagten Bauzeiten, Vermietern von Gewerbeflächen steuerliche Anreize oder Zuschüsse zu gewähren, wenn diese im Gegenzug die Kaltmieten für die Dauer der Beeinträchtigung absenken?
  2. Marketingfonds „Osterstraße“: Ist der Senat bereit, einen fünfstelligen Betrag für eine Revitalisierungs-Kampagne bereitzustellen, um die Attraktivität der Straße nach Abschluss der sehr langen Bauarbeiten (hoffentlich im September 2026) aktiv zu bewerben?
  3. Gutschein-Modelle: Wird nach den überlangen Bauarbeiten und einer zweiten Absage des Osterstraßenfestes geprüft, analog zu Post-Corona-Maßnahmen ein „Eimsbüttel-Gutschein-System“ zu bezuschussen, um die Kaufkraft gezielt in die baustellengeschädigte Osterstraße zurückzuholen?

Siehe Antwort zu 7.

IV. Konsequenzen für künftige Baustellen

  1. Welche Lehren zieht der Senat aus dem Fall Osterstraße für den weiteren Fernwärmeausbau?
  2. Beabsichtigt der Senat, zukünftig verbindliche Fertigstellungstermine zu vereinbaren?
  3. Werden künftig nalen (Vertragsstrafen) in die Bauverträge aufgenommen, die bei Terminüberschreitung direkt in den oben genannten Entschädigungsfonds fließen? Analog dazu: Gibt es eine Prämie, wenn die Bauarbeiten früher fertig werden?
  4. Wird der Senat künftig bei Großbaustellen in Geschäftslagen eine 7-Tage-Woche bzw. Mehrschichtbetrieb zur Bedingung machen, um die Belastung für den Handel zeitlich zu minimieren?
  5. Welche neuen Plankriterien (z.B. verpflichtende Bestandsaufnahme der Leitungslage vor Ausschreibung) wird der Senat einführen, um die Planbarkeit zu präzisieren?

Mit der Strategie „Zukunft Tiefbau“ (Drs. 23/1493) beabsichtigt der Senat in Bezug auf Baustellen (so auch beim Fernwärmeausbau) Planung, Genehmigung und Bauablauf behörden- und veranlasserübergreifend zu verschlanken, Baustellen stärker zu bündeln und zu koordinieren, damit Straßen möglichst nur einmal, termintreu und mit möglichst kurzer Bauzeit in Anspruch genommen werden. Kooperationsmaßnahmen, verbindliche Qualitäts- und Datenvorgaben (Quality Gates, ROADS) sowie optimierte, teils mehrschichtige Bauabläufe mit Anreizsystemen sollen darauf hinwirken Terminüberschreitungen einzudämmen und die Belastungen für Anlieger, Handel und Verkehr zu reduzieren, während einheitliche Kommunikationsstandards Transparenz und Verlässlichkeit schaffen sollen.

V. Opportunitätskosten

  1. Hat der Senat eine Berechnung der Opportunitätskosten
  • Umwege
  • Zeitverlust
  • Kaufkraftabwanderung

r diesen Bauabschnitt erstellt?

Eine Berechnung im Sinne der Fragestellung liegt nicht vor.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Osterstraße Hamburg Eimsbüttel

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