Fernwärme-Chaos in der Osterstraße Planungsversagen auf dem Rücken von Bürgern und Gewerbe
Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Benjamin Schwanke, Camilla Joyce Thiele, Lea Fricke (FDP-Fraktion)
Titel: Fernwärme-Chaos in der Osterstraße – Planungsversagen auf dem Rücken von Bürgern und Gewerbe
Fortlaufende. Nr. 22-94
Eingangsdatum: 20.04.2026
Datum der Antwort: 04.06.2026
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantwortet die Anfrage unter Beteiligung der Hamburger Energiewerke GmbH (HEnW) wie folgt:
Sachverhalt:
Das Osterstraßenfest muss das zweite Jahr in Folge abgesagt werden. Die massiven Verzögerungen bei den Fernwärme-Bauarbeiten der Hamburger Energiewerke (HEnW) sind für den lokalen Einzelhandel und die Gastronomie existenzbedrohend. Eine Planung, die „hoffnungslos aus dem Ruder läuft“, darf nicht allein zulasten der Gewerbetreibenden gehen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg:
Fragen
I. Planung, Transparenz und „Soll-Ist“-Abweichung
Die ursprünglich für Ende 2025 vorgesehene Fertigstellung der Fernwärmeleitung in der Osterstraße verzögert sich aufgrund einer ungewöhnlichen Häufung nicht vorhersehbarer Randbedingungen und Restriktionen im dicht bebauten innerstädtischen Raum. Zu den wesentlichen Ursachen zählen:
Insgesamt ist die Verzögerung auf das Zusammenwirken technisch-konstruktiver, genehmigungsrechtlicher und verkehrlicher Rahmenbedingungen zurückzuführen. Über die angepassten Terminplanungen wurde der Kerngebietsausschuss fortlaufend informiert.
Die ursprünglich kommunizierte Bauzeit für die Fernwärmeleitung in der Osterstraße erfolgte nach dem damaligen Kenntnisstand auf Grundlage der vorliegenden Bestandsunterlagen und Planungen, Erfahrungswerte aus vergleichbaren Maßnahmen sowie den erfolgten Abstimmungen mit Dritten.
Bei komplexen innerstädtischen Tiefbauprojekten ist grundsätzlich nicht auszuschließen, dass wesentliche Einflussfaktoren – insbesondere der tatsächliche Zustand vorhandener Infrastrukturen und Altbauteile sowie zusätzliche Untersuchungs- und Genehmigungserfordernisse – mitunter nach Öffnung der Straße einer veränderten Bewertung unterzogen werden müssen, die hierzu zu einer Verlängerung der Bauzeit führen.
Im Verlauf der Bauarbeiten an der Fernwärmeleitung in der Osterstraße traten verschiedene, in dieser Form nicht vorhersehbare Gegebenheiten auf. Hierzu zählten unter anderem:
Diese Gegebenheiten machten ergänzende Untersuchungen wie Vermessungen, Asphalt- und Bodenanalysen, Kampfmitteluntersuchungen sowie weitere Gutachten erforderlich und führten zu einem erhöhten Zeitbedarf. Umfassende Suchschachtungen im Vorfeld wären in der Osterstraße nur eingeschränkt möglich, da hierfür zusätzliche Vollsperrungen notwendig gewesen wären, die mit der Aufrechterhaltung von Anliegerzufahrten, Lieferzonen und dem übergeordneten Verkehrsfluss nicht vereinbar gewesen wären. Zudem lassen sich zentrale Aspekte wie der Zustand von Schutzbeton, Abdichtungen und Altbauteilen im Bereich der U-Bahn grundsätzlich erst nach Öffnung größerer Flächen valide feststellen.
II. Ökonomische Kennzahlen (Monitoring des Schadens)
Der Senat hat hierüber keine Kenntnisse.
Der Senat führt hierüber keine Statistik.
Siehe Antwort zu 4.
III. Konkrete Entschädigungsmodelle für das lokale Gewerbe
Die Hamburger Energiewerke sind in Abstimmung mit der zuständigen Behörde in konkreter Prüfung, ob Möglichkeiten der Unterstützung von Umfeldmaßnahmen bestehen. Härtefallhilfen für einzelne Gewerbetreibende sind nicht geplant.
Es handelt es sich bei der Sondernutzungsgebühr gemäß § 4 Absatz 1 Satz 1 Gebührengesetz (GebG) um eine Benutzungsgebühr. Diese stellt eine Gegenleistung für die Nutzung öffentlicher Wege über den Gemeingebrauch hinaus sowie für die damit verbundene Beeinträchtigung der gemeingebräuchlichen Nutzung dar. Damit ist kein Tatbestand und kein Ermessensspielraum eröffnet, die Gebühren nicht zu erheben. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Gebührenberechnung an den nachweislich tatsächlich genutzten Zeitraum anzupassen, sodass nur für die tatsächlich genutzte Fläche und den entsprechenden Zeitraum Gebühren erhoben werden.
Siehe Antwort zu 7.
IV. Konsequenzen für künftige Baustellen
Mit der Strategie „Zukunft Tiefbau“ (Drs. 23/1493) beabsichtigt der Senat in Bezug auf Baustellen (so auch beim Fernwärmeausbau) Planung, Genehmigung und Bauablauf behörden- und veranlasserübergreifend zu verschlanken, Baustellen stärker zu bündeln und zu koordinieren, damit Straßen möglichst nur einmal, termintreu und mit möglichst kurzer Bauzeit in Anspruch genommen werden. Kooperationsmaßnahmen, verbindliche Qualitäts- und Datenvorgaben (Quality Gates, ROADS) sowie optimierte, teils mehrschichtige Bauabläufe mit Anreizsystemen sollen darauf hinwirken Terminüberschreitungen einzudämmen und die Belastungen für Anlieger, Handel und Verkehr zu reduzieren, während einheitliche Kommunikationsstandards Transparenz und Verlässlichkeit schaffen sollen.
V. Opportunitätskosten
für diesen Bauabschnitt erstellt?
Eine Berechnung im Sinne der Fragestellung liegt nicht vor.
Beschluss:
keine
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.