20-2452

Fernbushalt im Bezirk Eimsbüttel: Bedarf abfragen Änderungsantrag zu Drs. 20-2390 BV-Beschluss vom 13.07.2017 - Drs. 20-2416

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Sachverhalt

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zu dem o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Der Fernbuslinienverkehr wird eigenwirtschaftlich erbracht. Es steht den Fernbusunternehmen daher grundsätzlich frei, welche Haltestellen sie für ihren Linienverkehr beantragen, sofern diese aus Gründen der Verkehrssicherheit und aufgrund des Bauzustandes geeignet sind. Dabei ist zu beobachten, dass die Fernbusunternehmen zentrale Haltestellen, die einen Übergang in das Nahverkehrsnetz ermöglichen, bevorzugen. Auch sind die Unternehmen daran interessiert, die Verkehre auf bestimmte Haltestellen zu konzentrieren, um Umsteigemöglichkeiten zwischen den einzelnen Fernbuslinien zu schaffen und so die Netzwirkung ihres Angebotes optimieren zu können. 

 

In Hamburg finden die Unternehmen am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) sehr gute Bedingungen vor, da dieser zentral in der Stadt liegt und gut von den Bundesfernstraßen erreichbar ist. Es bestehen in unmittelbarer Nähe Anschlüsse an den Schnellbahn- und Regionalverkehr sowie an viele wichtige Buslinien. Zudem werden hier viele Serviceeinrichtungen und auch Hilfestellungen für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste angeboten.

 

Diese Standortvorteile des ZOB Hamburg führen dazu, dass die Unternehmen, bis auf ganz wenige Einzelfälle, den ZOB Hamburg als Haltestelle in Hamburg beantragen. Damit wird auch einem Ersuchen der Hamburgischen Bürgerschaft entsprochen, den Fernbusverkehr auch weiterhin am ZOB zu bündeln (siehe Drs. 21/5513).

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

keine