Ferienwohnungen in Eimsbüttel IV
26.01.2021
Lfd. Nr. 102 (21)
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Mikey Kleinert (Fraktion DIE LINKE)
Ferienwohnungen in Eimsbüttel IV
Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Sachverhalt:
Seit fast zwei Jahren müssen Ferienwohnungen in Hamburg mit einer Wohnraumschutznummer registriert werden. Im Zeitraum zwischen den beiden Abfragen “Ferienwohnungen in Eimsbüttel I” und III stieg die Zahl der registrierten Wohnraumschutznummern in Eimsbüttel von 1159 auf 1327.
Vor diesem Hintergrund frage ich:
Der Abschnitt Wohnraumschutz besteht derzeit aus fünf Beschäftigten mit VZÄ 4,7 (vor dem 01.08.2019 = 4 Beschäftigte).
Ein Mitarbeiter (1 VZÄ) war zum 01.08.2019 hinzugekommen.
Keine Beeinträchtigung durch Corona.
20144: 71
20146: 173
20148: 31
20149: 42
20225: 1
20249: 1
20253: 158
20255: 168
20257: 161
20259: 184
20354: 3
20357: 101
20459: 1
22055: 1
22453: 25
22455: 26
22457: 22
22459: 35
22523: 25
22525: 56
22527: 43
22529: 66
22567: 1
22769: 19
Insgesamt: 1.414
Keine.
Seit 2019 = 1663.
Seit 2019 = 166 gewerbliche und langfristig vermietete Objekte.
1 Objekt bieten 1372 Anbieter an,
2 Objekte bieten 17 Anbieter an,
3 Objekte bietet 1 Anbieter an,
4 Objekte bieten 0 Anbieter an,
5 Objekte bietet 1 Anbieter an und
mehr als 5 Objekte bieten 0 Anbieter an.
13 Anzeigen.
Von April 2019 bis 31.12.2020 wurden insgesamt 31 Ortstermine durchgeführt.
(13 = 2019 und 18 = 2020).
Keine.
Im Jahre 2019 wurden 6 Bußgeldverfahren wegen Verstoß gegen § 15 (1) Nr. 4 HmbWoSchG in Tateinheit mit § 15 (2) Nr.1 HmbWoSchG mit festgesetzten Bußgeldern zwischen 2.500,-- € und 5.000,-- € durchgeführt.
Im Jahre 2020 waren es 20 Bußgeldverfahren mit festgesetzten Bußgeldern zwischen 800,-- € und 23.000,-- €.
Außerdem wurden in der Zeit vom 2019 bis 31.12.2020 = 34 Verwarnungen mit Verwarngeldern von zusammen insgesamt 1.550,-- € ausgesprochen.
(33 Verfahren 2019 und 1 Verfahren 2020 = 34).
Eine sogenannte Befreiungsmöglichkeit von der Pflicht zur Registrierung einer Wohnraumschutznummer ist nach dem Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz nicht vorgesehen.
§ 13 Abs. 9 HmbWoSchG:
Wer unter Nutzung eines Telemediendienstes oder eines Druckerzeugnisses oder anderen Mediums, in dem überwiegend Angebote oder Werbung für die Überlassung von Wohnraum an wechselnde Nutzer zum nicht auf Dauer angelegten Gebrauch angezeigt werden oder angezeigt werden können, ohne einer gesetzlichen Impressumspflicht zu unterliegen und dieser nachzukommen, die Überlassung von ein oder mehreren Räumen anbietet oder bewirbt, hat dies zuvor der zuständigen Behörde anzuzeigen. (Registrierung Wohnraumschutznummer).
Dies bedeutet, wird kein Impressum in der Anzeige angegeben, muss zwingend eine Wohnraumschutznummer angegeben werden.
Die Verwendung von „Lizenznummer: Befreit“ findet sich wie vorgetragen häufig bei Airbnb. Das erforderliche Impressum findet sich dann üblicherweise im Text direkt unter den Fotos
Sollte eine Anzeige keine Wohnraumschutznummer und kein Impressum führen, wird dies durch den Abschnitt Wohnraumschutz nach Kenntniserhalt überprüft und entsprechend geahndet.
Durch E-Mail, Telefon, Post und persönliche Vorsprache.
ohne
keine
Keine Orte erkannt.
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