20-2793

Fair-o-mat im Bezirksamt Eimsbüttel - Drs. 20-2608, Beschluss BV vom 14.12.2018 -

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Eimsbüttel hat am 14.12.2017 die Drucksache 20-2608 beschlossen. Das Bezirksamt soll hiernach Einnahmen, Kosten und Aufwendungen durch den Betrieb eines Fair-o-maten benennen und einen Standort vorschlagen.

 

 

Zum Ort:

Ein geeigneter Ort wurde identifiziert: neben dem Durchgang zum Einwohneramt im Erdgeschoss (Grindelberg 66; siehe Foto anbei). Die dort befindliche Bank könnte versetzt werden. Dieser Ort bietet sich aus einer Reihe von Gründen an: er befindet sich nicht nur neben einer Publikumsdienststelle, im Erdgeschoss und ist von außen durch die Scheiben auch durch Laufkundschaft gut sichtbar, sondern liegt auch außerhalb von vorhandenen Rettungswegen, so dass im Brandfall keine Gefahr durch eine sonst denkbare Behinderung des Rettungsweges ausgeht.

 

Zu den Einnahmen, Kosten und Aufwendungen:

Vor dem Hintergrund, dass ein Fair-o-mat bereits im Bezirksamt Altona aufgestellt worden ist, hat das Bezirksamt Eimsbüttel Erkundigungen eingeholt. Die dortige Bezirksverwaltung hat einen privaten Betreiber eines Fair-o-maten gefunden und die dortige Bezirksversammlung Mittel in Höhe von 2.500 € zur Verfügung gestellt (Drucksache 20-0792 im Ratsinformationssystem des Bezirksamtes Altona bzw. https://sitzungsdienst-altona.hamburg.de/bi/yw020.asp).

Da es nicht zu den Kernaufgaben eines Bezirksamtes gehört, selbst als Einzelhändler tätig zu werden, wäre auch im Bezirk Eimsbüttel eine ähnliche, private Initiative notwendig. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beschaffung, Installation und dem Betrieb des Fair-o-maten wären durch den privaten Betreiber zu tragen. Stromkosten fallen bei einem Fabrikat der Marke Fair-o-mat keine an. Inwieweit sich auch in Eimsbüttel ein solcher Betreiber nur finden lässt, sofern seitens der Bezirksversammlung Eimsbüttel Sondermittel in ähnlicher Höhe wie im Bezirk Altona zur Verfügung gestellt würden, um z. B. die Beschaffung des Fair-o-maten zu subventionieren, könnte im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens erkundet werden. Ein solches wäre auch vergabe- und wettbewerbsrechtlich notwendig. Ggf. wären Sondermittel von z. B. 2.500 € seitens der Bezirksversammlung dem Bezirksamt zweckgebunden zur Verfügung zu stellen, welches dann einem Betreiber diese Summe als Preis für die Leistung des Aufstellens und Betreibens des Automaten im Rahmen eines Vertrages zahlen würde. Das Bezirksamt Eimsbüttel würde ggf. seinerseits einen Antrag an die Finanzbehörde zum Verzicht auf die Erhebung eines Entgeltes für die Nutzung der Räumlichkeiten des Bezirksamtes durch den Betreiber stellen und die Aufstellung eines Automaten gemäß Ziffer 7.4 der GO der Bezirksverwaltung ggf. genehmigen.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

keine