21-1009

Fahrradstraße König-Heinrich-Weg

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

06.02.2020

Lfd. Nr. 54 (21)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Robert Klein, Sebastian Dorsch, Lisa Kern, Ali Mir Agha und Lutz Schmidt (GRÜNE-Fraktion)

 

Fahrradstraße König-Heinrich-Weg

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

Der Regionalausschuss Lokstedt/Niendorf/Schnelsen hat am 13. Januar 2020 mit den Stimmen der GRÜNEN, der CDU und der LINKEN einen Antrag zur Beschlussfassung in die Bezirksversammlung Eimsbüttel empfohlen, der die Ausweisung des König-Heinrich-Wegs in Niendorf als Fahrradstraße fordert. In diesem Zusammenhang wurden auch bauliche Maßnahmen angeregt und die Verwaltung um eine Kostenschätzung gebeten. Noch vor der endgültigen Verabschiedung des Antrages in der Bezirksversammlung am 30. Januar 2020 und nur knapp zwei Wochen später ist der Presse am 26. Januar zu entnehmen, dass die SPD wegen der hohen Kosten gegen den Bau ist und weiter:

Der Bau der Fahrradstraße König-Heinrich-Weg könnte einen siebenstelligen Betrag kosten, teilte das Bezirksamt Eimsbüttel NDR 90,3 mit. Und Hamburgs Verkehrs­behörde sieht noch keinen Bedarf für den Umbau.“ (www.ndr.de///um-moegliche-Fahrradstrasse-in-Niendorf,fahrradstrasse150.html)

Eine fundierte Einschätzung der Kosten nach nur zwei Wochen nach Beschluss des Antrags ist jedoch bei der Komplexität der Maßnahmen offensichtlich nicht seriös zu treffen. Zudem stellt die Kommunikation durch die Presse ohne Rückmeldung in die Bezirksversammlung oder deren Ausschüsse eine grobe Missachtung der Aufsichtsorgane der Bezirksverwaltung dar. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund der gebotenen Neutralität der Bezirksverwaltung in Wahlkampfzeiten besonders problematisch.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

Vorbemerkung

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist eine gesetzlich festgelegte Pflichtaufgabe der öffentlichen Verwaltung (vgl. § 1 Abs. 1 Hamburgisches Pressegesetz). Der presserechtliche Auskunftsanspruch verpflichtet Behörden, Anfragen von Medien wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten.

 

1.)     Wurde die entsprechende Presseanfrage vom Bezirksamtsleiter beantwortet?
Falls nein: Wurde die Antwort vom Bezirksamtsleiter autorisiert?

 

Zum Thema König-Heinrich-Weg erreichte das Bezirksamt am 22.01.2020 eine Medienanfrage, in der folgende schriftliche Frage gestellt wurde:

Was könnte der Umbau dazu erfahrungsgemäß circa kosten? Einen sechsstelligen Betrag?

 

Das Bezirksamt hat daraufhin unter Kenntnis der Bezirksamtsleitung wie folgt schriftlich im originalen und vollständigen Wortlaut geantwortet:

„Die Kosten für den Umbau können so kurzfristig nicht ermittelt werden. Vergleichbare Projekte liegen jedoch stets im siebenstelligen Bereich.“

 

2.)     Wurde die Kostenschätzung anhand valider und konkreter Daten aus den zur Kosten­schätzung vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen aus der Drucksache 21-0563 nachweislich nach den Einzelposten der Maßnahmen aufgeschlüsselt erarbeitet?

Falls ja, ist der Antwort auf diese kleine Anfrage als Nachweis die Kostenaufschlüsselung der Baumaßnahmen aus der Drucksache 21-0563 beizufügen.

Falls ja: Wieso wurde diese Kostenschätzung aus dem Antrag nicht der Bezirksversammlung oder deren Ausschüssen mitgeteilt, bevor diese an die Presse kommuniziert wurde?

Falls nein: Wie gedenkt die Bezirksamtsleitung zukünftig durch interne präventive Maßnahmen (inklusive Verantwortlichkeiten) sicherzustellen, dass keine Aussagen zu Kostenschätzungen ohne valide Kostenaufschlüsselung und vorherige Vorstellung in der Bezirksversammlung oder ihren Ausschüssen an die Öffentlichkeit kommuniziert werden?

 

Siehe Vorbemerkung und im Übrigen Antwort zu Frage 1.

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

Anhänge

 

keine

 

Lokalisation Beta
König-Heinrich-Weg

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