21-3006

Fahrradstraße Alsterufer – Harvestehuder Weg – Durchgangsverkehre vermeiden Drs. 21-2879, Beschluss der BV vom 28.04.2022

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
13.06.2022
19.05.2022
Ö 5.3
Sachverhalt

Stellungnahme der Verkehrsdirektion / VD 52

 

Vorbemerkung

 

Im Januar 2022 wurde offiziell bestätigt, dass das US-Generalkonsulat (US-GK) neue Räumlichkeiten in der Hafen-City beziehen wird. Ein konkreter Zeitpunkt wurde nicht benannt, jedoch wurde bekannt, dass die neuen Räumlichkeiten derzeit aktuell hergerichtet werden.

Nach derzeitigem Kenntnisstand ist für die bisherige Immobilie an der Alster (sog. Kleines Weißes Haus) kein Eigentümerwechsel vorgesehen.

Die Straße Alsterufer wurde im Bereich vor dem US-GK schon im Jahr 2006 entwidmet.

Die aktuelle bauliche Gestaltung des Verkehrsraumes erfolgte auf Grundlage der Erforderlichkeit gefahrenabwehrender Maßnahmen zum Schutze des US-GK.

Derzeit ist der sonstige Straßenzug Alsterufer – Harvestehuder Weg als Fahrradstraße gewidmet. Um unmittelbaren Bereich des US-GK wird die Fahrradstraße unterbrochen und der Radverkehr auf einem Radweg mit Begegnungsverkehr in der Nebenfläche geführt. Eine Weiterfahrt auf der Fahrbahn ist aufgrund der baulichen Schutzmaßnahmen vor dem US-Generalkonsulat nicht möglich. Der motorisierte Verkehr muss wenden. Dazu wurden Wendekreise errichtet.

 

Stellungnahme

 

Nach Umzug des US-GK liegt eine neue Planung für den Bereich der Straße Alsterufer vor dem

Objekt im Zuständigkeitsbereiches des Straßenbaulastträgers.

Gemäß § 45 Absatz 9 Satz 3 StVO dürfen Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht. Neue Planungen liegen den Straßenverkehrsbehörden derzeit nicht vor.

 

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Öffnung der Straße für den KFZ-Verkehr im Bereich des US-GK erst nach einer neuen Widmung möglich wäre. Dies obliegt dem Bezirk.

 

Schlussbemerkung

 

Das Objekt soll nach hiesigem Kenntnisstand nach dem Auszug des US-GK grundlegend renoviert werden. In wie weit der Sicherheitsbereich aufrechterhalten werden muss, bedarf einer gesonderten Prüfung der zuständigen Stellen.

In Anbetracht, dass das US-GK nach ein paar Jahren an seinen bisherigen Standort zurückkehren könnte, sollten die (massiven!) Sicherheitsbauten jedoch aus Kostengründen nicht zurück- und ggf. wieder neu gebaut werden. Das betrifft auch die Gestaltung des Straßenraumes mit den neuen Wendebereichen.

 

Petitum/Beschluss

:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

keine