22-2254

Fahrradparkverbotszone am Kreisel Methfesselstraße / Salinger Weg sowie Entfernung von Fahrradschutzstreifen zwischen Osterstraße und Lokstedter Weg

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Benjamin Schwanke, Camilla Joyce Thiele, Lea Fricke (FDP-Fraktion)
Titel: Fahrradparkverbotszone am Kreisel Methfesselstraße / Salinger Weg sowie Entfernung von Fahrradschutzstreifen zwischen Osterstraße und Lokstedter Weg
Fortlaufende. Nr.: 22-194

Eingangsdatum: 18.05.2026
Datum der Antwort: 28.05.2026

Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:

Sachverhalt:

Seit Anfang bzw. Mitte März dieses Jahres befindet sich im Bereich des Kreisels Methfesselstraße / Salinger Weg eine (temporäre?) Fahrradparkverbotszone, obwohl dort mehrere Fahrradbügel vorhanden sind. Nach Wahrnehmung von Anwohnern und Passanten finden dort bis heute weder Bautätigkeiten noch sonstige erkennbare Maßnahmen statt, die eine derartige Einschränkung rechtfertigen würden.

Gerade in einem dicht besiedelten Stadtteil wie Eimsbüttel besteht ein erheblicher Mangel an sicheren Fahrradabstellmöglichkeiten. Vor diesem Hintergrund erscheint eine wochenlange Sperrung vorhandener Fahrradbügel ohne erkennbare Nutzung unverhältnismäßig.

Darüber hinaus wurden zwischen Osterstraße und Lokstedter Weg vorhandene Fahrradschutzstreifen wieder entfernt bzw. abgefräst. Dadurch ist eine Lücke in der Radverkehrsführung aus Richtung Julius-Vosseler-Straße entstanden.

Die wochenlange Sperrung dringend benötigter Fahrradabstellflächen ohne erkennbare Nutzung wirft Fragen hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit und Kontrolle temporärer Beschilderungen auf. Gleichzeitig steht die Entfernung von Fahrradschutzstreifen im Widerspruch zu den erklärten Zielen einer fahrradfreundlichen Verkehrspolitik im Bezirk Eimsbüttel.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksverwaltung.

Fragen

Anmerkung vorweg: Die Straßennamen sind falsch. Wir sind aufgrund der Fotos davon ausgegangen, dass mit dem Salinger Weg und dem Lokstedter Weg der Stellinger Weg und der Luruper Weg gemeint sind.

  1. Aus welchem konkreten Grund wurde die Fahrradparkverbotszone am Kreisel Methfesselstraße / Salinger Weg eingerichtet?

Die Aufstellung wurde nicht mit den Behörden (Bezirksamt und Straßenverkehrsbehörde) abgestimmt.

  1. Wer hat die Aufstellung der entsprechenden Beschilderung veranlasst?

Siehe Frage 1

  1. Wurde die Beschilderung durch das Bezirksamt Eimsbüttel und/oder eine andere offizielle Stelle der Freien und Hansestadt Hamburg selbst aufgestellt?

Siehe Frage 1

  1. Falls nein: Wer war Antragsteller bzw. ausführende Stelle?

Siehe Frage 1

  1. Hat es für die Aufstellung der temporären Beschilderung eine Genehmigung gegeben?

Nein

6. Wenn ja:

a) Wann wurde die Genehmigung erteilt?

b) Für welchen konkreten Zweck wurde sie erteilt?

c) Für welchen Zeitraum gilt bzw. galt die Genehmigung?

d) Welche Flächen sollten freigehalten werden und warum?

7. Welche konkreten Maßnahmen oder Arbeiten waren bzw. sind in diesem Bereich vorgesehen?

Nicht bekannt.

8. Warum fanden nach Aufstellung der Beschilderung über mehrere Wochen augenscheinlich keine Arbeiten statt?

Nicht bekannt.

9. Erfolgt seitens der zuständigen Behörden eine regelmäßige Kontrolle, ob (temporäre) Park- oder Halteverbotszonen tatsächlich noch erforderlich und genutzt werden?

Die Kontrollen werden im Rahmen der routinemäßigen Begehungen durch die Wegeaufsicht durchgeführt.

10. Falls ja:

a) In welchen zeitlichen Abständen erfolgen solche Kontrollen?

Die Begehungsintervalle werden durch die Dienstanweisung für die Aufsicht über öffentliche Wege durch das Fachamt Management des öffentlichen Raums festgelegt.

b) Wie werden diese dokumentiert?

ngel oder Feststellungen werden über die digitale Straßenkontrolle „Strako ProOffice“ dokumentiert.

11. Welche Konsequenzen drohen Antragstellern, wenn (temporäre) Verbotszonen über längere Zeit ohne tatsächliche Nutzung/Grund bestehen bleiben?

Wenn der Verursacher bekannt ist und die temporäre Aufstellung trotz mehrfacher Aufforderung nicht entfernt wird, wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

  1. Plant der Senat bzw. das Bezirksamt eine bessere Kennzeichnung ggf. temporärer Beschilderungen, beispielsweise durch digitale Kennungen oder QR-Codes, über die Bürger Informationen zu Anlass, Dauer und Antragsteller der Maßnahme einsehen können?

Nicht bekannt.

  1. Aus welchem Grund wurden die Fahrradschutzstreifen zwischen Osterstraße und Lokstedter Weg entfernt bzw. abgefräst?

Dies ist auf Veranlassung der Straßenverkehrsbehörde, dem PK23, erfolgt, da die erforderliche Mindestbreite nicht vorhanden ist.

  1. Handelt es sich hierbei um eine vorübergehende oder dauerhafte Maßnahme?

Der Fahrradschutzstreifen wurde dauerhaft entfernt.

  1. Wann ist mit einer Wiederherstellung der Schutzstreifen zu rechnen?

Siehe Antwort 14.

  1. Wie bewertet das Bezirksamt die Auswirkungen der Entfernung der Schutzstreifen auf die Sicherheit des Radverkehrs in diesem Bereich?

Dem Bezirksamt Eimsttel ist keine besondere Gefahrenlage bekannt. In diesem Bereich ist wegen des Kindergartens tagsüber Tempo 30 angeordnet worden.

Petitum/Beschluss

Beschluss:ohne

Anhänge

Fotos der Kreuzung © FDP Fraktion Eimsbüttel

Lokalisation Beta
Methfesselstraße Osterstraße Lokstedter Weg Julius-Vosseler-Straße Stellinger Weg Luruper Weg

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