Fahrradparkverbotszone am Kreisel Methfesselstraße / Salinger Weg sowie Entfernung von Fahrradschutzstreifen zwischen Osterstraße und Lokstedter Weg
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Benjamin Schwanke, Camilla Joyce Thiele, Lea Fricke (FDP-Fraktion)
Titel: Fahrradparkverbotszone am Kreisel Methfesselstraße / Salinger Weg sowie Entfernung von Fahrradschutzstreifen zwischen Osterstraße und Lokstedter Weg
Fortlaufende. Nr.: 22-194
Eingangsdatum: 18.05.2026
Datum der Antwort: 28.05.2026
Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:
Sachverhalt:
Seit Anfang bzw. Mitte März dieses Jahres befindet sich im Bereich des Kreisels Methfesselstraße / Salinger Weg eine (temporäre?) Fahrradparkverbotszone, obwohl dort mehrere Fahrradbügel vorhanden sind. Nach Wahrnehmung von Anwohnern und Passanten finden dort bis heute weder Bautätigkeiten noch sonstige erkennbare Maßnahmen statt, die eine derartige Einschränkung rechtfertigen würden.
Gerade in einem dicht besiedelten Stadtteil wie Eimsbüttel besteht ein erheblicher Mangel an sicheren Fahrradabstellmöglichkeiten. Vor diesem Hintergrund erscheint eine wochenlange Sperrung vorhandener Fahrradbügel ohne erkennbare Nutzung unverhältnismäßig.
Darüber hinaus wurden zwischen Osterstraße und Lokstedter Weg vorhandene Fahrradschutzstreifen wieder entfernt bzw. abgefräst. Dadurch ist eine Lücke in der Radverkehrsführung aus Richtung Julius-Vosseler-Straße entstanden.
Die wochenlange Sperrung dringend benötigter Fahrradabstellflächen ohne erkennbare Nutzung wirft Fragen hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit und Kontrolle temporärer Beschilderungen auf. Gleichzeitig steht die Entfernung von Fahrradschutzstreifen im Widerspruch zu den erklärten Zielen einer fahrradfreundlichen Verkehrspolitik im Bezirk Eimsbüttel.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksverwaltung.
Fragen
Anmerkung vorweg: Die Straßennamen sind falsch. Wir sind aufgrund der Fotos davon ausgegangen, dass mit dem Salinger Weg und dem Lokstedter Weg der Stellinger Weg und der Luruper Weg gemeint sind.
Die Aufstellung wurde nicht mit den Behörden (Bezirksamt und Straßenverkehrsbehörde) abgestimmt.
Siehe Frage 1
Siehe Frage 1
Siehe Frage 1
Nein
6. Wenn ja:
a) Wann wurde die Genehmigung erteilt?
b) Für welchen konkreten Zweck wurde sie erteilt?
c) Für welchen Zeitraum gilt bzw. galt die Genehmigung?
d) Welche Flächen sollten freigehalten werden und warum?
7. Welche konkreten Maßnahmen oder Arbeiten waren bzw. sind in diesem Bereich vorgesehen?
Nicht bekannt.
8. Warum fanden nach Aufstellung der Beschilderung über mehrere Wochen augenscheinlich keine Arbeiten statt?
Nicht bekannt.
9. Erfolgt seitens der zuständigen Behörden eine regelmäßige Kontrolle, ob (temporäre) Park- oder Halteverbotszonen tatsächlich noch erforderlich und genutzt werden?
Die Kontrollen werden im Rahmen der routinemäßigen Begehungen durch die Wegeaufsicht durchgeführt.
10. Falls ja:
a) In welchen zeitlichen Abständen erfolgen solche Kontrollen?
Die Begehungsintervalle werden durch die Dienstanweisung für die Aufsicht über öffentliche Wege durch das Fachamt Management des öffentlichen Raums festgelegt.
b) Wie werden diese dokumentiert?
Mängel oder Feststellungen werden über die digitale Straßenkontrolle „Strako – ProOffice“ dokumentiert.
11. Welche Konsequenzen drohen Antragstellern, wenn (temporäre) Verbotszonen über längere Zeit ohne tatsächliche Nutzung/Grund bestehen bleiben?
Wenn der Verursacher bekannt ist und die temporäre Aufstellung trotz mehrfacher Aufforderung nicht entfernt wird, wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Nicht bekannt.
Dies ist auf Veranlassung der Straßenverkehrsbehörde, dem PK23, erfolgt, da die erforderliche Mindestbreite nicht vorhanden ist.
Der Fahrradschutzstreifen wurde dauerhaft entfernt.
Siehe Antwort 14.
Dem Bezirksamt Eimsbüttel ist keine besondere Gefahrenlage bekannt. In diesem Bereich ist wegen des Kindergartens tagsüber Tempo 30 angeordnet worden.
Beschluss:ohne
Fotos der Kreuzung © FDP Fraktion Eimsbüttel
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