Fahrradhäuschen und Radboxen im Bezirk Eimsbüttel wie geht es nach dem Pilotprojekt weiter?
Große Anfrage nach § 24 BezVG der FDP-Fraktion der
Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Titel: Fahrradhäuschen und Radboxen im Bezirk Eimsbüttel – wie geht es nach dem Pilotprojekt weiter?
Fortlaufende. Nr.: 22-173
Eingangsdatum: 24.03.2026
Datum der Antwort: 29.04.2026
Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Große Anfrage wie folgt:
Sachverhalt:
Gemäß Bürgerschaftsdrucksache 22/2478 soll das Fahrradhäuschen-System in Hamburg weiterentwickelt werden. Konkret sollen hierbei durch die städtische P+R-Gesellschaft Möglichkeiten für geschütztes Fahrradparken geschaffen werden.
Anfang Mai 2024 teilte die Verkehrsbehörde (BVM) der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) mit, dass ein einjähriges Pilotprojekt an zwölf Pilotstandorten für die sogenannten Radboxen starte. Interessierte konnten sich melden und ab dem 01.07.24 für jeweils ein halbes Jahr zum vergünstigten Preis von20 Euro einen Stellplatz in einer der Boxen mieten. Ausweislich der Website des Projekts hat sich die einjährige Pilotphase in zwei Testzyklen (Juli bis Dezember 2024 und Februar bis Juli 2025) gegliedert. Seit dem Ende dieser Pilotphase stehen die Radboxen gemäß der auf der Website zu lesenden Ausführungen leer.
In Eimsbüttel waren gemäß Drs. 21-4716 bzw. Bürgerschafts-Drs. 22/15213 drei Standorte vorgesehen, und zwar Rutschbahn 3 und 19 sowie Rappstraße 16. So wurde es auch gegenüber der Bezirksversammlung kommuniziert (vgl. Protokoll des Ausschusses Mobilität vom 05.10.22). Gemäß Drs. 22-0927 wurde der Standort Rutschbahn 3 aufgrund dort stattfindender Bauarbeiten in die Bornstraße 2 verlegt, wenngleich ohne hierüber den zuständigen Regional- oder Mobilitätsausschuss zu informieren.
Vor diesem Hintergrund bitten wirdas vorsitzende Mitglied die Anfrage an die jeweils zuständige Behörde zu übermitteln bzw. fragen die Bezirksamtsleitung Eimsbüttel.
Fragen:
1. Ist es zutreffend, dass die Radboxen seit dem Ende des Pilotprojektes im Sommer 2025 nicht mehr vermietet bzw. genutzt werden?
a. Wenn ja, seit wann genau und warum?
b. Wenn nein, wie stellt sich der Sachverhalt dar?
Diese Frage kann durch das Bezirksamt Eimsbüttel nicht beantwortet werden. Das Bezirksamt Eimsbüttel hat keine Kenntnis hierzu.
2. Sind durch das Bezirksamt Sondernutzungsgenehmigungen für die drei Radboxen-Standorte auf dem Gebiet des Bezirks Eimsbüttel erteilt worden?
a. Wenn ja, jeweils wann für jeweils welchen Zeitraum und mit ggf. welchen Auflagen/Maßgaben? Inwieweit weicht der Genehmigungszeitraum für die Radboxen aus welchen Gründen von dem für Fahrradhäuschen ab?
Ja. Es wurden Sondernutzungserlaubnisse für die Radboxen ausgestellt.
Der 1. Genehmigungszeitraum ging 1 Jahr.
Anschließend wurden Verlängerungsanträge gestellt.
Für alle 3 Standorte gibt es eine gültige Sondernutzungserlaubnis bis zum 30.09.2030. Der Genehmigungszeitraum beträgt 5 Jahre.
b. Wenn nein, warum nicht und auf welcher konkreten Rechtsgrundlage wurden die Radboxen dann aufgestellt?
3. Wurden bzw. werden Wegebenutzungsgebühren für die Radboxenflächen erhoben?
Nein. Es wurden bis jetzt keine Gebühren erhoben.
a. Wenn ja, in welcher jeweiligen Höhe für jeweils welchen Zeitraum an den drei Standorten im Bezirk Eimsbüttel?
b. Wenn nein, warum auf Basis welcher konkreten Rechtsgrundlage bzw. Ausnahmetatbestandes nicht?
4. In welcher konkreten Form und Weise wurden oder werden die „betroffenen“ Bezirksämter sowie Bezirksversammlungen wann genau in die Evaluation des Radboxen-Pilotprojektes einbezogen?
Diese Frage kann durch das Bezirksamt Eimsbüttel nicht beantwortet werden. Das Bezirksamt Eimsbüttel hat keine Kenntnis hierzu.
5. Wie sieht der konkrete Zeitplan zum Abschluss der Evaluation respektive Einbeziehung des Bezirksamts und der Bezirksversammlung Eimsbüttel aktuell aus?
Diese Frage kann durch das Bezirksamt Eimsbüttel nicht beantwortet werden. Das Bezirksamt Eimsbüttel hat keine Kenntnis hierzu.
6. In welcher Form und Weise werden die Bezirksämter sowie Bezirksversammlungen in die Präsentation der Evaluationsergebnisse (idealerweise vorab) eingebunden?
Diese Frage kann durch das Bezirksamt Eimsbüttel nicht beantwortet werden. Das Bezirksamt Eimsbüttel hat keine Kenntnis hierzu.
7. Wie wird das Pilotprojekt nach Kenntnis des Bezirksamts methodisch und inhaltlich evaluiert? Inwieweit wurden oder werden die Anwohnenden und Gewerbetreibenden in der Umgebung der Radboxen hierbei mit einbezogen?
Diese Frage kann durch das Bezirksamt Eimsbüttel nicht beantwortet werden. Das Bezirksamt Eimsbüttel hat keine Kenntnis hierzu.
8. Wie viele Fahrradhäuschen gibt es derzeit noch im Bezirk Eimsbüttel?
Es gibt im Bezirk Eimsbüttel noch 217 Fahrradhäuschen.
9. Womit erklärt sich der Widerspruch zwischen den Angaben in Drs. 22-0927, dass es keine Verlängerungsanträge sowie neue Anträge für Sondernutzungsgenehmigungen für Fahrradhäuschen seit 2024 gegeben habe , und Bürgerschaftsdrucksache 23/2814, in der es heißt, dass es im Jahr 2024 56 und im Jahr 2025 11 Anträge auf Verlängerung sowie Neubau von Fahrradhäuschen in Eimsbüttel gegeben habe ?
Jahr |
Genehmigt |
Abgelehnt |
Verlängert |
Rückbau |
2024 |
0 |
0 |
56 |
0 |
2025 |
0 |
1 |
10 |
0 |
Der scheinbare Widerspruch konnte nicht vollständig aufgeklärt werden. Die Antwort auf Frage 4. aus der Drs 22-0927 stimmt bezüglich der Fragen a.)-c.), die in der Frage 4. ohne Nummerierung gestellt Frage wurde nach hiesiger Einschätzung nicht beantwortet. Die Antwort ist: Im Jahr 2024 gab es keine Anträge auf Aufstellung eines neuen Fahrradhäuschens, aber 56 Verlängerungen. Alle Verlängerungen wurden für weitere 2 Jahre genehmigt. Im Jahr 2025 gab es 1 Antrag für die Aufstellung eines neuen Fahrradhäuschens, der durch den Denkmalschutz abgelehnt wurde. Es gab 10 Anträge auf Verlängerung der Fahrradhäuschen, die alle für weitere 2 Jahre genehmigt wurden.
10. Ist es vor dem Hintergrund der Angaben in den beiden in der Vorfrage genannten Drucksachen zutreffend, dass alle Anträge auf Neugenehmigung eines Fahrradhäuschens im Bezirk Eimsbüttel seit 2021 abgelehnt wurden?
a. Wenn ja, warum bzw. vor welchem Hintergrund wurde so verfahren?
b. Wenn nein, wie stellt sich der Sachverhalt dar?
Nein, es wurden nicht alle Fahrradhäuschen abgelehnt. Neuanträge werden
immer noch entgegengenommen und durchlaufen dann einen Prozess, wie jede
andere Sondernutzung auch. Der Prozess sieht vor, dass Stellungnahmen
anderer Fachbereiche/Fachbehörden abgefordert werden. Wenn alle
Fachbereiche/Fachbehörden zustimmen, erfolgt eine Sondernutzungserlaubnis.
Wenn Fachbehörden/Fachbereiche nicht zustimmen, dann wird der Antrag
abgelehnt.
Es wurden 15 Verlängerungsanträge im Jahr 2025 und bis zum heutigen Tag 12 Verlängerungsanträge für das Jahr 2026 gestellt.
Es wurden alle Verlängerungen für weitere 2 Jahre genehmigt.
Keine
Keine
ohne
keine
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