Fahrradhäuschen und Radboxen im Bezirk Eimsbüttel Aktuelle Entwicklungen
03.03.2025
Lfd. Nr. 66 (22)
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Benjamin Schwanke, Camilla Joyce Thiele und Hans-Christian von Arnim (FDP-Fraktion)
Fahrradhäuschen und Radboxen im Bezirk Eimsbüttel – Aktuelle Entwicklungen
Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Sachverhalt:
Gemäß Bürgerschaftsdrucksache 22/2478 soll das Fahrradhäuschen-System in Hamburg weiterentwickelt werden. Konkret sollen hierbei durch die städtische P+R-Gesellschaft Möglichkeiten für geschütztes Fahrradparken geschaffen werden.
Anfang Mai 2024 teilte die Verkehrsbehörde (BVM) der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) mit, dass nun ein einjähriges Pilotprojekt an zwölf Pilotstandorten für die sogenannten Radboxen starte. Interessierte konnten sich melden und ab dem 01.07.24 für jeweils ein halbes Jahr zum vergünstigten Preis von 20 Euro einen Stellplatz in einer der Boxen mieten.[1] Ausweislich der Website des Projekts soll sich die einjährige Pilotphase in zwei Testzyklen (Juli bis Dezember 2024 und Februar bis Juli 2025) gliedern.[2]
In Eimsbüttel waren gemäß Drs. 21-4716 bzw. Bürgerschafts-Drs. 22/15213 drei Standorte vorgesehen, und zwar Rutschbahn 3 und 19 sowie Rappstraße 16. So wurde es auch gegenüber der Bezirksversammlung kommuniziert (vgl. Protokoll des Ausschusses Mobilität vom 05.10.22).
Seit einigen Wochen fanden nunmehr in der Bornstraße Bauarbeiten zur Errichtung neuer Radboxen statt, die zwischenzeitlich abgeschlossen wurden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleitung und die Verwaltung:
Fragen:
Bei dem Standort der Fahrradboxen an der Bornstraße handelt es sich um einen Ersatzstandort für den bereits genehmigten Standort an der Rutschbahn 3. Dieser konnte nicht umgesetzt werden, da eine unvorhergesehene, dringliche Hochbaumaßnahme dies verhindert hat. Da für die Errichtung der Fahrradboxen eine Sondernutzungserlaubnis nach HWG erteilt werden muss, ist der entsprechende Kreis beteiligt worden. Die angepasste Erlaubnis wurde im August 2024 erteilt.
Bei dem Standort der Fahrradboxen handelt es sich um einen Ersatzstandort für den bereits genehmigten Standort an der Rutschbahn 3. Dieser konnte nicht umgesetzt werden, da eine unvorhergesehene, dringliche Hochbaumaßnahme dies verhindert hat. Daher handelt es sich nicht um weitere Radboxen, sondern um die bereits kommunizierte Anzahl an Radboxen im Umfeld der Rutschbahn.
Nein, die bereits für die Rutschbahn 3 vorgesehenen Radboxen Modell Altao Cover von Altinnova wurden hier aufgestellt, nur verzögert.
Siehe Antwort unter a.
d. Wie viele Kfz-Stellplätze sind durch den Bau der Radboxen in der Bornstraße entfallen?
Siehe Antwort unter a. Ggf. P+R fragen (laut Lageplan wird insg. eine Breite von ca. 7,40 m inkl. Bewegungsfläche zwischen den beiden Boxen benötigt, beim Standort Rutschbahn 3 war keine Bewegungsfläche erforderlich, da die Beschickung der beiden Boxen über den dort breiteren Gehweg erfolgen konnte / Breite 5,60m).
a. An welchen weiteren Standorten im Bezirks Eimsbüttel sollen noch Radboxen aufgestellt werden? Inwieweit wird hiermit vorab die Bezirksversammlung befasst?
MR sind keine weiteren Vorhaben bekannt. Bitte P+R fragen.
b. In wie vielen und welchen der Radboxen können jeweils wie viele E-Bikes oder Lastenfahrräder abgestellt werden?
Siehe Antwort unter a.
217.
c. Wie viele Fahrradhäuschen wurden seit 2024 tatsächlich abgebaut? (Bitte jahresweise angeben.)
Keine.
b. Wie viele dieser Verlängerungsanträge wurden abschlägig beschieden?
c. Wie viele der in Drs. 21-4716 mitgeteilten 82 Verlängerungsanträge aus dem Jahr 2023 wurden abschlägig beschieden?
Keine.
5. Wie viele Instandsetzungen von Fahrradhäuschen wurden seit 2024 vorgenommen und in ca. welcher Höhe bezuschusst?
Zu den nicht beantworteten Fragen steht keine Statistik zur Verfügung.
ohne
keine
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