22-1946

Fällung von 7 Bäumen des Mahnmals am Platz der Bücherverbrennung

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Nikolai Drews, DIE LINKE
Titel: llung von 7 Bäumen des Mahnmals am Platz der Bücherverbrennung
Fortlaufende. Nr.: 22-171

Eingangsdatum: 09.03.2026
Datum der Antwort: 13.03.2026

Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:

Sachverhalt:
Am Kaiser-Friedrich-Ufer wurden überraschend sieben Bäume gefällt, die zum Mahnmal zur Erinnerung an die Bücherverbrennung gehörten.

Das Mahnmal wurde 1985 auf Beschluss der Bezirksversammlung Eimsbüttel vom Künstler Wolfgang Finck zur Erinnerung an die Bücherverbrennung entworfen und errichtet. Seitdem finden dort in jährlich im Mai vielbesuchte Lesungen u.a. aus verbrannten Büchern statt, ein Treffpunkt für Holocaust-Überlebende mit jungen Menschen - besonders Schulklassen der umliegenden Schulen.

Ein vom Künstler geplanter Teil des Mahnmals waren diese sieben rotblättrigen Bäume der Sorte Kirschpflaume (Prunus cerasifera), die bei Errichtung des Denkmals 1985 im Abstand von ca. sieben Metern im Bogen vor der Denkmalsmauer mit den Gedenksteinen gepflanzt wurden, mit ihren roten Blättern das Feuer und mit ihrer Vitalit das widerständige Leben symbolisieren sollten. Sie waren Teil des Mahnmals.

Die Bäume wurden extrem kurzfristig gefällt. Eine Meldung z.B. in den Baumfäll-Listen des Bezirksamtes erfolgte nicht. Lt. Presseberichterstattung erfolgte die Fällung, weil die Bäume von einem Baumpilz und der Weißule befallen waren und die Standsicherheit nicht mehr gewährleistet war.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
1) War den Verantwortlichen für die Fällung die Zugehörigkeit der Bäume zum Mahnmal bekannt?

Nein, Bauunterlagen der Erstherstellung stehen dem Fachamt nicht zur Verfügung. Aufgrund der halbkreisförmigen Anordnung mit Bezug zum Rund des Mahnmals und der Baumartenwahl mit markanter Blattfärbung war die Zugehörigkeit anzunehmen. Infolgedessen wurden weitergehende Informationen bei der Behörde für Kultur und Medien -Erinnerungskultur- zu den Bäumen angefragt.

In welcher Beziehung zum Mahnmal standen die gefällten Bäume aus Sicht der Verwaltung?

Siehe Antwort zu Frage 1

2) Welchen Status hat das Mahnmal formal für die Verwaltung?

Es handelt sich um ein von der Bezirksversammlung initiiertes Mahnmal und Erinnerungsort in der Grün- und Erholungsanlage Kaiser-Friedrich-Ufer.

Welcher Schutz kommt ihm zu?

Das Mahnmal wird als Bestandteil der Grün- und Erholungsanlage erhalten.

3) Gab es Überlegungen seitens der Verwaltung bzgl. der Änderung des Schutzstatus des Mahnmals wenn ja, welche?

Nein.

4) Wurde im Prozess bedacht, dass die Fällung der Bäume einen Teil des Mahnmal-Ensembles zerstört?

Ja, siehe Antwort zu Frage1.

Wenn ja, was war der Schluss daraus?

Ersatzpflanzungen müssen erfolgen, um das Mahnmal in seiner ursprünglichen Gestaltung wieder herzustellen.

5) Warum wurde die Fällung nicht gegenüber dem Kerngebietsausschuss oder dem Hauptausschuss kommuniziert?

Die Bäume waren epidemieartig und in einem Ausmaß von einem Holz zersetzenden Pilz, dem Pflaumen-Feuerschwamm (Phellinus tuberculosus) befallen, dass mit baumpflegerischen Maßnahmen ein verkehrssicherer Erhalt nicht mehr zu gewährleisten war. Die Entscheidung zur Fällung in diesem Spätwinter fiel kurzfristig, nachdem die Entwicklung des Pilzes und die durch diesen verursachte Weißule einige Zeit unter Beobachtung stand. Die Bäume werden in der fortlaufenden Fällliste mit aufgeführt und sind bei der nächsten MdV im GNU zum Stand der Fällungen abgebildet.

6) Es gibt erhebliche Zweifel an Krankheiten bzw. Pilzbefall der Bäume seitens der Bevölkerung, die mit der Linksfraktion Kontakt aufnahm. Regelmäßige Besuche des Mahnmals ergaben offenbar selbst für fachlich Versierte keine Krankheitssymptome.

6.a) Warum wurde ein eventueller Befall nicht früher entdeckt?

Der Befall des Bestandes wurde festgestellt und über einen längeren Zeitraum bis zum Beschluss, die Bäume zu entnehmen beobachtet. Die Pilzfruchtkörper und abgestorbene Äste und Stammpartien waren auch für den Laien an allen betroffenen Bäumen gut zu erkennen.

Foto: Bezirksamt Eimsbüttel Januar 2026

6.b) Wie kann es sein, dass Bäume bei regelmäßiger Begutachtung als unproblematisch eingestuft werden und dann plötzlich radikale Fällungen innerhalb weniger Wochen notwendig werden?

Ab einen gewissen Punkt hat der Holzabbau einen Umfang erreicht, der aufgrund von nachlassender Standsicherheit eine Entnahme von Bäumen erforderlich macht. Solange dies noch nicht erforderlich ist, verbleiben die Bäume in den Anlagen.

6.c) Welche Alternativen zu den Fällungen wurden erwogen und warum verworfen?

Es wurde erwogen die Bäume so stark zurück zu schneiden das die Sicherheit vorerst gegeben ist. Dies hätte dazu geführt das nur noch die Stammtorso vorhanden gewesen wären, aus dem bei eingeschränkter Vitalität ein schwacher Neuaustrieb erhofft werden könnte. Der fortgeschrittene Pilzbefall wäre dadurch nicht aufzuhalten. Daher wurde der nachhaltigere Weg mit Entfernung und Neupflanzung der Bäume gewählt.

7) Ist eine konkrete Nachpflanzung der Bäume an den ursprünglichen Standorten zur Wiederherstellung des Mahnmals geplant?

Ja

7.a) Wenn ja, welche Baumsorte ist geplant und welche minimalen Stammdurchmesser sind hier vorgesehen?

Es werden geeignete rotlaubige Laubgehölze mit geringerer Empfindlichkeit gegenüber der Pilzart ausgewählt. Eine Ersatzpflanzung in der Handelsgröße 20/25 Stammumfang ist am besten geeignet und soll entsprechend verwendet werden. Dies entspricht einem Stammdurchmesser von ca. 8cm.

7.b) Wenn ja, bis wann genau sollen Ersatzpflanzungen an dieser Stelle erfolgen?

Spätestens Herbst 2026 soll eine Ersatzpflanzung erfolgen.

7.c) Wenn nein, wie wird dies begründet?

Petitum/Beschluss

Beschluss: ohne

Anhänge

keine

Lokalisation Beta

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