Externe Gutachten
19.05.2021
Lfd. Nr. 116 (21)
Große Anfrage nach § 24 BezVG der Bezirksversammlung Eimsbüttel – Fraktion DIE LINKE
Externe Gutachten
Die Große Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Sachverhalt:
Nach Jahrzehnten des Abbaus von Stellen in der Verwaltung, der Mär vom schlanken Staat und immer komplexer werdenden Sachverhalten muss die Verwaltung zur Beurteilung von Sachverhalten auf extern eingekaufte Gutachten zurückgreifen. Während solche Gutachten in Berlin beispielsweise durch Beschaffungsskandale bei der Bundeswehr in aller Munde sind, sind in Hamburg noch keine größeren Fauxpas bekannt geworden.
Aus einer großen Anfrage in Hamburg-Mitte wird sehr deutlich, dass die Ergebnisse externer Gutachten die Öffentlichkeit nicht erreichen. Von 52 externen Gutachten waren zum Zeitpunkt der Antwort nur zwei in das Transparenzportal eingestellt und damit der breiteren Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt worden. Auch für Eimsbüttel dürfte das für den Großteil der externen Gutachten der Fall sein.
Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:
Bitte sofern zutreffend auch Aktualisierungen und Ergänzungen zu bestehenden Leistungen angeben.
Siehe Anlage.
Siehe Anlage.
Siehe Anlage.
Siehe Anlage.
Siehe Anlage.
Siehe Anlage.
Stadt- u. Landschaftsplanung: Der Abschluss der Leistungen ist jeweils abhängig vom Prozess und üblicherweise erfolgt keine Festlegung eines statischen Werts.
Siehe Anlage.
Wurden dabei mehrere Vergleichsangebote eingeholt und wenn ja, wie viele?
Durch welche Organisationseinheit des Bezirksamts wurden oder werden die Leistungen unter 1 jeweils vergeben?
Siehe Anlage.
Stadt- u. Landschaftsplanung: Es werden immer mindestens 3 Angebote eingehalten. Bei Projekten von strategischer Bedeutung werden üblicherweise mehr Angebote als 3 abgefragt.
Siehe Anlage.
Stadt- u. Landschaftsplanung: Dieses Datum wird bei SL nicht erfasst. Gutachten im Rahmen von BPlan-Verfahren müssen zudem immer auf neue Erkenntnisse reagieren. Vielfach sind die Gutachten erst abgeschlossen, wenn die Behördenbeteiligung und Abstimmung erfolgt ist.
Siehe Anlage.
Stadt- u. Landschaftsplanung: Bei Gutachten im Rahmen von BPlänen erfolgt die entsprechende Veröffentlichung im Rahmen der öffentlichen Auslegung.
Interner Service: Nein. Das Bezirksamt hat seinerseits keine eigenen Einwände gegen eine Veröffentlichung im Transparenzportal und hat die Sprinkenhof GmbH gebeten, die Gutachten im Rahmen der vertraglich bestehenden Möglichkeiten und gemäß der Regelungen des HmbTG zur Veröffentlichung im Transparenzportal vorzubereiten. Sobald dies vorliegt, erfolgt eine Veröffentlichung im Transparenzportal.
ohne
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