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Esther Bejaranos Vermächtnis umsetzen - den 8. Mai zum Feiertag machen! HA-Beschluss vom 14.04.2022 - Drs. 21-2812

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Letzte Beratung: 09.06.2022 Hauptausschuss Ö 5.2

Sachverhalt

 

Die Behörde für Inneres und Sport nimmt zu dem o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

1. Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung Eimsbüttel spricht sich mit dem o.g. Beschluss dafür aus, dass der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg den 8. Mai zu einem Feiertag erklärt.

Sie verweist auf die Forderung der ehemaligen Vorsitzenden des Auschwitz-Komitees in der Bundesrepublik Deutschland e.V., Esther Bejarano, die sie in einem offenen Brief anlässlich des 75. Jahrestages der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz im Jahr 2020 formulierte und auch in einer Rede im Mai 2021 in Hamburg wiederholte: der 8. Mai müsse zu einem Feiertag erklärt werden.

Die Bezirksversammlung Eimsbüttel bekräftigt, dass der 8. Mai 1945 auch für Hamburg ein symbolträchtiger Tag sei: „Die Gegner:innen des Faschismus lagen sich in den Armen und feierten die Befreiung. Nazideutschland wurde besiegt, die Barbarei beendet.“

Leider würde dieser Tag in Deutschland nicht gebührend gewürdigt. Es sei an der Zeit dies zu ändern. Daher müsse der 8. Mai, wie schon in Berlin, auch in Hamburg zu einem Feiertag werden.

 

2. Stellungnahme des Fachreferats für das Feiertagsrecht

 

  1. Die Festsetzung von Feiertagen obliegt gemäß Artikel 70 Abs. 1 Grundgesetz grundsätzlich den Ländern. Den 8. Mai zu einem gesetzlichen Feiertag zu erklären, wäre in Hamburg über eine Änderung des Gesetzes über Sonntage, Feiertage, Gedenktage und Trauertage (Feiertagsgesetz) durch die Hamburgische Bürgerschaft möglich.

 

  1. Der Senat könnte den 8. Mai zu einem Gedenktag erklären; die Ermächtigung liegt nach § 2 Abs. 1 Ziffer 3 Feiertagsgesetz vor. Ein Gedenktag führt allerdings nicht zur Arbeitsbefreiung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

 

 

  1. Ein wiederkehrender gesetzlicher Feiertag ist der 8. Mai in keinem Bundesland.

 

  1. Anlässlich des 75. Jahrestages der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des zweiten Weltkrieges in Europa war der 8. Mai 2020 im Land Berlin zum Feiertag erklärt worden. Die Koalition der Regierungsparteien des Landes Berlin plant, auch den 80. Jahrestag des Tages der Befreiung am 8. Mai 2025 als gesetzlichen Feiertag zu begehen.

 

  1. Wegen der übergeordneten politischen Bedeutung dieser Angelegenheit sollte eine diesbezügliche Entscheidung einheitlich in allen Bundesländern getroffen werden.

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

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keine

 

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