Esther Bejaranos Vermächtnis umsetzen - den 8. Mai zum Feiertag machen! HA-Beschluss vom 14.04.2022 - Drs. 21-2812
Letzte Beratung: 09.06.2022 Hauptausschuss Ö 5.2
Die Behörde für Inneres und Sport nimmt zu dem o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
1. Sachverhalt
Die Bezirksversammlung Eimsbüttel spricht sich mit dem o.g. Beschluss dafür aus, dass der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg den 8. Mai zu einem Feiertag erklärt.
Sie verweist auf die Forderung der ehemaligen Vorsitzenden des Auschwitz-Komitees in der Bundesrepublik Deutschland e.V., Esther Bejarano, die sie in einem offenen Brief anlässlich des 75. Jahrestages der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz im Jahr 2020 formulierte und auch in einer Rede im Mai 2021 in Hamburg wiederholte: der 8. Mai müsse zu einem Feiertag erklärt werden.
Die Bezirksversammlung Eimsbüttel bekräftigt, dass der 8. Mai 1945 auch für Hamburg ein symbolträchtiger Tag sei: „Die Gegner:innen des Faschismus lagen sich in den Armen und feierten die Befreiung. Nazideutschland wurde besiegt, die Barbarei beendet.“
Leider würde dieser Tag in Deutschland nicht gebührend gewürdigt. Es sei an der Zeit dies zu ändern. Daher müsse der 8. Mai, wie schon in Berlin, auch in Hamburg zu einem Feiertag werden.
2. Stellungnahme des Fachreferats für das Feiertagsrecht
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine
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