Erwerb eines rollstuhlgerechten Wohnmobils II
16.07.2025
Lfd. Nr. 93 (22)
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Elke Zimmermann, Harald Wellmann und Jörg Pillatzke (AfD-Fraktion)
Erwerb eines rollstuhlgerechten Wohnmobils II
Die Kleine Anfrage wird vom Bezirksamt Eimsbüttel wie folgt beantwortet:
Sachverhalt:
2022 wurde dem Kulturverein Else-Rauch-Platz über einen Sondermittelantrag 48000 Euro Steuergelder für den Erwerb eines rollstuhlgerechten Wohnmobils genehmigt. Der Unterhalt des Wohnmobils sollte sich dann aus den Mieteinnahmen finanzieren.
Die Antworten auf unsere Anfragen hinterließen gerade steuerrechtlich viele Fragezeichen. Daher haben wir nunmehr folgende Fragen:
Die Kontrolle erfolgte im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung. Der Zuwendungszweck wurde erfüllt.
Der Verein zur Förderung der Kultur auf dem Else-Rauch-Platz e.V. fördert das kulturelle Leben und Teilhabe im Stadtteil und darüber hinaus. Neben dem monatlich stattfindenden Initiativentreff mit Anwohnerflohmarkt auf dem Else-Rauch-Platz organisiert der Verein regelmäßig Feste, Treffen und Musikveranstaltungen und unterstützt Initiativen bei ihren kulturellen Aktivitäten. Er betreibt gemeinnützige Projekte wie z.B. den Anwohnerflohmarkt, das FlohMobil, das Rolli-Mobil und das rollstuhlgerechte Wohnmobil. Vorstand ist Martin Sattler. Der Verein ist gemeinnützig.
Es handelt sich um eine Verleihung ausschließlich an berechtigte Personen und keine Vermietung. Das Verfahren und die Buchhaltung dazu obliegt dem Verein.
Die zweckmäßige Verwendung der Sondermittel wurde im Verwendungsnachweis geprüft. Eine Prüfung der Vereinskassenbuchführung wird an dieser Stelle nicht vorgenommen, dafür liegt im Bezirksamt keine Zuständigkeit vor. Der Verein muss seine Einkünfte und Ausgaben gegenüber dem Finanzamt erklären.
Die Zuwendungsgebende Stelle ist hier wie bei allen Zuwendungen auf die Mitwirkungs- und Berichtspflicht der Träger angewiesen.
ohne
keine
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