22-1181

Erwerb eines rollstuhlgerechten Wohnmobils

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

25.06.2025

Lfd. Nr. 87 (22)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel,

rg Pillatzke (AfD-Fraktion)

Erwerb eines rollstuhlgerechten Wohnmobils

Die Anfrage wird vom Bezirksamt Eimsbüttel wie folgt beantwortet:

Sachverhalt:

Im Juni 2022 wurde dem Kulturverein Else-Rauch-Platz über einen Sondermittelantrag 48000 Euro für den Erwerb eines umbaufähigen rollstuhlgerechten Wohnmobils genehmigt. Dieses sollte es Behinderten, gegen einer Vermietungsgebühr, u.a. ermöglichen einen Kurzurlaub durchzuführen oder aber auch Freunde/Bekannte zu besuchen. Aus den Mieteinnahmen sollte dann der Unterhalt des Fahrzeuges finanziert werden.

Hierzu haben wir einige Fragen:

  1. Wann wurde dieses Wohnmobil zu welchem Preis erworben?

Das Fahrzeug wurde am 4.11.2022 für 45.000 Euro erworben.

  1. Wurde das Wohnmobil seit dem Erwerb auch vermietet? Wenn ja, wie oft, zu welchen jeweiligen Zwecken und wie hoch beliefen sich dabei jeweils die Einnahmen des Kulturvereins? Bitte ab 2022 chronologisch aufführen.

Das Wohnmobil wird verliehen.

Der Verein führt darüber kein Buch. Da Häufigkeit und Dauer der Verleihung sehr unterschiedlich sind, möchte der Verein auch keine verallgemeinernde Aussage dazu treffen.

  1. Welche Kosten sind dem Verein für die Unterhaltung des Wohnmobils seit 2022 entstanden? Bitte auch hier eine chronologische Auflistung.

Die Kosten entstehen im Gesamtfuhrpark des Trägervereins und können nicht nur auf das Wohnmobil bezogen dargestellt werden.

  1. Zu welchen Zwecken wurde das Wohnmobil außerhalb der Vermietungen seit 2022 eingesetzt? Mit der Bitte um eine chronologische Auflistung.

Das Wohnmobil wird ausschließlich zur Verleihung an die Zielgruppe eingesetzt.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

ohne

Anhänge

keine

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