20-2514

Erstmalig endgültig herzustellende Straßen – Abarbeitungsstand

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

19.09.2017

Lfd. Nr. 120 (20)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung, Lutz Schmidt (FDP)

 

Erstmalig endgültig herzustellende Straßen – Abarbeitungsstand

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

Sachverhalt:

Immer wieder mahnt der Rechnungshof der Hansestadt Hamburg an, dass die Stadt mehr Tempo bei der endgültigen Herstellung von Straßen an den Tag legen möge. Schließlich werden in nicht unerheblichem Maße Bauleistungen, die die Stadt großteils schon vorgenommen hat, nicht zu Ende geführt, für die auch die Grundeigentümer einen Beitrag zu leisten hätten, was wiederum den Haushalt der Hansestadt entlasten würde. Es ist schließlich auch nicht einzusehen, warum die Allgemeinheit für die Erschließung von Baugrundstücken mitunter jahrzehntelang in Vorleistung gezwungen wird. Meine erste Kleine Anfrage zum Thema "eeH" (erstmalig endgültig herzustellende Straßen) wurde unter der laufenden Nummer 94 (20) am 11. November 2016 beantwortet. Daraus resultierte mein Antrag (Drucksache 20-2349) "Bürgern Mitsprache für erstmalig endgültig herzustellende Straßen ermöglichen", der am 22. Juni 2017 sowie am 13. Juli 2017 zu den Sitzungen der Bezirksversammlung vorlag. Von dort wurde er in den Verkehrsausschuss überwiesen, der darüber am 6. September 2017 beraten hat. In jener Sitzung zeigte sich, dass eine inhaltliche Auseinandersetzung ohne Scheuklappen von Seiten der vier anwesenden Fraktionen nicht möglich war. Um die sachlichen Grundlagen für mögliche künftige Entscheidungen zu diesem Thema zu verdeutlichen, stelle ich nun diese zweite Kleine Anfrage.

 

1)       Welche Straßen wurden im Bezirksgebiet von Eimsbüttel jeweils in den Kalenderjahren 2008 bis 2016 endgültig hergestellt?

 

Am Langdiek (Lütt Kollau bis Nebenstraße bei Hausnummern 14 - 21),

Baumacker (Dallbregen bis Heidacker),

Deelwisch (Baarkamp bis Güterümgehungsbahn),

Deelwisch (Hausnr. 11-27),

Liethwisch (58 m ab Hinter der Lieth bis Hagendeel),

Emil Andresen Straße (Julius-Vosseler-Str. bis Lohkoppelweg),

Promenadenstraße (Hausnr. 11 bis Alwin-Lippert-Weg),

Rebhuhnstieg, Gloxinienweg, Gladiolenweg, Georginenweg, Fuchsienweg, Irisplatz, Kollenhof, Rugenbergener Weg, Pinguinweg, Birkhahnweg, Münchhausenweg, Halstenbeker Stieg (alle gesamt).

 

2)       Welche Straßen wurden im Bezirksgebiet von Eimsbüttel im ersten Halbjahr 2017 endgültig hergestellt?

 

Kulemannstieg (Einmündung Peter-Timm-Straße bis einschließlich Kehre).

 

3)       Bitte benennen Sie zu den Fragen 1 und 2 auch Straßen, die nur in Teilabschnitten endgültig hergestellt worden sind und benennen diese Teilabschnitte präzise.

 

Siehe Antwort zu 1).

 

4)       Gibt es nach Wissensstand des Bezirksamtes Straßen, unter den sämtlichen genannten Straßen der Jahre 2008 bis 2016, die seitens der Finanzbehörde noch nicht endgültig abgerechnet worden sind?

 

Halstenbeker Stieg, Promenadenstraße, Münchhausenweg, Rugenbergener Weg.

 

5)       Aus der Antwort der oben genannten Kleinen Anfrage vom November 2016 geht hervor, dass im Bezirk Eimsbüttel zum damaligen aktuellen Stand noch 193 Straßen NICHT erstmalig endgültig hergestellt waren. Wie ist der aktuelle Stand diesbezüglich zum 31. August 2017?

 

Aktuell sind 179 Straßen nicht erstmalig endgültig hergestellt.

 

6)       Das nördliche Ende vom Deelwisch – nördlich der Einmündung Baarkamp – wurde in dem unter Frage 1 genannten Zeitraum – umfangreich hergerichtet. Handelt es sich dabei um eine endgültige erstmalige Herstellung, die bereits mit den Grundeigentümern abgerechnet worden ist? Falls Nein: Worum handelt es sich bei dem Straßenabschnitt und auf wessen Wunsch wurde diese Baumaßnahme getätigt?

 

Ja, es handelt sich dabei um eine endgültige erstmalige Herstellung, die bereits mit den Grundeigentümern abgerechnet worden ist.

 

7)       Im Jahr 2007 haben alle sieben Hamburger Bezirke einheitliche Kriterien zur Beurteilung von unfertigen Straßen abgestimmt, um gleiche Grundlagen für die Beurteilung der Reihenfolge der Bearbeitung sicher zu stellen. Vor diesem Hintergrund frage ich, aus welchen fachlichen Erwägungen in Lokstedt zuerst der Liethwisch endgültig hergestellt worden ist und nicht etwa die parallel dazu verlaufenden Straßen Deelwisch oder Schwübb zwischen Hinter der Lieth und Baarkamp?

 

Der Straßenabschnitt der Straße Liethwisch wurde damals anhand der genannten einheitlichen Kriterien beurteilt und daraufhin in der Priorität „kurzfristig, Zeitraum für Planungsumsetzung in ca. 1-3 Jahren“ eingestuft.

 

Petitum/Beschluss

ohne

 

Anhänge

keine