Erschließung Schnelsen 86 I / Hogenfelder Kamp - Holsteiner Chaussee
Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Nadine Regling-Armi, Dr. Ann-Kathrin Riegel, Ines Schwarzarius(SPD-Fraktion)
Titel: Erschließung Schnelsen 86 l / Hogenfelder Kamp – Holsteiner Chaussee
Fortlaufende. Nr.: 22-64
Eingangsdatum: 23.10.2025
Datum der Antwort: 05.11.2025
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) antwortet wie folgt:
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan Schnelsen 86 zielt darauf ab, den bisher unbebauten und mit Gehölzen bestandenen Blockinnenbereich im Bereich zwischen Pinneberger Straße, Holsteiner Chaussee, Hogenfelder Kamp und AKN-Trasse (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) zur Wohnnutzung zugänglich zu machen. Aufgrund der Nachbarschaft zum Albertinen Krankenhaus sind im Südwesten des Plangebiets zudem Kliniknutzungen geplant, die sich in ein Wohngebiet integrieren lassen, wie beispielsweise betreutes Wohnen, seniorengerechte Wohnungen,Mitarbeiterwohnen sowie eventuell ein Gesundheitszentrum. Zur Erschließung der geplanten Gebäude soll der Hogenfelder Kamp zukünftig direkt an die Holsteiner Chaussee angebunden werden. Dies ist insbesondere erforderlich, um eine Überbeanspruchung der weiter südlich gelegenen, bereits bestehenden Anbindung über die Hogenfelder Straße (außerhalb des Plangebiets) zu verhindern. Die Auslegung der Planungen erfolgte am 10.10.2017 und im Herbst 2018 wurde der Bebauungsplan vom Senat festgesetzt. Die Umsetzung der geplanten Stichstraße an die Holsteiner Chaussee wird jedoch seit Jahren immer wieder verschoben. In der Öffentlichkeit herrscht Unsicherheit: Aussagen und Hinweise aus Verwaltung, Politik und Anwohnerschaft gehen deutlich auseinander.
Mit dieser Anfrage soll ein gesicherter Überblick über den aktuellen Stand der Planung und Umsetzung gewonnen werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:
Die Planungsleistungen für die Erschließung sind abgeschlossen. Zur Realisierung fehlen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) allerdings notwendige Grundstücke für die Straßenverkehrsflächen.
Für die erforderliche Erweiterung der Straßenfläche im Hogenfelder Kamp und im geplanten Wohnweg sind der FHH Teilflächen zu übereignen. Dieser Grunderwerb konnte bisher nicht durchgeführt werden.
Beschluss: ohne
keine
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