20-2518

Erschließung des Wohngebietes Tarpenbek Greens

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

02.05.2016

Lfd. Nr. 79 (20)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der  Bezirksversammlung, Rüdiger Kuhn (CDU-Fraktion)

 

Erschließung des Wohngebietes Tarpenbek Greens

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Im Bezirksamtsgebiet Hamburg Nord entsteht im Stadtteil Groß Borstel auf dem östlich des Kellerbleeks und nördlich der Straße Nedderfeld gelegenen Baufeld „Tarpenbeker Ufer - B-Plan Groß Borstel 25“ ein neues Wohngebiet mit 750 Wohneinheiten.  Nach umfangreichen Diskussionen erfolgt die Erschließung nicht über das Bezirksamtsgebiet Nord, sondern über die kleine Straße Kellerbleek auf Niendorfer Gebiet. Um eine Erschließung des Baufeldes durch Baustellenverkehre über die Straße Nedderfeld zu gewährleisten, ist es erforderlich, das Fahrbahnniveau im Bereich der Unterführung Kellerbleek temporär abzusenken.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

 

  1. Auf welche Art und Weise ist der Bezirk Eimsbüttel in die Erschließungsplanungen mit einbezogen worden?

 

Das Bezirksamt Eimsbüttel wurde in die grundsätzliche Entscheidung, den Kellerbleek zur Haupterschließung zu benutzen, durch das Bezirksamt Hamburg-Nord nicht gesondert einbezogen. Es ist davon auszugehen, dass im ergänzenden Verkehrsgutachten zum Bebauungsplan-Entwurf Groß Borstel 25, welches im Regionalausschuss Lokstedt am 08.09.2014 vorgestellt wurde, bereits von dieser Erschließung ausgegangen wurde.

 

  1. Wann ist dies erstmals geschehen?

 

Das ergänzende Verkehrsgutachten wurde am 08.09.2014 im Regionalausschuss Lokstedt vorgestellt.

 

  1. Welche Stellungnahme erging von Seiten Eimsbüttels hinsichtlich der Erschließung?

 

Das Bezirksamt Eimsbüttel hat keine Stellungnahme abgegeben.

 

  1. Auf welcher Basis ist eine positive Entscheidung zur Nutzung dieser Zuwegung erfolgt?
    Welche Beurteilung hat es hinsichtlich alternativer Zuwegungen gegeben?

 

Der B-Plan liegt im Verantwortungsbereich des Bezirksamtes Hamburg-Nord.

 

  1. Aus dem Erläuterungstext zum ‚B-Plan Groß Borstel 25 Tarpenbeker Ufer Temporäre Absenkung der Unterführung Kellerbleek geht hervor, dass durch die Absenkung die derzeitige bauliche Höhe der Brücke von 4 m auf 4,20 m und die die Durchfahrtshöhe von 3,70 m auf 4 m erhöht werden soll. Ist der Stand vom 15.07.2015 noch aktuell? Wenn nein, welche Änderungen gibt es?

 

Ja.

 

  1. Ist sichergestellt, dass die Absenkung der Fahrbahn auf 70 m unter der Unterführung keine Auswirkungen auf die Statik der Brücke hat und ggf. inwiefern?

 

Ja.

 

  1. Wie werden sich die Bauphasen zur Absenkung des Fahrbahnniveaus im Bereich der Unterführung Kellerbleek gestalten?

a)        Wird es eine Vollsperrung oder eine Teilsperrung der Straße geben?

b)       In welchem Zeitraum werden die Arbeiten erfolgen?

 

Die Baumaßnahmen sind abgeschlossen.

 

  1. Werden sich die baulichen Veränderungen im Kellerbleek auf den Fußnger und den Radverkehr auswirken? Wenn ja, in welcher Form?

 

Nein.

 

  1. Ist eine Vorstellung der Pläne im Regionalausschuss Lokstedt geplant? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

 

Nein, die Baumaßnahmen wurden bereits ausgeführt. Die Auswirkungen der Fahrbahnabsenkung auf dem Gebiet des Bezirksamtes Eimsbüttel auf einer Länge von ca. 20 m haben an der Geometrie der Straße in der Flächenlage nichts verändert.

 

  1. Wird der Bau des Tarpenbek Greens Auswirkungen auf den Verkehr am Siemersplatz haben? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, wie begründet sich diese Annahme?

 

Ja. Gemäß Verkehrsgutachten zum Bebauungsplan-Entwurf Groß Borstel 25 hat sich die Verkehrssituation des im Rahmen der Busbeschleunigung fertig gestellten Knotenpunktes Kollaustraße/ Siemersplatz im Herbst 2013 deutlich entspannt.

 

  1. Welche Auswirkungen wird der zusätzliche Verkehr der neugebauten Wohnungen nach deren Fertigstellung aus verkehrsplanerischer Sicht für die Straßen Offakamp, Lembekstraße und Jägerlauf haben?

 

Das ergänzende Verkehrsgutachten macht dazu keine Aussagen.

 

  1. Gibt es eine Aktualisierung des ergänzenden Verkehrsgutachten zum Bebauungsplan-Entwurf Groß Borstel 25 in Hamburg, vorgestellt im RA Lo am 08.09.2014?

a)        Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

b)       Wenn nein, warum nicht?

 

Der dortige Verkehr fließt nach der Tieferlegung problemlos in beide Richtungen. Insofern wurde seitens des Bezirksamtes Hamburg-Nord kein ergänzendes Verkehrsgutachten beauftragt.

 

Petitum/Beschluss

ohne

 

Anhänge

keine