21-3592

Erneute Forderung nach einer gesamtheitlichen Betrachtung für Schnelsen im Bereich Kulemannstieg / Flagentwiet Drs. 21-3468, Beschluss der BV vom 15.12.2022

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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20.03.2023
09.02.2023
Sachverhalt

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft nimmt unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Zu 1.:

 

Die SRH wird am Standort Kulemannstieg keine Bäume fällen, bevor ihr eine Genehmigung zur Durchführung des Bauvorhabens vorliegt oder im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ein vorzeitiger Baubeginn genehmigt wird.

 

Zu 2a.:

 

Die SRH entwickelt das Angebot an Recyclinghöfen für das Gesamtgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg. Voraussetzung für die Auswahl eines Standortes ist u. a. die Flächenverfügbarkeit in einem Gewerbegebiet. Auf diese Weise wurde auch der Standort in Eimsbüttel ausgewählt. Die Recyclinghöfe sollen nach Möglichkeit gleichmäßig im Stadtgebiet verteilt sein, um die Erreichbarkeit der Höfe zu gewährleisten und damit die Akzeptanz der Wertstoffsammlung zu fördern. Der Recyclinghof in Eimsbüttel ist ein wichtiger Bestandteil des Gesamtkonzeptes für den Nordwesten. Die SRH rechnet mit 100.000 bis 120.000 Kundinnen und Kunden pro Jahr.

 

Abbildung 1: Siehe Anlage

 

Zu 2c.:

 

Siehe Drs. 22/9559.

 

 

Zu 3b.:

 

Die Fällung der Bäume würde aufgrund der Anforderungen an einen Recyclinghof bei der Umsetzung des Konzeptes zwingend notwendig sein. Es wird allerdings Nachpflanzungen geben. Inwieweit diese auf dem Gelände oder an anderen Standorten erfolgen werden, wird sich erst nach dem Genehmigungsverfahren klären.

 

 

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen nimmt wie folgt Stellung:

 

Die BSW kann hierzu keine Stellungnahme abgeben und verweist auf die BVM sowie die BSB/SBH.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

Anlage zu Mitteilungsdrucksache 21-3592