21-3468

Erneute Forderung nach einer gesamtheitlichen Betrachtung für Schnelsen im Bereich Kulemannstieg/Flagentwiet

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
15.12.2022
Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drs.-Nr.

Ergebnis

RaLoNiS
(Gemeinsamer Antrag der CDU- und GRÜNE-Fraktion)

21.11.2022

17.2

21-3406

Der Drucksache wird in die Bezirksversammlung überwiesen.

Bezirksversammlung
(Gemeinsamer Antrag der CDU- und GRÜNE-Fraktion)

24.11.2022

9.4

21-3406

Die Drucksache wird in den RaLoNiS zurücküberwiesen.

RaLoNiS
(Gemeinsamer Antrag der CDU- und GRÜNE-Fraktion)

05.12.2022

15.1

21-3406

Die Drucksache wird einstimmig, unter Berücksichtigung der Änderungen, angenommen.

 

Der Stadtteil Schnelsen wird in den nächsten Jahren durch die aktuell in Planung oder bereits umgesetzten Baumaßnahmen im Gebiet rund um die Bereiche Flagentwiet/Kulemannstieg enorme Veränderungen vor allem im verkehrlichen Bereich erfahren. Bekannt sind hier bisher die Campus-Schule Schnelsen (Holsteiner Chaussee/Ellerbeker Weg), das bereits im Testbetrieb befindliche DHL-Logistikzentrum (Flagentwiet) und der geplante Recyclinghof (Kulemannstieg). Hinzu kommen, wie das Integrierte Entwicklungskonzept zeigt, dass entlang der Bahntrasse durch den Umbau auf S-Bahn-Betrieb eine intensivere Verdichtung erwartet wird.
 

Diese neuen Bebauungen führen unweigerlich zu wesentlich mehr Verkehrsbewegungen – vor allem von Schülerinnen und Schülern sowie im Bereich des Schwerlastverkehrs.


Die Bezirksversammlung Eimsbüttel hat bereits mit der Drucksache 21-2003 eine ganzheitliche Betrachtung der zu erwartenden Verkehre und damit ein Gesamtverkehrskonzept in diesem Bereich gefordert. Diese Forderung wurde in der Drucksache 21-2204 beantwortet. In ihrer dortigen Stellungnahme unterstützt die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) „die Auffassung, dass die geplanten Entwicklungen gesamthaft, also mit der Campus-Schule zusammen betrachtet werden sollten. Im Rahmen der Bebauungsplanung oder im Baugenehmigungsprozess sollte eine verkehrstechnische Untersuchung durch den Investor/die Investoren  beauftragt werden. Diese ist mit der BVM, Abteilung Verkehrsentwicklung, abzustimmen, die hierbei gerne beratend behilflich ist.“
 

In der Großen Anfrage „Hat oder plant der Senat für Schnelsen ein Verkehrskonzept oder negieren die Behörden trotz massiver Bebauungspläne weiterhin die Dringlichkeit nach einem Gesamtkonzept für die Menschen im Nordwesten?“ (Drs.: 22/9559) teilt der Senat mit dass es eine verkehrstechnische Untersuchung seitens der Stadtreinigung Hamburg gibt, die aber nur eine Betrachtung des DHL-Logistikzentrum und des Recyclinghofes beinhaltet. Ein „darüberhinausgehendes Gesamtverkehrskonzept sei nicht geplant und nicht erforderlich“ (vergl. Drs.: 22/9559).

Aus diesen Aussagen ergibt sich ein Widerspruch, dass einerseits eine Gesamtbetrachtung erwünscht sei, andererseits jedoch für entbehrlich gehalten werde.

 

Im Bebauungsplanverfahren Schnelsen 97 sind von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) eine verkehrstechnische Untersuchung und ein Mobilitätskonzept geplant, die sich aber wieder nur auf die Campus-Schule beziehen.

 

Zusätzlich fehlt gänzlich die Berücksichtigung der sich ändernden Schrankenschließzeiten an den Bahnübergängen Flagentwiet, Süntelstraße und Pinneberger Straße im Zuge der S-Bahn Erweiterung und des B-Plan Schnelsen 86 Albertinen/Hogenfelder Stieg, durch den noch mehr Verkehre in diesem Abschnitt zu erwarten sind.

In der Sitzung des Regionalausschusses Lokstedt, Niendorf, Schnelsen (RaLoNiS) vom 21. November 2022 haben Vertreter der Stadtreinigung Hamburg sowie des beauftragten Büro Nord Consult das Bauvorhaben Recyclinghof sowie zentrale Bestandteile des Verkehrsgutachtens Recyclinghof/DHL vorgestellt. Einige Punkte konnten in einer lebhaften Diskussion erläutert werden, so bspw. a) die Zahl der zu erwartenden Fahrzeugbewegungen, b) dass der Standort als letzte Option im Bezirk gesehen wird, obwohl er eigentlich zu klein ist, c) dass die SRH bei der Auswahl der Standorte auf Gesamt-Hamburg achtet, nicht auf Bezirksgrenzen, d) die Ertüchtigung des Knotens Holsteiner Chaussee/Flagentwiet als Angebot der SRH, e) notwendige Baumfällungen sowie f) Befürchtungen der örtlichen Gewerbetreibenden vor Rückstau und vor Einschränkungen der Verkehre.

Andere Fragen blieben noch offen: Welchen Einfluss hat die sehr abseitige Lage an der Landesgrenze auf das Einzugsgebiet, während Recyclinghöfe in anderen Bezirken für die meisten Bewohnerinnen und Bewohner Eimsbüttels deutlich besser zu erreichen sind? Wie vertragen sich die Verkehre mit der zu erwartenden weiteren Verkehrsbelastung (s.o.)? Wann kommt das Verkehrskonzept des BSW zur Schule? Wie geht man mit dem „suboptimalen“ Zustand der Straßen Flagentwiet und Kulemannstieg um? Insgesamt blieb bei Gästen und Ausschussvertreterinnen und -vertretern eine große Skepsis zurück sowie Unmut, so spät in den Prozess eingebunden worden zu sein.

 

Petitum/Beschluss

:

  1. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, das Bauvorhaben Recyclinghof am Kulemannstieg so lange auszusetzen, bis die folgenden Punkte bearbeitet wurden (Moratorium). Auf die Fällung der Bäume auf dem vorgesehenen Baugrundstück soll mindestens so lange verzichtet werden.
  2. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, bei den zuständigen Landes­behörden folgende Informationen einzuholen und dem RaLoNiS vorlegen zu lassen. Es wird gebeten,
  1. dass – wie in der Sitzung vom 21.11. besprochen – die BUKEA/SRH das Einzugsgebiet des neuen Standorts darlegt und gleichzeitig prüft, ob eine Kooperation mit Nachbar­bezirken (Altona, Mitte, Nord) beim Ausbau von deren Recyclinghöfen, kombiniert ggf. mit dezentralen Entsorgungspunkten, nicht eine bessere Erreichbarkeit schafft;
  2. dass die BSW das angekündigte Mobilitätskonzept zum neuen Schulstandort vorlegt.
  3. Um der gesamthaften Betrachtung näher zu kommen, soll dieses Konzept mit dem Ver­kehrsgutachten zum Recyclinghof/DHL verknüpft werden. Dabei soll das Unterstützungs­angebot der BVM (s.o.) aufgegriffen und ggf. auch die Schulbehörde involviert werden. Insbesondere soll geklärt werden, wie der wachsende Verkehr mit der Sicher­heit der Schülerinnen und Schüler auf ihrem Schulweg vereinbar ist und an welchen Stellen Sicherungsmaßnahmen vorzusehen sind, bspw.: Werden der o.g. Knoten Holsteiner Chaussee/Flagentwiet sowie die Holsteiner Chaussee auch für Schul-Verkehre ertüchtigt?  
  1. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten,
  1. darlegen zu lassen, wie die bezirklichen Straßen Flagentwiet und Kulemannstieg so ertüchtigt werden, dass sie den neuen Anforderungen gerecht werden können, ohne die örtlichen Gewerbetreibende zu stark zu beeinträchtigen.
  2. darauf hinzuwirken, dass auf die Fällung der Bäume verzichtet wird, auch wenn der Recyclinghof gebaut wird.

 

Des Weiteren liegt laut BV-Drs. 21-2204 und Drs. 22-9559 keine Verkehrszählung am Knotenpunkt Holsteiner Chaussee/Flagentwiet vor. Stattdessen seien „im Verkehrsgutachten sinnvolle Annahmen getroffen worden“ (vergl. Drs. 22-9559). Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, darzulegen wie diese sinnvollen Annahmen ermittelt wurden und welche Auswirkungen diese auf die gesamthafte Betrachtung haben.

 

Anhänge

keine