21-3406

Erneute Forderung nach einem Gesamtverkehrskonzept für Schnelsen im Bereich Kulemannstieg/Flagentwiet

Gemeinsamer Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
05.12.2022
24.11.2022
Ö 9.4
21.11.2022
Sachverhalt

Der Stadtteil Schnelsen wird in den nächsten Jahren durch die aktuell in Planung oder bereits umgesetzten Baumaßnahmen im Gebiet rund um die Bereiche Flagentwiet/Kulemannstieg enorme Veränderungen vor allem im verkehrlichen Bereich erfahren. Bekannt sind hier bisher die Campus-Schule Schnelsen (Holsteiner Chaussee/Ellerbeker Weg), das bereits im Testbetrieb befindliche DHL-Logistikzentrum (Flagentwiet) und der geplante Recyclinghof (Kulemannstieg).
 

Diese neuen Bebauungen führen unweigerlich zu wesentlich mehr Verkehrsbewegungen – vor allem von Schülerinnen und Schülern sowie im Bereich des Schwerlastverkehrs.

Die Bezirksversammlung Eimsbüttel hat bereits mit der Drucksache 21-2003 eine ganzheitliche Betrachtung der zu erwartenden Verkehre und damit ein Gesamtverkehrskonzept in diesem Bereich gefordert. Diese Forderung wurde in der Drucksache 21-2204 beantwortet. In ihrer dortigen Stellungnahme unterstützt die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) „die Auffassung, dass die geplanten Entwicklungen gesamthaft, also mit der Campus-Schule zusammen betrachtet werden sollten. Im Rahmen der Bebauungsplanung oder im Baugenehmigungsprozess sollte eine verkehrstechnische Untersuchung durch den/die Investor/en beauftragt werden. Diese ist mit der BVM, Abteilung Verkehrsentwicklung, abzustimmen, die hierbei gerne beratend behilflich ist.“
 

In der Großen Anfrage „Hat oder plant der Senat für Schnelsen ein Verkehrskonzept oder negieren die Behörden trotz massiver Bebauungspläne weiterhin die Dringlichkeit nach einem Gesamtkonzept für die Menschen im Nordwesten?“ (Drs.: 22/9559) teilt der Senat mit dass es eine verkehrstechnische Untersuchung seitens der Stadtreinigung Hamburg gibt, die aber nur eine Betrachtung des DHL-Logistikzentrum und des Recyclinghofes beinhaltet. Ein „darüberhinausgehendes Gesamtverkehrskonzept sei nicht geplant und nicht erforderlich“ (vergl. Drs.: 22/9559).

Aus diesen Aussagen ergibt sich ein Widerspruch, dass einerseits eine Gesamtbetrachtung erwünscht sei, andererseits jedoch für entbehrlich gehalten werde.

 

Im Bebauungsplanverfahren Schnelsen 97 sind von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) eine verkehrstechnische Untersuchung und ein Mobilitätskonzept geplant, die sich aber wieder nur auf die Campus-Schule beziehen.

 

Zusätzlich fehlt gänzlich die Berücksichtigung der sich ändernden Schrankenschließzeiten an den Bahnübergängen Flagentwiet, Süntelstraße und Pinneberger Straße im Zuge der S-Bahn Erweiterung und des B-Plan Schnelsen 86 Albertinen/Hogenfelder Stieg, durch den noch mehr Verkehre in diesem Abschnitt zu erwarten sind.

 

Petitum/Beschluss

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, die Empfehlung der BV und der BVM für eine gesamthafte Betrachtung aufzugreifen und im Rahmen der Bebauungsplanung bzw. im Baugenehmigungsprozess ein integriertes Mobilitätskonzept zu erstellen bzw. erstellen zu lassen. Dabei soll das Unterstützungsangebot der BVM aufgegriffen werden. Falls die Unterstützung von Landesbehörden notwendig ist, wird der Vorsitzende der Bezirksversammlung gebeten, das Vorhaben zu unterstützen.

 

Des Weiteren liegt laut BV-Drs. 21-2204 und Drs. 22-9559 keine Verkehrszählung am Knotenpunkt Holsteiner Chaussee/Flagentwiet vor. Stattdessen seien „im Verkehrsgutachten sinnvolle Annahmen getroffen worden“ (vergl. Drs. 22-9559). Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, darzulegen wie diese sinnvollen Annahmen ermittelt wurden und welche Auswirkungen diese auf das Gesamtkonzept haben.

 

Andreas Stonus, Rüdiger Kuhn, Christian Holst und CDU-Fraktion

Sebastian Dorsch, Dietmar Kuhlmann und GRÜNE-Fraktion

 

Anhänge

keine