20-3720

Erhalt von Gewerbe-Immobilien mit kultureller Nutzung

Gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 23.05.2019 Bezirksversammlung Ö 9.7

Sachverhalt

Überall in der Stadt gibt es Nischen in Hinterhöfen in kleineren Gewerbegebäuden, in denen sich Ateliers und Kreativwirtschaft ansiedeln konnten - in Zeiten, als Mieten dort günstig waren und kein Interesse an diesen Hinterhöfen bestand. So konnte sich in der Stadt eine lebendige Kulturszene entwickeln.

In Zeiten von Wohnungsnot und steigenden Mieten sind diese Kulturoasen inzwischen bedroht. Heute sind diese Hinterhöfe gerade in den dichtbesiedelten Quartieren wichtiges Kapital für Investorinnen/Investoren und Grundbesitzerinnen/-besitzer, denn hier kann man gewinnbringend Wohnungsbau betreiben.

Die große mediale Aufmerksamkeit für den Gewerbehof Bernie in Altona zeigt, wie wichtig diese kreativwirtschaftlichen Oasen in der Stadt sind. Im Gegensatz zu Wohnimmobilien, die inzwischen von der Sozialen Erhaltensverordnung geschützt werden, gibt es jedoch im Gewerberecht keine vergleichbaren Schutzinstrumente für Künstlergemeinschaften.

 

Petitum/Beschluss

:

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Vorsitzende der Bezirksversammlung, die zuständige Fachbehörde um eine Prüfung zu ersuchen, ob und unter welchen Voraussetzungen Möglichkeiten bestehen, Künstlergemeinschaften bei einem drohenden Immobilienverkauf zu schützen, indem die entsprechenden Flächen durch die Freie und Hansestadt Hamburg aufgekauft werden.

Wir bitten den Bezirksamtsleiter dafür zu sorgen, dass bei Beantragung von Umwandlung und Abriss von Gewerbe-Immobilien mit bestehender kultureller Nutzung umgehend im Regionalausschuss darüber berichtet wird und die Politik so ins Bild gesetzt wird.

 

 

Stefanie Könnecke, Klaus Hofmann, Lutz Schmidt, Gabriela Küll und GRÜNE-Fraktion

Hannelore Köster und SPD-Fraktion

 

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