20-2186

Entwurf zur Bebauungsplanänderung Niendorf 90 (Vogt-Cordes-Damm) Erlass einer Veränderungssperre Beschlussempfehlung für den Hauptausschuss

Beschlussempfehlung Verwaltung

Sachverhalt

  1. Plangebiet und Gebiet der Veränderungssperre

Das Plangebiet liegt östlich der Kollaustraße zwischen dem Vogt-Cordes-Damm im Norden und der Papenreye im Süden.
Die Veränderungssperre soll für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs Niendorf 90 gelten.

  1. Planinhalt

Der Bebauungsplanentwurf Niendorf 90 hat die Zielsetzung, das Gebiet als Gewerbestandort zu entwickeln. Mit der Planung soll der Gewerbestandort Eimsbüttel maßgeblich gestärkt und eine gewerbliche Flächenvorsorge im Bezirk umgesetzt werden.

Mit dem Bebauungsplanentwurf wird auch die Änderung der Nutzungsstruktur mit weniger lärmempfindlichen Nutzungen planerisch vorbereitet. Die bestehenden Wohnnutzungen sind durch den nordöstlich gelegenen Flughafen erheblichen Belastungen ausgesetzt. Einer Erweiterung der Wohnnutzung soll daher planerisch entgegengesteuert werden.

Zur Sicherung des benachbarten Stadtteilzentrums Niendorf-Tibarg und des Flächenangebots für gewerbliche Nutzungen, insbesondere im produzierenden und verarbeitenden Bereich, sollen Einzelhandelsnutzungen im Plangebiet ausgeschlossen werden.

3. Behördenabstimmung der Veränderungssperre

In der mit Anschreiben vom 10. März 2017 durchgeführten behördeninternen Abstimmung wurden keine Einwände zum Erlass einer Veränderungssperre für den Planbereich des Bebauungsplanentwurfs Niendorf 90 erhoben.

4. Geltungsdauer  und Folgen der Veränderungssperre

Für die Veränderungssperre ist entsprechend § 17 Absatz 1 Satz 1 BauGB eine Laufzeit von zwei Jahren vorgesehen. Die Veränderungssperre tritt außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan festgestellt wird (§ 17 Absatz 5 BauGB). Auch in der Zwischenzeit können bauliche Anlagen ausnahmsweise zugelassen werden, wenn nicht überwiegende öffentliche Belange entgegenstehen; bereits genehmigte Vorhaben, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung bisher ausgeübter Nutzungen bleiben unberührt (§ 14 Absätze 2 und 3 BauGB).

 

 

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtplanungsausschuss empfiehlt wegen der Eilbedürftigkeit der Umsetzung dieser Veränderungssperre dem Hauptausschuss, der Feststellung der Verordnung über die Veränderungssperre Niendorf 90 zuzustimmen. Eine Befassung der BV mit der Zustimmung zu dieser Veränderungssperre würde zu einer Verzögerung von 2 Wochen führen.

Anhänge

        Verordnung der Veränderungssperre Niendorf 90

        Karte zur Veränderungssperre (Anlage zur Verordnung)

        Begründung