Entwicklung eines Verkehrskonzepts Burgunderweg / Garstedter Weg / Rugierweg Drs. 22-1722, Beschluss der BV vom 29.01.2026
Die Zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt unter Beteiligung der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 24 wie folgt Stellung:
Im Garstedter Weg gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Zwischen den Hausnummern 90 und 101 ist die Geschwindigkeit auf einer Länge von ca. 300m auf 30 km/h reduziert.
Die Straßen Burgunderweg und Rugierweg befinden sich in einer Tempo 30-Zone.
Im Burgunderweg 1 und 2 befinden sich Kitas. Im Burgunderweg 2 befindet sich zudem eine Grundschule.
Die genannten Einrichtungen haben nur Zugänge vom Burgunderweg aus. Nur die Schulsporthalle hat eine Zufahrt vom Garstedter Weg.
Die Verkehrssituation vor Ort wurde durch einen Mitarbeiter der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des PK 24 an drei unterschiedlichen Tagen zu den Hol- und Bringzeiten beobachtet. Die Verkehrsspitzen wurden zwischen 7:00-07:40 und 15:00-15:15 beobachtet. Hierbei handelte es sich fast ausschließlich um Bring- bzw. Holverkehre der Kinder. Der Anteil am Durchgangsverkehr war sehr gering.
Parkverstöße durch Parken in 2. Reihe wurden nur im Ausnahmefall festgestellt. Häufiger hielten die Fahrzeuge im Haltverbot.
Weiterhin wurde festgestellt, dass Radfahrende, die ebenfalls Kinder holten oder brachten, ordnungswidrig den Gehweg nutzten oder den Radweg entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung befuhren..
Wendende Fahrzeuge im Bereich der Kreuzung Garstedter Weg/ Burgunderweg wurden nicht festgestellt. Fahrzeuge wendeten unter Nutzung einer Grundstückszufahrt im Burgunderweg.
Im Einzelfall wurde festgestellt, dass Fahrzeuge zum Teil auf dem Gehweg hielten, dabei wurde nicht der Gehweg in der gesamten Breite genutzt. Dieser war so jedoch nur noch in eingeschränkter Breite für den Fußverkehr nutzbar.
Alle festgestellten Verstöße wurden ausnahmslos durch Verkehrsteilnehmende begangen, die Kinder holten oder brachten. Auf das Fehlverhalten angesprochen waren die Verkehrsteilnehmenden uneinsichtig.
Es wurden keine gefährlichen Situationen beobachtet, jedoch stellte das ordnungswidrige Verhalten eine Verschlechterung der Sichtbeziehungen dar.
Die Kreuzung Garstedter Weg / Burgunderweg ist durch Lichtsignalanlagen geregelt und wird von vielen Kindern auf dem Kita – / oder Schulweg genutzt.
Der Aufbau der Anlage ist klar / eindeutig, es wurde dort kein verkehrswidriges Verhalten beobachtet.
Im Burgunderweg im Bereich der Schule und der Kindergärten gibt es durch Verkehrszeichen gekennzeichnete Bereiche, in denen man nicht halten / parken darf.
Die Kennzeichnung entspricht der Vorschriftslage und die Verkehrszeichen sind gut erkennbar (sauber, nicht eingewachsen). Mängel an der Regelung oder der Beschilderung liegen nicht vor.
Ein gebündeltes Wechseln der Straßenseite im Burgunderweg Höhe Rugierweg konnte nicht feststellt werden.
Es wechseln dort, wie auch an anderen Stellen, nur wenige Personen die Straßenseite. In den letzten zehn Jahren gab es dort zudem keinen Verkehrsunfall mit Beteiligung zu Fuß gehender Personen.
Eine Verkehrsunfallauswertung des Bereichs Kreuzung Garstedter Weg / Burgunderweg und Burgunderweg bis Fuhlsbüttler Weg der letzten drei Jahre (01.01.2023 - 31.12.2025 ergab eine unauffällige Unfalllage. Es kam in diesem Bereich zu keinem Schulwegunfall.
Die Straßen Burgunderweg, Garstedter Weg, Rugierweg werden als verkehrssicher bewertet. Daher sind aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht keine straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen erforderlich.
Da die unerwünschten Verkehrssituationen ausschließlich durch die Hol- und Bringverkehre entstehen, sollte an die Elternschaft appelliert werden, die Kitas und Schule ohne PKW zu erreichen. Sollte dies nicht möglich sein, sollte die Elternschaft sensibilisiert werden, dass das individuelle verkehrsordnungswidriges Verhalten die Verkehrssicherheit der anderen Kinder gefährdet. In diesen Prozess sollte auch die Schule mit eingebunden werden.
Das PK 24 wird auch weiterhin im Rahmen der personellen Ressourcen und Prioritätensetzungen den angesprochenen Bereich überwachen und Parkverstöße konsequent ahnden. Eine permanente Präsenz kann nicht gewährleistet werden.
Die Entwicklung von Verkehrskonzepten liegt in der Zuständigkeit des Straßenbaulastträgers.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.