20-2778

Elektromobilität: Ladesäulen vom Stellplatz zum Ladeplatz machen

Beschlussempfehlung Ausschuss

Sachverhalt

 

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drucksache

Ergebnis

 

BV (Antrag von Herrn Schmidt, FDP)

30.11.2017

9.1

20-2593

überwiesen in den AV

AV

06.12.2017

6.9

20-2593

vertagt

AV

07.02.2018

6.3

20-2593

Empfehlung einstimmig bei Enthaltung von DIE LINKE

 

Gab es zum Jahresanfang 2016 im Gebiet des Bezirks Eimsbüttel gerade einmal 13 betriebsbereite Ladesäulen auf öffentlichem Grund (siehe hierzu auch die Drucksache 20-1293 vom 20. Januar 2016), so sind es heute bereits gut 50 Ladesäulen mehr (siehe hierzu die kleine Anfrage vom 1. November 2017).

Aufgrund des in weiten Teilen des Bezirks hohen Parkdrucks in Zusammenhang mit einer zum Teil missverständlichen Beschilderung sowie nach wie vor vielerorts fehlender Kennzeichnung der Ladeplätze auf dem Boden dienen diese wichtigen Infrastruktureinrichtungen überwiegend dem Abstellen von Kraftfahrzeugen aller Art – sowohl von Fahrzeugen ohne „E-Kennzeichen“ als auch von parkenden aber nicht ladenden Elektroautos beziehungsweise Plug-in-Hybridfahrzeugen.

Auffällig ist dabei, dass insbesondere nachts die Ladeplätze häufig als Stellplätze missbraucht werden. Das liegt wohl vor allem an der nicht eindeutigen Beschilderung (ein weißes P auf blauem Grund, darunter ein Fahrzeug mit einer Schnur und einem Stecker sowie weiter unten eine Parkscheibe mit (je nach Ladeleistung) „1 Std.“  oder „2 Std.“. Ganz unten findet sich dann noch: „werktags 9-20h“. Gerade dieser Zusatz verleitet offenbar viele Autofahrer dazu, außerhalb dieser Zeiten dort zu parken, wie sie es von Parkzonen mit dem blauen P-Zeichen gewohnt sind.

In der oben bezeichneten kleinen Anfrage wird auf die Frage nach möglichen Maßnahmen gegen die Blockierung von Elektro-Ladesäulen geantwortet: „Im Rahmen der geltenden rechtlichen Regelungen ist es Aufgabe von Polizei und Parkraummanagement, das ‚Falschparken’ zu ahnden“. Die Regelung dafür ist eindeutig: „Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotor dürfen zu keiner Zeit hier abgestellt werden.“ Und weiter: „Analog der Vorgehensweise bei Stellplätzen für Schwerbehinderte sind diese Stellplätze für den Berechtigtenkreis freizuhalten.“ Und ganz am Ende heißt es: „Es muss nicht abgewartet werden, dass ein Führer eines Elektrofahrzeuges einen konkreten Bedarf anmeldet.“

Dennoch wird zumeist nicht danach verfahren. Ruft ein auf den Zugang zur Ladesäule angewiesener Elektromobilist die Polizei, damit Falschparker dort entfernt werden, so muss er dort zumeist erst auf die Beamten und dann auf den von diesen beauftragten Abschleppwagen warten. Immer häufiger kommt es dabei vor, dass nicht automatisch beide blockierte Ladeplätze von Falschparkern geräumt werden, sondern nur einer.

Um solcherlei Probleme zu vermeiden und das abgasfreie Fahren in unserer Stadt voranzubringen,  sollte die Beschilderung und Markierung der Ladeplätze optimiert werden.

 

 

Anhänge

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