Elektroladesäulen im Gebiet des Bezirks Eimsbüttel II (nach Kleiner Anfrage Lfd. Nr. 61 (21) vom 21.02.2020 mit gleichem Titel)
22.11.2021
Lfd. Nr. 149
Kleine Anfrage gemäß § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Lutz Schmidt, Kathrin Warnecke, Robert Klein und Sebastian Dorsch (GRÜNE-Fraktion)
Elektroladesäulen im Gebiet des Bezirks Eimsbüttel II
(nach Kleiner Anfrage Lfd. Nr. 61 (21) vom 21.02.2020 mit gleichem Titel)
Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Sachverhalt
Die abgasfreie Elektromobilität verdrängt zunehmend klimaschädliche Fahrzeuge von den Straßen. Die Zulassungszahlen solcher E-Fahrzeuge steigen rapide, so dass der Andrang an einigen öffentlichen Ladesäulen dem in naher Zukunft kaum mehr gewachsen sein dürfte. Aktuell finden sich in der App E-Charging der Stromnetz Hamburg GmbH in ganz Hamburg 455 Standorte an denen öffentliche Ladesäulen platziert sind. Auffällig ist, dass momentan abseits des Bezirks Eimsbüttel ein erheblicher Zubau stattfindet.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Bezirksamtsleiter:
Im Bezirk Eimsbüttel sind aktuell 80 öffentliche AC (Wechselstrom) E-Ladesäulen mit insgesamt 160 Ladepunkten mit jeweils maximaler Ladeleistung von 22kW in Betrieb. Darüber hinaus gibt es an den 10 sog. „Triple Charger E-Ladesäulen“ (siehe Antwortbeitrag zu Frage 2), jeweils einen AC Ladepunkt mit 11kW Ladeleistung.
Im Bezirk Eimsbüttel sind aktuell 10 sog. „Triple Charger E-Ladesäulen“ mit jeweils 2 DC Ladepunkten (1x CCS, 1xCHAdeMO), mit jeweils 50kW Ladeleistung und einem AC Ladepunkt mit 11kW Ladeleistung, (siehe Antwortbeitrag zu Frage 1) in Betrieb.
Derzeit liegen sechs Anträge vor, die sich noch in der Prüfung bei den beteiligten Fachämtern befinden und noch nicht endgültig genehmigt sind.
Im Jahr 2021 haben uns erstmalig Anträge von zwei weiteren Anbietern erreicht.
Lediglich die Anträge der On Charge GmbH liegen zur Prüfung bei den zuständigen Fachabteilungen vor und werden voraussichtlich in diesem Jahr positiv beschieden.
Die Anträge dieses Anbieters sind zurzeit als einziger -nicht städtischer- Anbieter genehmigungsfähig, da nur diese (in Rücksprache mit der BWI) die geltenden Nebenbestimmungen des Gestaltungskataloges einhalten.
Die Genehmigungen gelten für eine Nutzungsdauer von fünf Jahren. In der Regel beantragen die Anbieter die Verlängerungen bereits einige Wochen vor Ablauf der Erlaubnis, sodass nach erneuter Prüfung durch die Fachabteilungen die Nutzung verlängert werden kann.
Der Bezirk Eimsbüttel kann nicht aus eigenem Antrieb einen geeigneten Standort bestimmen. Die Errichtung der jeweiligen Standorte erfolgt ausschließlich im Auftrag der BWI im Rahmen des sog. Masterplanes.
Das Bezirksamt wird sich im Austausch mit der BWI bemühen, dass dieser Aspekt zukünftig Berücksichtigung findet.
ohne
keine
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